AS197540 (Netcup) auf UCEPROTECT-Level3 gelistet

  • Doch, beispielsweise das veröffentlichen von persönlichen Daten als sog. "Cart00ney".

    ja das würde gegen Dt. Recht verstoßen, auch das nicht vorhandene Impressum, aber Dt. Recht kommt nicht zur Anwendung;

    von daher ist alles mal rechtens;


    Die viel wichtigere Frage ist: ...

    das soll jeder f. sich entscheiden;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • ja das würde gegen Dt. Recht verstoßen, auch das nicht vorhandene Impressum, aber Dt. Recht kommt nicht zur Anwendung;

    von daher ist alles mal rechtens;


    das soll jeder f. sich entscheiden;

    Auch nach Schweizer Recht ist m.E. ein Impressum für so etwas Pflicht.

  • Auch nach Schweizer Recht ist m.E. ein Impressum für so etwas Pflicht.

    https://blog.hostpoint.ch/de/2…ling-auch-in-der-schweiz/

    wenn man das so liest, dann ist das fehlende Impressum hier auch rechtens;

    der Laden verkauft ja nix; und stellt auch keine Rechnungen;

    oder anders: net amal die Schweizer bringen a Gesetz zu stand des eindeutig is;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Ein Delisting für 89CHF anzubieten ist also keine bezahlte Dienstleistung?

    das fällt eher unter die Kategorie 'Priority Mail', also ein Aufpreis, der nicht notwendig ist;

    weil es sowieso passiert;

    die Zeit heilt Wunden ;)


    anders würds aussehen, wenn ein Delisting generell kostenpflichtig ist;

    (das kann aber bei der momentanen Entwicklung noch werden)

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • cltrmx was ist an diesen Daten (a) geheim (b) besonders schützenswert?


    Du weißt schon, dass Du genaugenommen sämtliche E-mails 1:1 so wie Du sie bekommst,

    ins Netz stellen darfst; einzige Voraussetzung: es muss vorher bekannt sein, dass das passiert;

    soll heißen, wer nicht will, das was ins Netz gestellt wird, soll auch kein Mail schicken;)


    und die Mailinglisten würden ebenfalls dagegen verstoßen,

    weil da is auf einmal die Mail-Adresse und der Name (meist eh zum vergessen)

    dem uneingeschränktem Publikum zugänglich;

    Mails innerhalb der Mailingliste bekommen aber nur ein beschränkter Kreis;


    heavygale Du hast auch das mit Wettbewerb und so gelesen?

    weil der ist genau nicht gegeben;

    weil würde des tatsächlich bestehen, würde der Laden vor lauter Strafzahlungen Pleite gehen;


    ach ja

    cltrmx 'gscheite Blacklists' gibt es nicht; sonst hätten wir ja diese Probleme nicht;

    SPAM-Sender sind leider dem ganzen immer einen Schritt voraus;:(


    nur mal ein Gedankenexperiment; es betreibt jemand einen Mailserver so, dass

    automatisiert jede Mail mit einem höflichen

    "Danke, .... und nach Bezahlung von EUR 0,25 innerhalb von 48 h wird die

    Mail zugestellt, andernfalls kommentarlos gelöscht;"

    beantwortet wird;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Opt-in kann auch anders implementiert werden; die Anmeldung erfolgt einfach per E-mail ;)

    Weil man From und Return-Path gar nicht fälschen kann, gell? Für ein korrektes Opt-In musst Du trotzdem eine Bestätigungsmail versenden.


    Wie soll dann die Registrierung oder Bestellung in einem Onlineshop ablaufen? Auch per Mail? Das bringt technisch gesehen absolut keine Vorteile. Eher im Gegenteil, weil z.B. eine Erkennung von Fake-Bestellungen massiv erschwert wird.


    Und komm' mir jetzt bitte nicht wieder mit dem Blödsinn, dass Max Mustermann keinen donald313-Userpart haben darf. Oder ein Österreicher keine COM-Domain. Da sind wir dann ganz schnell bei:

    Und wenn man diesen realitätsfernen Topfen beachtet, hat man bald keine Kunden mehr. :S

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Weil man From und Return-Path gar nicht fälschen kann, gell? Für ein korrektes Opt-In musst Du trotzdem eine Bestätigungsmail versenden.

    das ignorierst eh, relevant ist der MAIL FROM SMTP-Envelope ;)

    und was Du dabei komplett übersehen hast,

    dass auch die Mglkt. besteht, dass es die Mail nicht durch den SPAM-Filter des Newsletter-Servers schafft;

    weil das würde ich schon mal f. eine erfolgreiche Anmeldung voraussetzen;


    SPAM-Traps sind damit ausgeschlossen;


    Und komm' mir jetzt bitte nicht wieder mit dem Blödsinn, dass Max Mustermann keinen donald313-Userpart haben darf.

    nein aber damit, dass Mailanbieter, welche so ein Wegwerfadressen-System dabei haben, diese nicht absendetauglich sind (entsprechende Teile im DNS fehlen: DKIM, DMARC, SPF, ...);

    mit denen kannst nämlich f. eine Newsletteranmeldung auf die Art gleich mal brausen gehen;


    ein Webfronent hingegen schluckt jeden Quark;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Wie soll dann die Registrierung oder Bestellung in einem Onlineshop ablaufen?

    so wie es die meisten handhaben mal definrtiiv nicht;

    es gibt keinen vernünftigen Grund ein Kundenkonto anlegen zu MÜSSEN;

    ebenso gibt keinen vernünftigen Grund irrelevante Daten abzufragen, nur des Datensammeln willens;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • das ignorierst eh, relevant ist der MAIL FROM SMTP-Envelope ;)

    Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich (nur) vom Header spreche? Kommt im Endeffekt aufs gleiche raus. Bitte lenk nicht ab ;)

    und was Du dabei komplett übersehen hast,

    dass auch die Mglkt. besteht, dass es die Mail nicht durch den SPAM-Filter des Newsletter-Servers schafft;

    weil das würde ich schon mal f. eine erfolgreiche Anmeldung voraussetzen;


    SPAM-Traps sind damit ausgeschlossen;

    Hä?


    Was nützt das, wenn die Absenderdomain gar kein SPF/DKIM/DMARC hat?


    Oder im Fall von unseriösen Blacklisten: Was hindert die BL daran, selber solche Anmelde-Mails abzuschicken? Ein (aus Absendersicht) berechtigtes Interesse wäre durchaus da, wenn man damit Gebühren für eine Entfernung einstreifen kann.

    nein aber damit, dass Mailanbieter, welche so ein Wegwerfadressen-System dabei haben, diese nicht absendetauglich sind (entsprechende Teile im DNS fehlen: DKIM, DMARC, SPF, ...);

    mit denen kannst nämlich f. eine Newsletteranmeldung auf die Art gleich mal brausen gehen;

    Wir reden nicht von Wegwerfadressen, wir reden von Spamfallen. Die erkennt man nicht von außen, das ist ja gerade der Sinn davon. Du weichst mal wieder dem Thema aus. Insofern bleibe ich bei meiner Aussage:

    Und wenn man diesen realitätsfernen Topfen beachtet, hat man bald keine Kunden mehr. :S

    8)

    "Wer nur noch Enten sieht, hat die Kontrolle über seine Server verloren." (Netzentenfund)

  • Gescheite Blacklists verwenden, die auch ein seriöses Modell aufweisen. Funktioniert komischerweise bei so ziemlich allen anderen auch.

    du kannst als absender nicht ändern was der empfänger macht

    der Laden verkauft ja nix; und stellt auch keine Rechnungen;

    was sind dann die entsperrungen?

    Das spielt ja wohl für die Impressumspflicht keine Rolle, es werden "Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" angeboten und somit ist ein Impressum erforderlich (so zumindest die von dir angegebene Quelle).

    selbst wenn die in der schweiz agieren wäre die frage ob die sich auch an den deutschen markt wenden und somit Marktortprinzip triggert...

  • Was nützt das, wenn die Absenderdomain gar kein SPF/DKIM/DMARC hat?

    es ist legithim dem SPAM-Filter bei Fehlen von derartigem die Mail rejecten zu lassen;


    und dazu

    Was hindert die BL daran, selber solche Anmelde-Mails abzuschicken?

    hier gibts tatsächlich etwas, womit sich die BL selbst eleminieren würde, genau das hindert die/ihn/sie daran;

    der Straftatbestand der Täuschung¹ ist hier sehr einfach nachverfolgbar;

    ¹ klar, wenn ich mich bei einem newsletter anmelden würde und die E-mail von wem anderen eingebe, würde ich das ja auch machen,

    aber der 3te löscht die Mail und das wars, und sonst kein Schaden; bei BLs sieht das anders aus, und darum tun sie das auch auch;


    darum sagte ich ja, Anmeldung zum Newsletter ausschließlich per E-mail und SPAM-Traps sind ausgeschlossen;;)


    wer das was Du KB19 als realitätsfernen Topfen bezeichnest - ja, es gibt die freie Meinungsäußerung - links liegen läßt,

    kann im worst case bald keinem mehr ein Mail schicken, weil er nur noch auf Blacklists landet;:S


    auch legithime Newsletter, jage ich zu spamcop bevor ich mich abmelde; ich setz einfach voraus:

    "man hat den lesen zu können, ohne x 1000 Dinge aus dem Netz nachladen zu müssen"

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • legithime Newsletter, jage ich zu spamcop bevor ich mich abmelde

    Anmeldung zum Newsletter ausschließlich per E-mail

    Fun Fact: Spamcop sendet auch "Bestätigung E-Mails" raus (in Form eines initialen Passwortes), bevor man reporten kann. Und nutzt nicht das vom Mainzelmännchen propagierte System.

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    Was hat das denn für einen Sinn, legitime Newsletter - für die man sich angemeldet hat - als Spam zu melden?!

    Die Antwort dazu wirst du sicherlich bald in wirrer Form bekommen :)

  • cltrmx was ist an diesen Daten (a) geheim (b) besonders schützenswert?


    Du weißt schon, dass Du genaugenommen sämtliche E-mails 1:1 so wie Du sie bekommst,

    ins Netz stellen darfst; einzige Voraussetzung: es muss vorher bekannt sein, dass das passiert;

    soll heißen, wer nicht will, das was ins Netz gestellt wird, soll auch kein Mail schicken;)

    Anschrift, Klarname, IP-Adresse sind alles personenbezogene Daten. Ich bin mir relativ sicher, dass ich das nicht einfach so auf einer Webseite veröffentlichen darf nur, weil mir jemand eine Mail damit geschrieben hat.

    Zitat

    und die Mailinglisten würden ebenfalls dagegen verstoßen,

    weil da is auf einmal die Mail-Adresse und der Name (meist eh zum vergessen)

    dem uneingeschränktem Publikum zugänglich;

    Mails innerhalb der Mailingliste bekommen aber nur ein beschränkter Kreis;

    Guter Punkt!

  • Anschrift, Klarname

    derartiges erwartet man doch von einem Telephonbuch, im 3ten Jahrtausend halt im Internet ;)

    (dass Beschwerdeführer da jetzt auch mit der IP-Adresse public sind, wussten die bereits zuvor, also legal)


    Was hat das denn für einen Sinn, legitime Newsletter - für die man sich angemeldet hat - als Spam zu melden?!

    ganz einfach, es haben manche - im Jahr x nach dem scharf werden der DSGVO - immer noch nicht kapiert,

    dass es untersagt ist, z.B. bei einem Shop, sich mit der Bestellung automatisch an einem Newsletter anmelden zu müssen;

    die Zustimmung zu den AGBs darf derartiges ebenfalls nicht implizieren;

    soviel zum Thema Opt-in ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)