In diesem Thread gibt es mehrere Beiträge, dass "die Erhöhungen während des laufenden Vertragsverhältnisses rechtswidrig seien".
Ich denke das trifft höchstens auf die Mindestvertragslaufzeit zu - denn ein auf Lebenszeit für unveränderbar geltendes Vertragsverhältnis gibt es nicht (auch nicht bei der Rentenversicherung, Mietverträgen, ...).
Darum habe ich mir mal alle Standardprodukte (keine Aktionsprodukte) von netcup angeschaut:
VPS G12:
12 Monate MVLZ bei 12 Monate Abrechnung
oder
0 Monat MVLZ bei 1 Monat Abrechnung
VPS ARM G11:
1 Monat MVLZ bei 1 Monat Abrechnung
RS G12:
12 Monate MVLZ bei 12 Monate Abrechnung
oder
1 Monat MVLZ bei 1 Monat Abrechnung
VGPU:
1 Monat MVLZ bei 1 Monat Abrechnung
Local Block Storage:
0 Monat MVLZ bei 1 Monat Abrechnung
VPS Lite 1 G12s:
6 Monate MVLZ bei 6 Monate Abrechnung
VPS Lite 2 G12s:
3 Monate MVLZ bei 3 Monate Abrechnung
VPS Lite 3 G12s:
2 Monate MVLZ bei 2 Monate Abrechnung
VPS Lite 4 G12s:
1 Monat MVLZ bei 1 Monat Abrechnung
Storage Space:
1 Monat bei 1 Monat Abrechung (außerdem abhängig von Speicherplatzvolumen)
Webhosting 1000/2000/4000:
12 Monate MVLZ bei 12 Monate Abrechnung
Webhosting 8000:
12 Monate MVLZ bei 6 Monate Abrechnung
Wie man an dieser Liste klar erkennen kann, gibt es nur ein einziges Standardprodukt, welches innerhalb der Mindestvertragslaufzeit mehrere (= zwei) Abrechnungszeiträume hat:
Das Webhosting 8000 hat in der 12-monatigen MVLZ zwei Abrechnungsperioden.
Somit ist von dem "rechtwidrigen Preiserhöhen während der 'Vertragslaufzeit' des Produkts" nur das Webhosting 8000 bei den Standardprodukten von netcup betroffen. Bezogen auf die Preiserhöhung der RAMpocalypse gilt dies zudem nur wenn Buchung/Bestellung des Webhosting 8000 zwischen dem zwischen 31.10.2025 und 18.03.2026 erfolgte.
Nur diese Kunden (bzw. Verträge) sind von der "zweifelhaften" Preiserhöhung betroffen. Nur diese Verträge werden mit der zweiten Abrechnung während der der Mindestvertragslaufzeit teurer.
Alle Leute die danach gebucht haben zahlen schon immer den neuen Preis, alle die davor gebucht haben befinden sich bereits im zweiten (und letzten) Abrechnungszeitraum (= alter Preis).
Den Kunden die das (Erhöhung während der MVLZ) ungerecht finden, stimme ich zu. Hier sollte ggf. eine Ausnahme gemacht werden. Sonderkündigungsrecht ist zwar schön und gut, das ist dann aber auf den Niveau von Oans-Blue. Das sollte nicht der Anspruch von netcup sein.
Was ich in diesem Vergleich nicht angeschaut habe, sind die Aktionsprodukte (z.B. BlackFriday, Weihnachten & Co.). Bei diesen Aktionsprodukten habe ich keinen Überblick, denn meine letzte Bestellung war irgendwann im Sommer 2025 und ein WH8000 hab ich nicht.
Ich halte es aber für gerechtfertigt, dass jeder der sich hier ungerecht behandelt fühlt seine MVLZ und Abrechnungsintervall im Beitrag transparent mit angibt.