Einwurf Einschreiben und irgendein Depp wirft einen Böller in den Briefkasten und zerstört dadurch den zugestellten Brief.
Abmahnbar oder nicht?
Das ist etwas völlig anderes. Was sollte man da abmahnen wollen? Ich meine hier den Fall, dass im Impressum einer gewerblichen Website diese E-Mail-Adresse als schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit angegeben ist. Das TMG verlangt "bei "Diensteanbietern, die geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt Telemedien anbieten" "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post". Wobei es sogar Urteile gibt, dass die E-Mail Adresse hier wirklich zwingend erforderlich ist und eine Telefon- oder Faxnummer nicht reicht. Ja nicht einmal ein Kontaktformular! Wird deine E-Mail an diese Adresse geblockt, hast Du ja einen Nachweis, dass sie nicht an die angegebene Adresse zugestellt werden konnte. Sei es weil geblockt oder wegen Mailbox nicht existent oder was auch immer. Das mag bei einer kurzfristigen Störung eventuell noch entschuldbar sein, aber bei einer dauerhaften Blockierung? Insbesondere wenn die gesendete E-Mail auch noch völlig korrekt mit allen Sicherheitsfeautures wie SPF, DNSSEC, DMARC, DKIM etc konfiguriert ist. Also praktisch blocken nur wegen des Absenders.
Einschreiben sind grundsätzlich nicht unbedingt rechtssicher. Da muss schon ein Bote her, der persönlich zustellt und außerdem geprüft hat und dies im Zweifelsfall bezeugen kann, was in dem übergebenen Brief drin war. Hier geht es aber nicht um die Rechtssicherheit der Übermittlung, sondern um die Funktionsfähigkeit der E-Mail-Adresse, der Möglichkeit der Übermittlung. Also: Ist eine E-Mail-Adresse, die E-Mails von bestimmten Servern oder ganzen IP-Blöcken blockiert, als Angabe zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme ausreichend? Irgendwie schwer vorstellbar.