Endlich! Namen für VLAN's!
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Endlich! Namen für VLAN's!
Hmmm?
Seit wann kann man einem vLAN im SCP eigentlich einen Namen verpassen?
Das muss schon mindestens seit den ersten Tagen nach der Einführung funktionieren, habe ich von Anfang an ausgenutzt.
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Soweit ich weiß, wurde sich aufs Markenrecht berufen.
Beim Markenrecht geht es um die Verwendung der Domain. Solange da keine Inhalte drauf liegen kann man auch nicht Belangt werden.
Die Entnahme aus dem Kundenaccount würde ich als Diebstahl bewerten und anzeigen.
Weiterhin gibt es Klassen, Bereiche, die Geschützt sind.Kann man einfach im DPMA nachlesen;
https://register.dpma.de/DPMAr…register/3020162322776/DE
Netcup ist geschützt für;
Dienstleistungen eines Internet-Service-Providers [ISPS]Du könntest also Problemlos ein Seifenkisten Rennen veranstalten bei dem alle Wagen vernetzt sein müssen und Ding NETCup nennen.
Oder verlinkte Tassen erfinden, die sich gegenseitig die Temperatur funken.
Oder einen Onlineshop erstellen mit freundlichen Tassen - den NetCup-Shop
Nur ISP Dienste sollte man nicht unter dem Namen anbieten Also keine Mailadresse vergkaufen die auf Netcup-shop.de enden.
NetCup-Shop.de wäre übrigens noch frei -
Beim Markenrecht geht es um die Verwendung der Domain. Solange da keine Inhalte drauf liegen kann man auch nicht Belangt werden.
Die Entnahme aus dem Kundenaccount würde ich als Diebstahl bewerten und anzeigen.Kommt wohl auch darauf an, ob denn schon eine Rechnung ausgestellt und bezahlt wurde. Ist ja bei vielen Dingen so, dass der Vertrag erst mit Abschluss der Zahlung überhaupt zustande kommt. Vorher bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Als juristischer Laie würde ich die Sache nicht ganz so eindeutig beurteilen wie hier teilweise dargestellt. Wie Netcup hier reagiert hat, ist eine Sache, aber juristisch könnte das durchaus ok sein (solange die Domain noch nicht bezahlt wurde).
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Kommt wohl auch darauf an, ob denn schon eine Rechnung ausgestellt und bezahlt wurde. Ist ja bei vielen Dingen so, dass der Vertrag erst mit Abschluss der Zahlung überhaupt zustande kommt. Vorher bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Als juristischer Laie würde ich die Sache nicht ganz so eindeutig beurteilen wie hier teilweise dargestellt. Wie Netcup hier reagiert hat, ist eine Sache, aber juristisch könnte das durchaus ok sein (solange die Domain noch nicht bezahlt wurde).
Da bist du auf dem Holzweg.
Bei Produkten wäre das so - aber dass der Dienstleister - der ja nur die Domain vermittelt und verwaltet, diese Inhaltlich bewertet wäre meiner Meinung nach nicht rechtens.
Dann könnten Sie ja auch Domains aus Kundenaufträgen für sich selbst registrieren well Sie die mögen oder als Wertvoll einstufen. -
Habt ihr auch gerade so eine abgefahrene Tasse im Kopf die mit einem um die Tasse gebogenen Display die aktuellen Werte eures Servers, Auslastung, Traffic, neue Mails und das Wetter anzeigt?
Der Netcup - jetzt auf Netcup-Shop.de -
Da bist du auf dem Holzweg.
Bei Produkten wäre das so - aber dass der Dienstleister - der ja nur die Domain vermittelt und verwaltet, diese Inhaltlich bewertet wäre meiner Meinung nach nicht rechtens.
Dann könnten Sie ja auch Domains aus Kundenaufträgen für sich selbst registrieren well Sie die mögen oder als Wertvoll einstufen.Sehe ich ehrlich gesagt nicht so eindeutig. Inhaltlich darf ein Vertrag selbstverständlich bewertet werden. Du könntest du ja auch eine Domain registrieren wollen, die im Namen schon verbotene Wörter oder Dinge nennt. Das würde ja dann auch überprüft und ggfs. storniert werden. Die genauen Details des Ablaufs kennen wir ja nicht.
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Die Entnahme aus dem Kundenaccount würde ich als Diebstahl bewerten und anzeigen.
Eine Domain ist aber keine bewegliche Sache (§ 90 BGB), daher ist schon der objektive Tatbestand nicht erfüllt (§ 242 StGB).
Ist ja bei vielen Dingen so, dass der Vertrag erst mit Abschluss der Zahlung überhaupt zustande kommt. Vorher bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers
Nein. Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind voneinander unabhängig (Abstraktionsprinzip). Das hat mit dem Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) gar nichts zu tun.
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Ansonsten stimme ich natürlich zu, netcup hat hier nen ziemlich unnötigen Bock geschossen
Anstatt mal DNSSEC zu reparieren stalken sie lieber welche Domains man registriert? Kein Wunder dass man 2 Wochen auf Support-Antworten warten muss
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Sehe ich ehrlich gesagt nicht so eindeutig. Inhaltlich darf ein Vertrag selbstverständlich bewertet werden. Du könntest du ja auch eine Domain registrieren wollen, die im Namen schon verbotene Wörter oder Dinge nennt. Das würde ja dann auch überprüft und ggfs. storniert werden. Die genauen Details des Ablaufs kennen wir ja nicht.
Ok Stimmt. Aus dem Winkel hatte ich das nicht bedacht.
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Eine Domain ist aber keine bewegliche Sache (§ 90 BGB), daher ist schon der objektive Tatbestand nicht erfüllt (§ 242 StGB).
dieses Juristenkauderwelsch ; Zugangsdaten werden doch gestohlen, oder nicht?
das ist ja das verrückte, man stiehlt etwas, ohne dass es weg ist
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tim-chen-geht-das-nichts-an-netcup.de
Humor ist wie Essen. Hat nicht jeder.
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dieses Juristenkauderwelsch ; Zugangsdaten werden doch gestohlen, oder nicht?
das ist ja das verrückte, man stiehlt etwas, ohne dass es weg ist
Ja, das ist wie bei FTX: Das Geld ist nicht weg, es gehört jetzt nur jemand anders.
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Wie ich mir das CCP (Produkte/Domains) mancher Forenuser vorstellen
https://www.reddit.com/r/DataHoarder/comments/101t82o/my_collection/
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ich hab mir mal sagen lassen da herinnen gibt es Kunden aus Österreich,
welche auch Kunden der selben Bank sind wie ich ...
ich bräuchte jemanden, den/die ich zu Mein ELBA was fragen könnte;
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Humor ist wie Essen. Hat nicht jeder.
Oh, das tut mir Leid für dich
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Zitat
Ich habe Ihre Anfrage soeben an unsere Kollegen der entsprechenden Abteilung zur weiteren Prüfung weitergeleitet.
Wir bitten Sie daher um Geduld. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.Wie ich diesen Baustein hasse... wieder ein Tag rum...
Kann mal jemand bitte testen ob das Rettungssystem durchbootet und per ssh ereichbar ist?
Oder sichtbar über den vnc-bildschirm mit einem Fehler hängt. Dann wäre ja nicht nur mein Accout betroffen.
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mal doof gefragt mit welcher userid und welchem passwort meldet man sich an, um die webstat-Statistiken im webhosting zu sehen?
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"Ich habe Ihre Anfrage soeben an unsere Kollegen der entsprechenden Abteilung zur weiteren Prüfung weitergeleitet.
Wir bitten Sie daher um Geduld. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden."Diese Nachricht habe ich am 28.12 auf mein Ticket bekommen.
Seitdem Funkstille.
Ist aber inzwischen auch nicht mehr wichtig
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Kann mal jemand bitte testen ob das Rettungssystem durchbootet und per ssh ereichbar ist?
Oder sichtbar über den vnc-bildschirm mit einem Fehler hängt. Dann wäre ja nicht nur mein Accout betroffen.
Per VNC problemlos erreichbar, soeben getestet.
Den SSH-Daemon musst Du nachher aber erst starten. (Und womöglich PermitRootLogin aktivieren.)
EDIT: Das war ein VPS in ANX84.
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Kann mal jemand bitte testen ob das Rettungssystem durchbootet und per ssh ereichbar ist?
Oder sichtbar über den vnc-bildschirm mit einem Fehler hängt. Dann wäre ja nicht nur mein Accout betroffen.
Geht auch bei mir nicht:
"Änderungen konnten nicht gespeichert werden"
Beim Restart versucht es dann aber doch zunächst übers Netz zu booten, bricht aber ab mit:
Dann bootet es weiter normal von Festplatte
Also das gleiche wie hier:
Das längste Thema - netcup KundenforumZu meinem 100. Jubiläum in diesem Forum dieser Spaßthread :p Finde ich immer wieder lustig wie schnell man auf 0 kommt. Lustiger ist es aber neben der Zahl…forum.netcup.dedanke für die Info. Es sollte wieder korrekt arbeiten.
Offenbar nicht überall...
EDIT:
Das gilt aber tatsächlich nicht für alle Server im SCP.
Bei anderen geht es.
Aber:
EDIT2: Aber per ssh scheine ich mich auch dort nicht verbinden zu könnenDa liegt wohl momentan noch so einiges beim Rettungssystem im Argen...