Fällt jemandem ein Grund ein, sowas abmahnen zu können?
Nein, aber mit gewerblichem Rechtsschutz musste ich mich auch nie auseinandersetzen - ich GLAUBE aber, dass du (kann nur von DE sprechen) ein Mitbewerber sein musst, damit du jemanden in so einer Hinsicht wirksam abmahnen kannst. Wie weit da jetzt die Mitbewerbereigenschaft von der Rspr. bejaht wird: keine Ahnung. Ich glaube aber: spar dir die Gedanken, ist den Stress nicht wert
Im Zweifel gibt es aber sicher einen Haufen von Abmahn-Anwälten die sich über einen Anruf freuen würden (von denen halte ich zwar nicht viel, aber irgendwo haben auch die ihre Existenzberechtigung, so lange die sich nicht gerade auf Gaming-Clan-Websites, private Blogs etc. wegen fehlendem Impressum stürzen
)