Das längste Thema

  • So wie ich das verstehe ist der Root-Server Spring 2019 das Frühlingsangebot und läuft somit unabhängig zu den Blitzangeboten. Zudem die Blitzangebote spätestens ab 18 Uhr beendet werden.

    Wurde, wenn ich mich recht erinnere aber als Blitzangebote angepriesen. Bin mir aber nicht mehr sicher, schaue hier aktuell eher selten vorbei - Zeitverschiebung sei Dank ist es aktuell 20:50 in China, von daher hab ich die deutsche Zeit mal wieder voll aus den Augen verloren ?

    Meine Produkte: definitiv zu viele, RS, VPS, Domains, Webhosting, ...

  • Quizfrage: Fallen euch Gründe ein, warum das System einen 500er wirft?

    Wirft eine Notice: Undefined Variable.

    Das ganze noch als Prepared Statement, das nur gesetzt wird, wenn der Input validiert wurde. Da ein Statement fehlt, wird ein Fehler geworfen.


  • Scheint an Microsoft zu liegen, die haben wohl kein Bock mehr...

  • Für Juristen müsste eigentlich eine spannende Frage sein was passiert, wenn jemand im Impressum oder als Adresse des Datenschutzbeauftragten eine solche Microsoft E-Mail-Adresse angibt und diese nicht allgemein erreichbar ist. Abmahnbar oder nicht? :D

  • Kann das jemand bestätigen oder liegt das (auch) an mir?

    Danke!

    Also: FF 66 unter Linux, AdBlock deaktiviert, HTTPSEverywhere deaktiviert, NoScript alle Skripte zugelassen:

    Nachdem ich alle Felder und das Captcha mit sinnvollen Infos befüllt habe, wird der Button klickbar.

    Mache einfach mal einen Plausicheck:


    • IP Adresse enthält ein CIDR (/32 für einzelne IPv4 Adressen /128 für einzelne v6 Adressen)
    • URL hat ein Protokoll (https://)
    • E-Mail Adresse stimmt
    • IPs wurden durch Semikolons getrennt
    • Es ist nicht Vollmond
  • Für Juristen müsste eigentlich eine spannende Frage sein was passiert, wenn jemand im Impressum oder als Adresse des Datenschutzbeauftragten eine solche Microsoft E-Mail-Adresse angibt und diese nicht allgemein erreichbar ist.

    Einwurf Einschreiben und irgendein Depp wirft einen Böller in den Briefkasten und zerstört dadurch den zugestellten Brief.

    Abmahnbar oder nicht?

  • nicht allgemein erreichbar ist

    Wie zu beweisen? Nur weil Microsoft Adressen blockt, muss Google, GMX etc sie nicht auf blocken. Ab wann ist allgemein allgemein?

    Bei Weiterleitungen muss man sich den Mailprovidervertrag mit M$ anschauen. Wahrscheinlich ist dort jede Haftung ausgeschlossen, was aber mit europäischen RL-Vorgaben des Konsumentenschutzrechts im Widerspruch stehen wird. Aufgrund welches Tatbestandes wäre hier abzumahnen?


    Checkliste: https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum.html#abschnitt_212

  • Hay,

    Einwurf Einschreiben

    Einwurf Einschreiben gelten rechtlich nicht als sichere Zustellungsweise, insofern stellt sich die Frage nicht. Selbst Einschreiben "persönlich eigenhändig" sind u.U. nicht rechtssicher, es gab da schon Urteile dazu, wo ich aber jetzt zu faul bin, die rauszusuchen. [Ein Fall à la "Natürlich habe ich Ihr Einschreiben persönlich entgegen genommen, das bestreite ich gar nicht. Aber als ich Ihren Umschlag geöffnet habe, war der leer. Haben Sie einen Zeugen, der gesehen hat, dass Sie genau diesen Brief an mich eingesteckt haben und der mit Ihnen zur Post ging und bezeugen konnte, dass Sie auch genau diesen Brief an mich aufgegeben haben?"]


    Habe mich mal eine ganze zeitlang damit beschäftigt und war entsetzt, was alles angreifbar ist, wenn man es nur möchte. Weil mir ein bestimmtes Einschreiben so wichtig war, habe ich tatsächlich einen Zeugen meinen Brief lesen lassen, er hat auf dem Umschlag unterschrieben, dass er eingepackt wurde und mir unterschrieben, dass er mit mir zur Post war und welche Sendungsnummer das Ding hatte. Sicherer wäre nur noch Zustellung über Gerichtsvollzieher gewesen.


    CU, Peter

    Peter Kleemann // https://www.pkleemann.de // +49 621 1806222-0 // Kann Programme, Internet, Netzwerke und Telefon.

  • Also: FF 66 unter Linux, AdBlock deaktiviert, HTTPSEverywhere deaktiviert, NoScript alle Skripte zugelassen:

    Nachdem ich alle Felder und das Captcha mit sinnvollen Infos befüllt habe, wird der Button klickbar.

    Mache einfach mal einen Plausicheck:


    • IP Adresse enthält ein CIDR (/32 für einzelne IPv4 Adressen /128 für einzelne v6 Adressen)
    • URL hat ein Protokoll (https://)
    • E-Mail Adresse stimmt
    • IPs wurden durch Semikolons getrennt
    • Es ist nicht Vollmond


    Also ich habe alles durchgecheckt, der Button wird nicht anklickbar.

    Allerdings habe ich mit Chromium probiert. Ich teste das mal mit Firefox 66.

  • Sicherer wäre nur noch Zustellung über Gerichtsvollzieher gewesen.

    Der Gerichtsvollzieher packt seinen Umschlag aber auch nur in den Breifkasten. (Quelle: "Hilfe, ich kann meine Rechnungen nicht mehr begleichen und mir wird die Wohnung geräumt" - Sendungen ;) )

    Dann könnte ich ja auch zu Amazon sagen: ja, das Paket war zwar zwei Kilo schwer, aber da waren nur Steine drinne und nicht die bestellte Grafikkarte. (Wobei die in ihren Versandzentralen viele Kameras haben...).


    Was auf jeden Fall angreifbar wäre, wäre die Erteilung von Lastschriften o.Ä. über ein Häkchen im Browser. Dennoch sind diese bei Amazon & eBay gültig. Unser eins muss dafür Papier von jedem Kunden einsammeln und ist trotzdem über den Betrag in Kredit und in Haftung.