Wenn man gut ist, kann man die Prüfziffern sogar im Kopf berechnen.
Für die deutsche IBAN gilt: 22 Stellen, davon DE, zwei Prüfziffern, BLZ, Füllnullen, Kontonummer.
Haha ! Ich erinnere mich grade an meinen alten AG. Mir wurde die Aufgabe übertragen die BLZs und KTOs in unserer Anwendung "in IBANs umzurechnen". Nach kurzer Recherche hab ich empfohlen das nicht zu tun (es stand wortwörtlich auf der Seite der Bundesbank, dass man IBANs nicht selber berechnen soll); aber sowas will natürlich der Chef nicht hören. Ich also den IBAN-Rechner programmiert und gegen Ende bin ich auf diese Datei gestoßen: https://www.eckd-kigst.de/file…egeln_Stand_Juni_2013.pdf
Edit: Da stehen "Ausnahmen" drin. In der Regel sind das einzelne Kontonummern für die z.B. die Prüfziffer ungültig sein darf (das ignoriere ich) oder in härteren Fällen werden BLZs in der IBAN ersetzt (noch schlimmer: in Abhängigkeit der ersten Ziffer der Kontonummer und solche Scherze).
Und dann hab ich ihm die hingelegt und gesagt ich brauche noch 9 Wochen und wer denn in Zukunft die Regeln pflegt. Damit war die Sache mit dem selbstberechnen vom Tisch Validierung ist ja recht easy