Informationen zum Domaininhaber

  • ich bin als Privatperson nicht verpflichtet irgendwelche Angaben zu machen.

    Wo kein Klaeger, da kein Richter. Schon klar. ^^
    Ich hab' mal fuer eine Medienaufsicht gearbeitet, gar kein Impressum zu haben, hielte ich fuer sehr mutig. Ist aber jedem seine Sache.

    There are only 10 types of people in the world: those who understand binary, and those who don't.

  • auf eine private seite setze ich kein impressum, die robots.txt disallows all, keine metatags description, keine links, keine kontakt möglichkeiten und vielleicht noch der hinweis an mögliche besucher dass sie sich verlaufen haben. fertig.

    Dito ... plus einen Live Webcam Stream direkt aus der Privatsphäre ;)

    Ich habe schon Verbesserungsvorschläge von KI unterstützten Agenturen bekommen, die bei einer reinen Web Visitenkarte, wo nichts anderes als die Adresse samt Telefon und E-Mail-Adresse ein fehlendes Impressum bemängeln und dann zu einer teuren Überarbeitung raten bzw. scaren. =O

    WH1000 SE OST22 OST23 OST24 | WH1000 SE ADV25 | WH 🥚🧶🥛🐖 | 🦆 VPS 200 🇺🇦🕊️ ➡️ VPS nano G11s

  • ich bin als Privatperson nicht verpflichtet irgendwelche Angaben zu machen.

    auf eine private seite setze ich kein impressum,...

    Tja, die immer wiederkehrende Diskussion.
    Was heißt "privat"? Nur weil man nicht gewerblich agiert, befreit einen das noch nicht von der Impressumspflicht.
    (Neben dem DDG gibt es noch den MStV)

  • Tja, die immer wiederkehrende Diskussion.

    Das ist doch nicht schlimm. Ich denke das Du das irgendwann auch grokst und dann reden wir über andere wiederkehrende Sachen ;)

    Auch § 18 MStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.Jul 23, 2025

    The universe tends toward maximum irony. Don't push it.

    Einmal editiert, zuletzt von webdesignheld (2. Juli 2026 um 11:59)

  • Das ist doch nicht schlimm. Ich denke das Du das irgendwann auch grokst und dann reden wir über andere wiederkehrende Sachen ;)

    Auch § 18 MStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.Jul 23, 2025

    Und was ist mit Datenschutzerklärung? Wenn's die auch nicht braucht und auch keinen dafür Verantwortlichen, dann ist gut. Ansonsten kann man sich das mit dem Impressum schenken.

  • Und was ist mit Datenschutzerklärung?

    Ach ja, hatte ich vergessen - dann braucht das Gesetz ja nur eine Zeile:

    Eine Webseite muss ein Impressum haben.

    (Weil der Server die IP loggt und somit der Datenschutzverordnung unterliegt und dies dem Besucher gesagt werden muß der dann einen Kontakt benötigt wo sie sich beschweren kann. Diesen findet er im Impressum. thanks for clearing that up.)

    The universe tends toward maximum irony. Don't push it.

    2 Mal editiert, zuletzt von webdesignheld (2. Juli 2026 um 13:47)

  • Aber anscheinend nicht in der Abteilung die das Gesetz zur Impressumspflicht kannte. ;)

    Ja nee, ist klar... ich habe in der Eingriffsverwaltung nur Kaffee gekocht und Solitär gespielt... ;)

    Bevor wir uns aber weiter darueber streiten: das gibt es alles seit 2024 nicht mehr, wegen dem Digital Services Act. Das DDG regelt die sog. Informationspflicht abhaengig von "Diensten" die du auf deiner Webseite betreibst oder einbindest. Bindest du Videos ein wie z. B. YouTube, verweist du auf dritte Webseiten, bindest du Inhalte von X ein oder nutzt du Google Internetschriftarten oder was auch immer, ist das entsprechend transparent darzulegen. Datenschutz ist da unter anderem auch ein Thema, im Zweifel bist du auf jeden Fall informationspflichtig; denn der Begriff Impressum musst du nicht mehr länger verwenden, weil er mehr oder weniger weggefallen ist und man kann alles absofort unter Kontakt auf der eigenen Seite einbinden, wie z. B. auch die Datenschutzerklaerung.

    https://www.ihk.de/chemnitz/recht-und-steuern/rechtsinformationen/internetrecht/pflichtangaben-im-internet-die-impressumspflicht-4401580

    Zitat

    Pflicht für gemeinnützige Vereine und Privatpersonen

    Digitale Dienste können sowohl von privaten als auch von gemeinnützigen Anbietern bereitgestellt werden. Entscheidend ist auch hier, ob diese Seiten geschäftsmäßig betrieben werden. Gemeinnützige/soziale Einrichtungen handeln meist geschäftsmäßig und müssen daher die Informationspflicht beachten. Private Homepages und Blogs sind in der Regel nicht geschäftsmäßig und müssen daher keine Informationspflichten beachten.

    Hinweis:
    Im Zweifel fallen aber alle Online-Auftritte unter die Impressumspflicht. Daher ist es empfehlenswert, in jedem Fall ein Impressum anzugeben.

    Zu beachten:
    Auch nicht-gewerbliche Angebote in Online-Shops können geschäftsmäßig sein, wenn der private Anbieter regelmäßig eine größere Anzahl von Waren verkauft (z.B. Powerseller auf eBay). Diese handeln auch ohne Gewerbeanmeldung geschäftsmäßig.

    Zitat

    Wie muss das Impressum aussehen?

    • Leichte Erkennbarkeit
      • Das Impressum muss leicht erkennbar sein und darf nicht versteckt werden.
      • Die Bezeichnung „Impressum“ ist nicht zwingend erforderlich, aber die Bezeichnung muss eindeutig sein (z.B. „Anbieterkennzeichnung“ oder „Kontakt“).
    • Unmittelbare Erreichbarkeit
      • Das Impressum muss mit maximal 2 Klicks von der Startseite erreichbar sein.
      • Zur Sicherheit wird empfohlen, dass das Impressum mit einem Klick erreichbar ist.
      • Die Angabe der Daten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht aus.
    • Ständige Verfügbarkeit
      • Der Link zum Impressum muss dauerhaft funktionstüchtig und mit den Standardeinstellungen gängiger Internet-Browser kompatibel sein.
      • Eine feste Einbindung des Impressums auf der Homepage wird empfohlen.

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  • die sog. Informationspflicht abhaengig von "Diensten" die du auf deiner Webseite betreibst oder einbindest.

    Wir reden darüber ob eine Webseite die rein privat ist - die keine links nach draussen, keine eingebetteten Videos, meta robots noindex nofollow, keine kopierten texte von anderen Seiten oder Printmedien, keine Fotos / Kunst die nicht von mir gemacht wurde, kein email link, kein telefon hat sondern nur meinen Tagebuch Eintrag vom 14. Mai : "Heute morgen hab ich ein Glas Milch getrunken und aus dem Fenster geschaut" ein Impressum braucht und ich hab gesagt - braucht sie nicht. Seitdem erzählst Du mir welche Seiten alle ein Impressum brauchen und welche Gesetze das regeln. ...

    nicht-gewerbliche Angebote in Online-Shops Digitale Dienste Powerseller auf eBay geschäftsmäßig betrieben

    Kannst Du denn definieren welche webseite kein Impressum braucht? Oder weisst du das nicht?

    das andere hast Du abgedeckt.

    The universe tends toward maximum irony. Don't push it.

  • Der Thread hier sollte eigentlich nur um die Domaininhaberschaft und die Veröffentlichung bei der DENIC gehen. Impressum / Informationspflicht etc. what ever muss doch jeder für sich klären, ich glaube die Informationen wurden doch alle ausgetauscht. :)

    Denken ist wie googeln, nur viel krasser ....

    ——

    Alle Beiträge geben nur meine persönliche Meinung wieder und nicht mehr.

  • Kannst Du denn definieren welche webseite kein Impressum braucht? Oder weisst du das nicht?

    Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    Du hast die Frage in deinem letzten Post quasi selbst fuer dich beantwortet -- nur sind die meisten Webseiten eben genau das nicht. Jeder der ein Wordpress z. B. betreibt, ist informationspflichtig. Extern eingebettete Schriftarten, Dienste zur Spamvermeidung und vieles mehr, Cookies und Drittcookies, eingebettete Medien -- alles informationspflichtig.

    Dass du, mit deinen selbst, im eigenen Editor geschriebenen Webseite kein Impressum brauchst, ist klar. Damit bist du aber die Ausnahme, nicht die Regel. Die meisten hier werden ein CMS oder sonstiges Framework nutzen, mit obligatorischer Informationspflicht. Nicht zu vergessen, es wird auch viele unter uns geben, die das gar nicht selbst beurteilen koennen, deswegen ist ja das Impressum vom Gesetzgeber auch explizit empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.

    Waehrend meiner Zeit in der Eingriffsverwaltung hat es fast immer nur die Falschen getroffen, meist war es Unwissenheit und die Webseitenbetreiber waren sich keiner Schuld bewusst. An die ganzen Abmahnkampagnen wegen Schriftarten, vermeintlichen Urheberrechtsverstoessen beim Zitieren oder Verwendung von Bildern in Sachartikeln, Cookies (DSGVO) usw. kannst du dich bestimmt erinnern. Ich halte es daher fuer falsch, einem Laien zu raten, auf ein Impressum zu verzichten, weil er ja Privatperson ist.

    Fazit: lieber ein Impressum, als kein Impressum. Man muss jedoch nicht alle Angaben machen und erspart sich sehr viel Aerger, wenn man auf vorgefertigte Erklaerungen zurueckgreift, die einem bei der Erstellung eines rechtsicheren Impressum unterstuetzen.

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  • Waehrend meiner Zeit in der Eingriffsverwaltung hat es fast immer nur die Falschen getroffen

    Also ich habe gerade letztens gesucht, weshalb meine vavourite Chinalokale alle keinen Namen im Impressum haben (ausser china hung chang) und hab dann deren Webseitenagentur entdeckt.

    Die hat selbst überhaupt kein Imprsssum. Auf der Seite findet man außer der Telefonnumer nichts über den Inhaber.

    Die scheinen zu denken, dass sie das bei einer .net Domain nicht brauchen.

  • Die scheinen zu denken, dass sie das bei einer .net Domain nicht brauchen.

    Ignorantia legis non excusat. Das ist sogar ein weit verbreiteter Irrglaube, dabei hat die Domainendung ueberhaupt nichts damit zu tun. Oftmals bleibt sowas ueber Jahre unentdeckt, da wir in Deutschland nicht gerade fuer progressive Digitalisierung und herausragende Medienkompetenz bekannt sind. Die meisten Dinge fliegen tatsaechlich erst auf, wenn jemand Anzeige erstattet oder selbst dagegen vorgeht, z. B. als Rechteinhaber.

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  • Das ist sogar ein weit verbreiteter Irrglaube

    Ja, ich weiß,

    aber bei einer Firma die Webseiten für andere erstellt und verkauft, hätte ich das nicht erwartet...


    Wenn jemand mal versuchen will, wie weit er mit ner Abmahnung kommt, PM... :)

    Einmal editiert, zuletzt von ASS (3. Juli 2026 um 00:24)

  • Allerdings kann sowas nicht jeder abmahnen. (Naja, machen kann er es, aber es wird nicht notwendigerweise Erfolg haben)
    Der Abmahner muss ein berechtigtes Interesse haben, weil der Seitenbetreiber im selben Bereich unterwegs ist wie er, aso u.U. eine Konkurrenz für ihn darstellt.
    Deshalb gehen ja Kanzleien, die obskure Sammelabmahnungen starten, immer öfter baden damit.