zum Thema, seit 1. Feb. 2022 ist eine EU Verordnung in Kraft, welche Zentralverwahrer - Depotführende Bank - verpflichtet,
bei Verursachern von Abwicklungsstörungen Geldbußen einzuheben und an die Gegenseite auszuschütten;
heuer bereits die 2te Abrechnung dieser Art: stolze 2 Cent wurden mir jeweils auf's Konto geschoben; hab aber nirgends gefunden,
zu welcher Geldbuße die Gegenstelle jeweils verdonnert wurde ![]()