Das längste Thema

  • Genau deswegen dauern solche Prozesse ihre Zeit, um sicher zu gehen das jeder sein Hack bekommt.

    Um das etwas zu präzisieren, das Nachlassgericht klärt und teilt nur mit, wer was und wieviel erbt – ausführen sollte das dann der bestimmte Verwalter.

    »Hauptsache BogoMIPS!«
    Volksfront DLT #64Ksplit
    Sag' NEIN zu Wordpress

  • Zitat

    Normalerweise werden Banken bei einem Todesfall doch sehr schnell verständigt.

    Das hat uns der Bestatter auch so gesagt.. das Konto ist aber nach wie vor offen.. und so konnte ich per Onlinebanking und nach Rücksprache mit allen Geschwistern die Rechnung überweisen. Aber das ist ja nicht der Standardfall..

    Spoiler anzeigen

    Man könnte sich ja auch sowas wie in Hollywood-Filmen basteln (wo der Präsident und 4 andere Leute ihren Sicherheitscode in ein Terminal im Präsidentenbunker eingeben müssen,um das Notfallprotokoll für die Atombomben zu stoppen..) frei nach "Angel has fallen" mit Gerard Butler ^^

    Das Terminal (Raspberry Pi) stell ich dann mit US Flagge in mein Heimkino.. :wacko:

    WH 8000 SE BF22, VPS 500G11s BW24, VPS1000 G11 JA24, RS1000 G11, VPS2000 ARM G11 SE OST25, RS2000 G12 Pro ADV25

    Ich lebe im Netzwerk, ihr findet mich unter der IP-Adresse: 127.0.0.1

  • Wenn es darum geht, für dich nach deinem Ableben über dein Geld zu verfügen, um z.B. noch laufende Kosten zu begleichen, kann das mit einer Vollmacht geregelt werden. Infos z.B.:

    https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/banking-tipps/bankvollmacht.html

    Du solltest dich dazu aber professionell beraten lassen.

    Wenn du Informationen nur dann zur Verfügung stellen möchtest, wenn eine Mindestanzahl von Vertrauenspersonen übereinstimmend der Meinung ist, dass der vorher festgelegte Fall eingetreten ist, geht das z.B. mit "Shamir's Secret Sharing". Man sollte sich dabei immer bewusst sein, dass kryptographische Methoden nicht für die Ewigkeit sind. Ein Zurückziehen der Information ist bei einer direkten Anwendung nicht möglich. Du solltest dir die Möglichkeit offenhalten, die Information zu zerstören, indem du nur einen Ablageort mitteilst, wo du bis zur Zusammenführung der geheimen Schlüssel exklusiven Zugriff hast. Dieser Ablageort sollte natürlich nicht verschwinden, wenn der Fall der Fälle eintritt, z.B. wenn dann eine Rechnung nicht bezahlt wird.

  • I'm jetzigen Fall ist es so, dass nach 6 Wochen immer noch kein Erbschein da ist

    Immernochnicht? Gröhl!

    Nach 6 Wochen ist gerade mal die Ausschlagungsfrist vorbei.

    Im Normalfall dauert es 1-3 Monate bis du einen Termin beim Amtsgericht kriegst, um den Erbschein erstmal zu _beantragen_.

    Dann dauert es nach dem Antrag nochmal 8-12 Wochen, bis ein Erbschein kommt.

    Bei mir hat es einmal mehr als 2 Jahre gedauert, bis ich einen Erbschein hatte. Und da war ich Alleinerbe!

    In welchem Land ist das?

    das Amtsgericht aber von jedem beglaubigte Kopien und Unterschriften will.

    Da macht ihr aber etwas falsch (oder es ist nicht in Deutschland)

    In Deutschland kann JEDER Erbe alleine und ohne Vollmacht sowohl einen einzelnen, als auch einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

    Ohne auch nur eine Vollmacht.

    Habe ich gerade vor 3 Wochen erst wieder machen müssen...

    Wie kann man das regeln, ohne beim Gericht ein Testament zu hinterlegen?

    Das ist aber die einfachste Möglichkeit.

    Wobei das nicht hinterlegt sein muss. Es muss lediglich ein Testament _vorhanden_ sein, das eine Person oder Gruppe als Erben benennt.

    Das Testament genügt dann als Legitimation gegenüber der Bank zum Kontenzugriff.

    Sparkassen wollen da zwar manchmal ihre eigenen Regeln machen, aber wenn du bis zum Hauptfilialleiter gehst und ggf. mit der Bankenaufsicht drohst, machen sie auch das, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind.

    Einen Erbschein brauchst du nur, wenn Immobilien oder Grundbesitz im Erbe ist.

  • KrisAusEU

    Meine Eltern haben mir für alle Bankkonten Vollmachten für den Zugriff ausgestellt, die an Bedingungen geknüpft sind (bspw. Vollmacht erst dann wirksam, wenn beide Elternteile verstorben sind).

    D.h.....so blöd es klingt: Wenn meine Eltern mit dem Auto gegen den Baum fahren, brauche ich bei der Bank nur den "Zettel" hochhalten (aber die haben ja ebenso eine Ausfertigung).

    Sterbeurkunden sind schneller vorhanden, als das Häckmäck mit Erbschein und Co.

    Im selben Atemzug sollte man sich auch in Zeiten von "papierlosem Büro" und Co. Gedanken machen, wie bspw. die Ehefrau an wichtige Unterlagen und Zugänge kommt (wenn bspw. der Ehemann der "Herr der Papierlage" im Haus ist bzw. war).

    Da werden nämlich so Dinge wie Yubi-Key, dreifach verdreht abgesichert mit Weihwasser und Co. schnell zum Showstopper für die Hinterbliebenen.

    Ich will jetzt nicht offen hier schreiben, wo was bei mir hinterlegt/deponiert ist..aber es kann schon Gold wert sein, wenn beide Partner gegenseitig den Fingerabdruck auf dem Smartphone gespeichert haben. Dann kommt der Partner im Notfall auch an den Bit-/Vaultwarden-Tresor in der App.

  • Da macht ihr aber etwas falsch

    Vielleicht verstehe ich die Situation falsch, aber nach Beantragung muss vor der Ausstellung des Erbscheins erst festgestellt werden, wer Erbe ist, was ohne Testament die beschriebenen Auswirkungen hat. Dass das nach 6 Wochen noch nicht abgeschlossen ist, heißt nicht, dass man etwas falsch gemacht hat. In der Zwischenzeit kann dann ohne Testament und andere Vorausbestimmungen nicht über das Konto verfügt werden.

  • aber nach Beantragung muss vor der Ausstellung des Erbscheins erst festgestellt werden, wer Erbe ist

    Das wird beim Antrag abgefragt und danach überprüft.

    die beschriebenen Auswirkungen hat.

    welche meinst du? Erklärungen? Unterschriften? Vollmachten?

    Nein. Die werden anhand der amtlichen Unterlagen überprüft. Die sind in den meisten Fällen schon online erfasst und überregional abrufbar.

    Dass das nach 6 Wochen noch nicht abgeschlossen ist, heißt nicht, dass man etwas falsch gemacht hat

    Nein. Nach 6 Wochen ist das so gut wie NIE abgeschlossen. Die Gerichte sind so überlastet, dass es praktisch immer wesentlich länger dauert.

  • Auch von mir herzliches Beileid. Meine Mutter hatte mir per Notar eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht erteilt. Obwohl ich nicht der einzige Erbe war, haben wir so nicht mal einen Erbschein gebraucht. Ich konnte sofort über ihr Konto und alle Ersparnisse verfügen, konnte also auch die Rechnungen für die Beerdigung schon von ihrem Geld bezahlen. Ich konnte somit auch alles problemlos an die anderen Erben überweisen. Ein gewisses Vertrauen in die bevollmächtigte Person sollte natürlich schon vorhanden sein, dass dann auch alles gemäß deinem letzten Willen oder der gesetzlichen Erbfolge geschieht ;), wobei die bevollmächtigte Person sich andernfalls wohl strafbar machen würde.

    Ich würde mich da also mal an einen Notar wenden, der wird sich damit auskennen, was da drinstehen muss, damit der Bevollmächtigte nach deinem Tod an das Geld rankommt. Das kann man ja wie bei -Manu- an Bedingungen knüpfen, dass die Vollmacht also z.B. erst nach dem Tod gilt.

  • per Notar eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht erteilt.

    Das Geld für den Notar kannst du Sparen.

    Sofern es nur um eine oder ein paar klassische Banken geht, kannst du bei jeder Bank kostenfrei eine Vollmacht über den Tod hinaus einrichten.

    Das muss dann zwar für jedes Konto, jedes Depot, jedes Sparbuch, extra geschehn, aber es ist machbar.

    Diese Vollmachten sind auch an Bedingungen knüpfbar.

    Also z.B. nur 2 von 3 Vollmachtnehmern gleichzeitig, erst nach Vorlage einer Sterbeurkunde, etc.

    Ein gewisses Vertrauen in die bevollmächtigte Person sollte natürlich schon vorhanden sein, dass dann auch alles gemäß deinem letzten Willen oder der gesetzlichen Erbfolge geschieht

    Da alles nachvollziehbar ist, ist der Bevollmächtigte selbstverständlich allen Erben gegenüber rechenschalftsverpflichtet.

    D.h. er hat zwar die Verfügungsgewalt über die Konten, das Geld gehört ihm aber nicht.

    Wenn er ohne (interne) Zustimmung aller Erben Geld abhebt, bzw verwendet, so ist das Unterschlagung und kann von den andren Erben angezeigt werden.

  • ...Also nicht im Sinne von "wer bezahlt meine Beerdigung", sondern wie kommen die Hinterbliebenen schnell und unkompliziert an mein Geld? ...

    Unabhängig von den Antworten der Anderen, kannst Du Dir auch mal (je nach Deinem Alter) anschauen wieviel eine Risikolebensversicherung kostet.

    Nehmen wir an Du willst 4 Familienmitgliedern jeweils z.B. 5000 € zugewendet haben (unabhängig vom Erbe), dann schließt Du einfach eine Risikolebensversicherung zu je 25% für jede der 4 Personen ab. Möchtest Du teilweise abweichende Summen zuwenden, dann kannst Du auch mehrere Risiko-LV abschließen.

    Kleiner Vorteil einer Risiko-LV: Diese zählt nicht zum Erbe - da die Zuwendung bereits zu Lebzeiten vergeben wurde. Das eignet sich also auch gut für "fremde Begünstigte" (die einem an und zu ja teilweise sogar näher stehen als Verwandte).

    Den Versicherungsschein übergibst Du den Begünstigten gleich nach Abschluss. Für den Auszahlungsantrag benötigen diese dann nur den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde bzw. ein Äquivalent davon. Bei Aufteilung einer Risiko-LV auf mehrere Personen reicht es dann auch aus, wenn nur eine Person die Unterlagen hinschickt. Die Bankverbindungen der anderen kann man schon vorher erfassen lasen.

    Nachteil: Lebst Du länger als die Risko-Lebensversicherung läuft, dann ist das eingezahlte Geld weg (Unterschied zur normalen Lebensversicherung). Der Zahlbetrag ist aber auch wesentlich geringer. Außerdem kann man z.B. ab 70 kaum mehr eine Risiko-LV abschließen.

    Das hat uns der Bestatter auch so gesagt.. das Konto ist aber nach wie vor offen.. und so konnte ich per Onlinebanking und nach Rücksprache mit allen Geschwistern die Rechnung überweisen. Aber das ist ja nicht der Standardfall..

    Meines Wissens ist das Bezahlen der Beerdigung aus dem Erbvermögen lediglich eine Verwaltung und keine Erbaneignung, genauso wie wenn die Miete oder sonstige "reguläre Zahlungen" getätigt werden. Selbst ein durch Hagel zerstörtes Dachfenster müsste ja zur Vermeidung von Folgeschäden zumindest notdürftig repariert werden. Eine Internetrecherche liefert da aber recht viele Fachbegriffe, verzwickte Regulierungen und Fußangeln. =O

    Bei einem nennenswerten Vermögen lohnt sich vermutlich der Gang zu einem Fachanwalt für Erbrecht.

    Vor allem der Fiskus möchte ja später auch seinen Teil vom Kuchen haben ;).

    (weshalb z.B. eine Schenkung zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel, Nichten, Neffen durchaus auch Sinn machen kann)

    Eine weitere Idee zur Zahlung nach dem Tod (wobei ich nicht weiß ob das überhaupt geht), wäre das Erteilen von Lastschriftmandaten. Der Vermieter könnte so auch nach dem Tod abbuchen, das Bestattungsinstitut kann die Beerdigung abbuchen (und z.B. den vorher ausgewählten Grabstein, Bestattungsart u.ä.)...

    Um das etwas zu präzisieren, das Nachlassgericht klärt und teilt nur mit, wer was und wieviel erbt – ausführen sollte das dann der bestimmte Verwalter.

    ...das darf das Nachlassgericht aber erst machen, wenn der erste Erbscheinantrag eingeht. In diesem Verfahren ist KrisAusEU vermutlich schon. Bei einer bundesweit verstreuten Verwandtschaft ist eine solche Bürokratie sicher normal. Vermutlich muss jeder erstmal seine Geburtsurkunde & Co. einreichen. Könnte ja sonst jeder was behaupten.

    Unwichtig - Schadenfreiheitsrabatt

    Ach und noch was Unwichtiges aber dennoch jetzt schon Regelbares:

    Bist Du KFZ- oder Motorradhalter mit einem hohen Schadensfreiheitsrabatt, dann kannst Du jetzt bereits einen Verwandten beim Versicherungsmakler für die spätere Schadenfreiheitsrabattübertragung vormerken lassen. Das geht aber nur ab dem Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs. Hat z.B. Deine 22-jährige Nichte erst seit 4 Jahren den Führerschein, kann sie keine 30 schadenfreie Jahre übernehmen. Das Auto der Nichte sollte dann sinnvollerweise über die Eltern laufen, welche den SFR übernehmen können.

    Ist wie gesagt nicht ultra wichtig, aber ein paar hundert Euro KFZ-Versicherung im Jahr sparen, braucht man ja nicht verschenken.

    Voraussetzung ist, dass es dem SFR-Übernehmer auch tatsächlich möglich war, mit Deiner Gurke zu fahren.

    Bei meinem Schwager und dessen Bruder hat das geklappt und meine Nichte profitiert davon (ist der "Drittwagen" in der Family mit SFR30 auf'm Land mit schlechtem ÖPNV).

  • Das gilt m.W. nur dann, wenn eine einzelne Person als Begünstigter angegeben ist.

    Nein, man kann zu Lebzeiten an unbegrenzt viele (natürliche und juristische) Personen verschenken wie man will.

    Man kann auch Risikolebensversicherungen zu Gunsten beliebig vieler Personen abschließen. Insbesondere die Aufteilung (z.B. 40% an die Schwester, 40% an den Bruder und 20% an den Musikverein) wird beim Abschluss der Risiko-LV ja abgefragt. Es ist höchstens die Schenkungssteuer zu beachten (welche z.B. vom Verwandtschaftsgrad abhängt).

    Das können aber auch nachträglich die Erben tun.

    Das war m.b.M.n. nicht die Intention des Fragestellers (möchte viel im Vorfeld geregelt wissen).

    Außerdem können die Erben nach dem Ableben des Erblassers evtl. etwas schwieriger die Nutzung des KFZ durch den SFR-Übernehmer nachweisen, da der Erblasser selbst nicht mehr befragt werden kann. Die Regelung im Vorfeld dürfte daher etwas einfacher sein, ist ja auch nur ein einzelnes DIN A4 Formular das man ausfüllen muss. Noch mehr Durchsetzungserfolg hat man, wenn ein guter jahrelang bekannter Makler/Versicherungsvertreter mit dahinter steht, welcher das zu Lebzeiten bereits zur Kenntnis nahm.

    (Dieser kann auch auf Fallstricke hinweisen, wenn man z.B. einen günstigen "ich nutze mein KFZ ausschließlich allein"-Tarif hat => hier dürfte die Argumentation der Fremdnutzung durch Andere durchaus Fragen aufwerfen...)

    Mit der jetzt anstehenden Anpassung der Typ- und Regionalklassen für 2025 ist das für manche vielleicht eine gute Gelegenheit nachzufragen und sich das Formular zukommen lassen, wenn man sowieso mit der Versicherung Kontakt aufnimmt.

  • In meinem Fall ging es um umfassendere Vollmachten, natürlich kann man grundsätzlich (fast) alles auch ohne Notar machen, wenn man sich sicher ist, wie es formuliert werden muss. Aber eine notarielle Beglaubigung kann schon hilfreich sein, da wird es eher keine Fragen geben, ob die Unterschrift auf der Vollmacht auch echt ist. Da braucht es dann auch keine einzelnen Vollmachten für jede Konto und Sparbuch. Dass eine Vollmacht kein Persilschein für Alles ist, hatte ich ja geschrieben.

  • Sehr schön: Mein RS X-Mas 2016 liegt nach einer angekündigten Migration wohl endlich auf einem Hostsystem mit SSDs. :love:

    Kein Vergleich zum grottenlangsamen SAS-Speichermedium. (Mit dem ich dennoch immer zufrieden war!)

    Woran siehst du das? Meiner liegt inzwischen zwar auf einem AMD EPYC, aber /sys/block/sda/queue/rotational liefert immer noch 1 ...

    VPS 1000 G11 | RS X-Mas 2016 🎄 | VPS A Ostern 2017 🐰 | VPS [piko|nano|mikro] G11s | RS Cyber Quack 🦆 | WH Expert Special 2018 / 4000

  • Woran siehst du das? Meiner liegt inzwischen zwar auf einem AMD EPYC, aber /sys/block/sda/queue/rotational liefert immer noch 1 ...

    Diesen Wert wird netcup garantiert nicht 1:1 durchreichen. Im besten Fall wird der im Produkt-Template definiert. Ist der überhaupt bei irgendeinem Produkt anders? Ich bin jetzt zu faul mich überall über SSH einzuloggen...

    100% weiß ich es natürlich nicht, ob jetzt eine SSD verwendet wird. Es wäre aber nicht so abwegig, dass man HDDs im RZ irgendwann loswerden möchte. Spätestens wenn es viele Ausfälle gibt, erfolgt wahrscheinlich gleich ein Umzug auf ein neueres System, das Teile verwendet, die man für neuere Produkte ebenfalls brauchen kann.

    vda-month.png

    Und nach meiner bisherigen Erfahrung, war es immer ein Wechsel von HDD auf SSD, wenn das Monitoring so aussieht. Besonders wenn sich die Leistung spürbar verbessert hat. Das gleiche Bild habe ich schon bei einem halben dutzend VPS/RS beobachtet. Vermehrt in den letzten paar Monaten/Jahren ;)

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Diesen Wert wird netcup garantiert nicht 1:1 durchreichen. Im besten Fall wird der im Produkt-Template definiert. Ist der überhaupt bei irgendeinem Produkt anders?

    Laut eigenen Tests ist mir bisher kein Modell untergekommen, in welchem dies anders wäre (die "1" ist wohl ein Treiber-Vorgabewert und eine Überprüfung erfolgt derzeit nicht – ohne jetzt im Detail im Quellcode nachgesehen zu haben). Theoretisch könnten einige Anwendungen hieraus für die Konfiguration nachteilige Annahmen ableiten, aber man kann selbst Abhilfe schaffen:

    Code
    [2024-10-12T18:44:07+0200] root@vserver02<kvm>:~# cat /sys/block/vda/queue/rotational
    1
    [2024-10-12T18:44:21+0200] root@vserver02<kvm>:~# echo 0 > /sys/block/vda/queue/rotational
    [2024-10-12T18:44:25+0200] root@vserver02<kvm>:~# cat /sys/block/vda/queue/rotational
    0
    [2024-10-12T18:44:26+0200] root@vserver02<kvm>:~# 

    VServer IOPS Comparison Sheet: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1w38zM0Bwbd4VdDCQoi1buo2I-zpwg8e0wVzFGSPh3iE

  • Woran siehst du das?

    100% weiß ich es natürlich nicht, ob jetzt eine SSD verwendet wird.

    Mit folgendem Befehl und dem IOPS-Ergebnis müßte man recht gut sehen können, ob nun der vServer von einem HDD- auf einem SSD-Plattensystem umgezogen wurde:

    Code
    fio --randrepeat=1 --ioengine=libaio --direct=1 --gtod_reduce=1 --name=test --filename=test --bs=4k --iodepth=64 --size=8G --readwrite=randrw --rwmixread=50

    Denn die IOPS von HDD´s werden mit Sicherheit auch bei einem RAID-10-Array mit 16 SAS-Platten keine z.B. 10k IOPS beim Lesen und Schreiben erreichen.

  • Mit folgendem Befehl und dem IOPS-Ergebnis müßte man recht gut sehen können, ob nun der vServer von einem HDD- auf einem SSD-Plattensystem umgezogen wurde:

    Code
    fio --randrepeat=1 --ioengine=libaio --direct=1 --gtod_reduce=1 --name=test --filename=test --bs=4k --iodepth=64 --size=8G --readwrite=randrw --rwmixread=50

    Denn die IOPS von HDD´s werden mit Sicherheit auch bei einem RAID-10-Array mit 16 SAS-Platten keine z.B. 10k IOPS beim Lesen und Schreiben erreichen.

    ;)

    (Das ist kein leeres Testsystem, der Server erfüllte währenddessen seine üblichen Aufgaben!)

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

    Einmal editiert, zuletzt von KB19 (12. Oktober 2024 um 20:12)

  • Nein, man kann zu Lebzeiten an unbegrenzt viele (natürliche und juristische) Personen verschenken wie man will.

    Ja, aber bei Erben gilt die Schenkung trotzdem ggf nachträglich als Bestandteil des Erbes.

    Andrerseits Ist das oben auch nur die Aussage der Rechtspflergerin, die vor 3 Wochen meinen letzten Erbscheinsantrag bearbeitet hat.

    Hab ich dann aber auch genau so ergoogled.