Zweifelsfrei wird dir das alles nur ein Anwalt für Datenschutzrecht erklären können und auch dort hört und liest man immer wieder andere Aussagen.
Ich hatte gehöt, dass man Google Maps nicht mehr direkt einbinden soll. Auf anderen Websites gibt es aber noch die direkte Einbindung und die wird mit Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO berechtigtes Interesse begründet.
Auch wenn es rechtlich nicht verbindlich ist: Was ist eure Ansicht, darf man direkt auf eine externe Website verlinken oder bedarf einer Zwischenseite mit dem Hinweis, dass man auf eine externe Seite verlinkt wird?