Das längste Thema

  • Den Server runterzufahren ist normalerweise meine erste Aktion, nachdem die Mail von netcup ankommt bei einem neuen Server.

    Das vergess ich eben öfter mal.

    Meine erste Aktion bei Inbetriebnahme ist Festplatte löschen und Neuinstallation.

    Aber ich hatte tatsächlich auch bereits Server, die in der Zeit davor gehackt wurden. Was da das Unsichere war, hat NC nicht rausgefunden...

  • Der Kunde muss da auch gar nicht dabei sein

    Wir haben ihr neues Auto vor die Tür gestellt. Den Schlüssel haben wir mit diesem Zettel in ihren Briefkasten geworfen. Vielleicht ist aber auch noch der Kofferaum oder ein Fenster offen. Ist uns aber egal, ist ja jetzt Ihr Auto.


    Noch...

  • Die coolen Kids verwenden doch IPv6: 0000:0000::001 - meine IPv6 ist so toll, weil ich erster Kunde bei Telekom bin. T-ISDN Beste!

    wieso sich bloß dieses komische SPX/IPX nicht durchgesetzt hat ;)

    (als AHA-Effekt, es hätte den selben Adressraum wie IPv4 nur ohne NAT :)

    und funktioniert wie IPv6 auch nicht als Erweiterung zu IPv4,

    hätte genauso wie IPv6 vollständig daneben als Paralleluniversum implementiert sein müssen)

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

    Einmal editiert, zuletzt von mainziman ()

  • Was ist denn hier aktuell los, dass immer ausländische Neukunden in der Tauschbörse unterwegs sind und kurz darauf gesperrt werden?

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com

    Gefällt mir 1
  • für Juristen: In welchem Moment geht die Verantwortung für den Server von netcup auf den Kunden über? Vernünftig wäre m.E. beim ersten Login, aber gesetzliche Regelungen werden ja meist von Juristen gemacht und sind nicht unbedingt immer vernünftig. ;)

    Gute Frage. Für Kaufverträge ist es geregelt in 446 BGB. Analog angewandt + analoge Anwendung der Vorschriften für den Zugang von Willenserklärungen würd ich einfach folgendes erfinden, und glaube dass mir da die meisten Richter zustimmen würden:


    Die Verantwortung ist gegeben ab dem Zeitpunkt in dem man erfährt dass der Server bereitgestellt wurde, wobei ein Zugang dieser Mail bei Nicht-Lesen fingiert wird (ähnlich wie der „Zugang von Willenserklärungen“ ebenfalls fingiert wird), falls man mal tagelang nicht sein Postfach prüft.


    TL;DR: Verantwortung ab Kenntnisnahme, spätestens aber nach ca 14 Tagen (analog zur „Unverzüglichkeit“ = „ohne schuldhaftes Zögern“ in z.b. den Vorschriften zur Anfechtung). Denn wenn man einen Server bestellt und dann seine Mails nicht checkt, ist man ja selber schuld.


    Das bedeutet:

    Wer montags einen Server bestellt, und 30 minuten später wird er bereitgestellt, muss sich nicht sofort dafür verantworten.

    Wenn er Dienstags gekapert wird und Nacktfotos von Horst Seehofer verbreitet, man aber erst Mittwochs die Mail liest, ist es netcups Problem. Anders ist die Situation wenn man dafür bekannt ist alle 12 Stunden seine Mails zu checken - denn dann ist von einem Zugang innerhalb von 12 Stunden zu rechnen und damit gilt auch die Mail nach 12 Stunden als zugestellt. Dann muss man sich eben doch persönlich mit Herrn Seehofer auseinandersetzen.


    Anders hingegen sieht es aus, wenn man tatsächlich die Mail nicht lesen konnte, die aber eigentlich bereits als zugestellt gilt. Wenn man also behauptet: „normalerweise lese ich alle 12 Stunden meine Mails. Montag abends war ich aber in München aufm Schützenfest. Und der Seehofer hat dermaßen gebechert, dass er die Zielscheibe um 30 Meter verfehlt hat und ich für 2 Wochen ins Krankenhaus musste“. Dann gilt die Mail erst als zugestellt, wenn die Seehofer‘sche Verletzung auskuriert ist und der Kunde wieder das Krankenhaus verlassen konnte.


    Also die korrekte Antwort, wann die Verantwortung beginnt: „Kommt drauf an.“


    Es wäre also auch für netcup von Vorteil, dass die Server ausgeschaltet „geliefert“ werden.


    Mein Tipp: regelmäßig Mails checken, aber nicht damit prahlen dass man die sofort per Push aufs Handy kriegt :D

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com

    3 Mal editiert, zuletzt von mfnalex ()

    Ente gut, alles gut 2 Danke 1
  • Wenn man gewerblich handelt, gilt eine Mail normalerweise als zugestellt wenn sie innerhalb der Geschäftszeiten der Firma abgeschickte wurde - für den Fall das man einen Server gewerblich bei Netcup kauft.

    Bei Privaten stimmt es - hier müsste Netcup im Zweifel beweisen, dass der Kunde die Mail gelesen hat (z.B. durch Lesebestätigung oder Server Logs, natürlich nur wenn sie dar irgendwie legal drangekommen sind etc.)

  • Stimmt, meine Antwort bezog sich auf Verbraucher :)


    Aber wie du sagtest, „normalerweise“ - natürlich kann auch ein Gewerbetreibender den Zugang abstreiten oder die Fiktion des Zugangs widerlegen. Aus verschiedensten Gründen.

    Meine Minecraft-Plugins auf SpigotMC (Open Source): www.spigotmc.org/members/mfnalex.175238/#resources

    Discord: discord.jeff-media.com

    3 Mal editiert, zuletzt von mfnalex ()