Zitat: "Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird weiterhin grundsätzlich verboten sein, es sei denn ein Erlaubnistatbestand greift ein oder es liegt eine Einwilligung vor. [Diese muss freiwillig erfolgen.]"
und darf daher nicht über die AGBs erzwungen werden.
Mit Akzeptierung der AGB durch den Nutzer für einen speziellen Dienst liegt eine Einwilligung vor.
leider falsch; der Zwang AGBs akzeptieren zu müssen ist kein Allheilmittel mit dem Caterpillar gegen den Justizpalast fahren zu dürfen;
oder anders: nicht jeder Unfug ist in den AGBs zulässig;
(Das genannte Beispiel mit der Nutzung von IBAN-Daten usw. fällt in eine andere Kategorie, siehe Originalquelle.)
es ging hier nicht um die Nutzung, sondern um das Erfragen von Daten;
daher weitere Beispiele:
die Frage nach dem Religionsbekenntnis in einem Shop f. einschlägige einer Religion zuordenbaren Warengruppe;
(jeder darf z.B. jüdische Musik hören)
die Frage nach dem Familienstatus (ledig, geschieden, ...)
die Frage nach dem Ehepartner/nach Kindern
ebenfalls ist die obligatorische Zustimmung die E-mailadresse zu Marketingzwecken (= Newsletter <=> SPAM) verwenden zu dürfen nicht zulässig;