Frage zu Windows Lizenzen

  • Noch mal dazu: Es gibt eine EULA, die du akzeptiert hast, d.h., du hast einen Vertrag mit Microsoft geschlossen. Vielleicht findest du ein Gericht, dass Passagen dieses Vertrages für ungültig erklärt, aber solange das nicht passiert ist, gilt das, was da steht. Und damit schreibt Microsoft dir vor, was du mit ihrer Software darfst, und was nicht. Punkt.

    Natürlich kannst du dich mit der EULA nicht einverstanden erklären. Aber das bedeutet dann, dass du das Produkt nicht nutzt.

    Das sehe sogar ich anders. Wenn ich eine Lizenz erwerbe, nutze ich dieses wie nach den hier herrschenden Rechtsbedingungen so ich das für richtig erachte. Microsaft oder wen auch immer geht das nichts an, wie ich das mache. Das obliegt mir.

    Effektiv weiß auch Microsaft, dass das Privatkundengeschäft nur ein Nebengeschäft ist und die Marktdurchdringung die indirekte Grundlage dafür bildet, dass die Firmenkunden keine Alternative haben als den Gaul zu füttern, auch wenn sie oft nur zu gern darauf verzichten würden. Deshalb wird Microsaft diese Auseinandersetzung nicht mit Kunden führen, die schon breit sind in gewissem Umfang zu zahlen. Ist ja nicht so, dass die noch so wackelfest im Sattel sitzen wie früher.

    Eigentlich erwarte ich von denen eher, mal, dass sie den Privatanwendern die Nutzung ihrer Produkte (wie bei Open Source üblich) kostenlos oder zu sehr günstigen Konditionen ermöglichen. Denn am Ende verdienen die jacdamit ohnehin vergleichsweise wenig im Vergleich zum Firmenkundengeschäft, das von der Marktposition und damit von umfassender privater Nutzung abhängig ist. Mittelbar würden die davon sogar profitieren.

    Wenn man auf die Idee käme das als Firmenkunde zu probieren, sähe das wohl anders aus.

  • Ich weiß ja nicht, was ihr so raucht, aber habt ihr gelesen, was ihr da verlinkt?

    Zitat

    Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen.

    Woraus entnehmt ihr, dass die EULAs nicht gelten? Die Wirksamkeit KANN eingeschränkt sein. Nirgendwo steht, dass sie das wirklich ist. Wenn jetzt das Argument kommt, dass ihr die EULAs vor dem Kauf nicht kanntet, macht ihr euch lächerlich.

  • Das sehe sogar ich anders. Wenn ich eine Lizenz erwerbe, nutze ich dieses wie nach den hier herrschenden Rechtsbedingungen so ich das für richtig erachte. Microsaft oder wen auch immer geht das nichts an, wie ich das mache. Das obliegt mir.

    Eine Lizenz ist eine Nutzungsüberlassung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sein kann - denke zum Beispiel an eingeschränkte Veröffentlichungen von Fotos. Und natürlich kann der Lizenzgeber diese Bedingungen festlegen. Im Zweifel mag dann ein Gericht anders entscheiden, aber das ist oben ja hinreichend diskutiert worden - letztlich entscheidet jeder selbst, Vereinbarungen zu halten oder zu brechen. Ich würde es mir nur nicht schön reden, auch nicht mit dem Argument, Microsoft (warum die kindische Namensdiffamierung?) würde von privaten Raubkopien profitieren - selbst wenn es so sein mag. Steht einfach zu Eurem Verhalten.

    Natürlich führt dieses nachvollziehbar zu technischen Maßnahmen, lizenzgerechte Nutzung zu erzwingen: Online-Registrierungen, Donglen, usw. Ich bin jetzt nicht in der Lage, es zu testen, aber meines Wissens limitiert eine Windows-Desktopversion eingehende TCP/IP-Verbindungen auf 10 (?) Connections. Das würde ich zumindest im Hinterkopf bewahren...

  • EULAs waren in den 90ern genau im Zusammenhang mit Windows-Installationen ein neues Thema. Damals haben tatsächlich Leute ihre PCs zum Krauter zurückgebracht, um sich den Preis der Windows-Lizenz erstatten zu lassen. Da wurde das geklärt, aber das ist 30 Jahre her. Aber du bist durch nichts zu überzeugen, denn du willst nicht, dass Leute hier Windows einsetzen, also bleibst du mit dem FUD dran, denn du weißt, irgendein Dreck bleibt immer kleben. Abstoßend.

  • ich glaube nicht das Microsoft dafür interessiert ob Endbenutzer, die Lizenzbestimmungen vollständig einhalten.

    Microsoft will ja gerade, das Windows 11 sich weiter verbreitet und das ist für Microsoft auch nicht besonders einfach, da viele Menschen heute keinen Rechner mehr unter dem Schreibtisch haben und die Verkäufe, bis auf die Coronazeit rückläufig sind. Mit Lizenzen für Endbenutzer verdient Microsoft schon länger kein Geld mehr.

    Ich bin mir sicher, das Microsoft, wenn die das könnten jedem kostenlos Windows 11 auf dem Heimrechner durch einem Mitarbeiter installieren würden.

    Natürlich gibt es Lizenzbedingungen und vermutlich so viele, das selbst Microsoft das nicht genau weiß, was wie Lizenziert wurde. Aber Microsoft beschränkt die Installationen ja extra nicht. Windows könnte, wenn Microsoft das so wollte die Hardware prüfen und einfach NÖ bei der Installation sagen.

    Microsoft will mit Windows 11 kein Geld verdienen, sondern die Basis für ihre Cloud Services schaffen. Das machen viele Firmen, die Software nicht mehr verkaufen sondern als Abomodel anbieten.

    Umso mehr Windows 11 Rechner, um so mehr potenzielle Kunden von Microsoft Abos. Und wer Windows nutzt wird eher Microsoft Dienste und Services nutzen als Linux User.

    Das Lizenzierung ernstgenommen werden sollte ist klar. Insbesondere wenn es hier um den Gewinn geht. Bei Server Produkten will Microsoft an jedem Dienst mitverdienen. So ist jeder vCore im System für Microsoft an Anzeichen, das damit Geldverdient werden kann. Und da will Microsoft seinen Anteil von.

  • Dann belege das doch bitte anhand von Urteilen etc. Unbewiesene Behauptungen sind schlimmer, als gerechtfertigte Bedenken.

    Ich gebe zu dass ich das Thema die letzten Jahre nicht mehr verfolgt habe, aber gibt es denn prominente Urteile in der anderen Richtung?

    Ich wäre nicht überrascht, wenn Microsoft (im Privatkundenbereich!) gar kein so großes Interesse daran hat, das Thema mit konkreten Präzedenz-Urteilen zu belegen, wenn die Gefahr besteht, dass dabei genau die in der Wikipedia oder bei Heise angeführten Argumente bestätigt würden?

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  • Ich gebe zu dass ich das Thema die letzten Jahre nicht mehr verfolgt habe, aber gibt es denn prominente Urteile in der anderen Richtung?

    Ist das nötig? Solange die Unwirksamkeit einer Klausel nicht gerichtlich festgestellt wurde, gilt der geschlossene Vertrag.

    Da wurde das geklärt, aber das ist 30 Jahre her.

    Eine EULA wird Vertragsbestandteil, solange sie dem Käufer bereits beim Kauf bekannt gemacht wurde. Das sagen die aktuellen Artikel dazu. Wenn vor 30 Jahren andere Urteile gefällt wurden, dann frage ich mich, warum spiegelt sich das in den aktuellen Veröffentlichungen dazu nicht wieder? Natürlich kann das sein, aber dann sollte sich dazu doch was finden lassen. Ich habs nicht gefunden, nur Bestätigungen der Wkipedia Aussagen auf Webseiten von Anwälten.

  • Zumindest widerlegen Heise, Wikipedia und diverse Anwaltsseiten meine Auffassung nicht.

    Wie gesagt, du kannst das anders sehen. Aber das ist dann deine rein subjektive Einschätzung. Belege, die über deine Behauptung hinausgegen, hast du ja offenbar nicht. Damit trägst du auch das Risiko. Nicht mehr und nicht weniger will ich zum Ausdruck bringen.

  • kann durchaus auf sachlicher Ebene bleiben.

    Ich bin der einzige in dieser Diskussion, der irgendwas belegt hat. Das wird immer wieder ignoriert und einfach weiter FUD verbreitet, natürlich unbelegt, denn das sind ja nur "gerechtfertigte Bedenken". Das ist MAGA/AFD/BSW-Rhetorik: Man wird ja wohl eine Frage stellen dürfen, aber Gegenargumente sind nur mit amtlichem Dokument überhaupt erwägenswert. Sachlich geht anders.

    Einmal editiert, zuletzt von NaN (27. Januar 2025 um 21:37)

  • Ich würde es mir nur nicht schön reden, auch nicht mit dem Argument, Microsoft (warum die kindische Namensdiffamierung?) würde von privaten Raubkopien profitieren - selbst wenn es so sein mag. Steht einfach zu Eurem Verhalten.

    Raubkopien? Eurem Verhalten? Wie bitte?

    Du solltest Dir erstmal selbst angewöhnen, Deine Pauschalisierungen und Projektionen aufgrund Deiner Interpretationen selbst zu überdenken, DENN ich zahle für jede einzelne Windwos-Lizenz, die ich nutze. Da gibt es keine Raubkopien, null. Das findet alles nur in Deinem Kopf statt.

    Ich starte hier einen Thread, weil ich das ggf ordentlich machen will statt irgendwo Windows 10/11 auf ne Kiste zu werfen und werde hier in die Nähe von Raubkopien gestellt, weil eine Einschränkung der Nutzung nach amerikanischen, aber nicht nach europäischen Recht beliebig möglich ist und ich das sage? Ernsthaft?

    Einmal editiert, zuletzt von dsp78 (27. Januar 2025 um 21:43)

  • Ich bin der einzige in dieser Diskussion, der irgendwas belegt hat.

    Nach dem Beleg frag ich doch die ganze Zeit. Hab ich was übersehen? Wie gesagt, der Heise- und Wikipedia Artikel stützen deine These nicht so eindeutig, wie du es offenbar gern hättest. Da steht nirgendwo, dass die EULAs und Lizenzvereinbarungen in Deutschland nicht gelten.

  • Ich habe gesucht und tatsächlich etwas gefunden.

    Dieses gilt nur für Windows-Betriebsysteme auf OEM Basis, das dürfte ja auch die Lizenzart sein, die viele User nutzen.

    Ich habe an dieser Stelle mal die wichtigsten Punkte zusammengefast. Link zum Dokument von Microsoft ist beigefügt. So kann sich jeder selbst damit auseinander setzen und für sich eine Entscheidung treffen.

    Ich hoffe es hilft einigen hier:

    Microsoft License Terms für WINDOWS-BETRIEBSYSTEME
    Stand April: 2024

    Ist es erlaubt Windows in einer VM Lizenz konform zu betreiben:
    Antwort: Ja

    Warum: Weil es Microsoft erlaubt


    Quelle: Nr. 2 Abs. d Ziffer iv
    Zitat: Verwendung in einer virtualisierten Umgebung. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Installation von lediglich einer Instanz der Software zur Verwendung auf einem Gerät, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Gerät um ein physisches oder virtuelles Gerät handelt. Wenn Sie die Software auf mehr als einem virtuellen Gerät verwenden möchten, müssen Sie eine getrennte Lizenz für jede Instanz erhalten.

    Darf ich Server Dienste auf Windows 11 betreiben:
    Antwort: Ja und Nein
    Warum: Es gibt strikte Einschränkungen in Bezug auf die möglichen erlaubten Zugriffe, stiehe Nr. 2 Abs. d Ziffer iii


    Quelle: Nr. 2 Abs. c Ziffer iv
    Zitat: die Software als Serversoftware zu verwenden oder das Gerät als Server zu betreiben, außer wie gemäß Abschnitt 2(d) (iii) unten zulässig; die Software zu verwenden, umkommerzielle gehostete Dienste anzubieten; die Software fόr die gleichzeitige Nutzung durch mehr als einen Benutzer über ein Netzwerk verfügbar zu machen, auίer wie gemäß Abschnitt 2(d)(vi) unten zulässig; die Software auf einem Server fόr den Remote zugriff oder die Verwendung über ein Netzwerk zu installieren; oder die Software nur von einemGerδt zur Remotebenutzung zu installieren;

    Darf ich Windows 11 auf einem vServer betreiben:
    Antwort: Ja und Nein
    Warum: Erlaubt nur, wenn man physischen Zugriff auf das System hat. Zumindest muss man diesen physischen Zugriff ab und zu haben. Bei einem vServer, der bei Netcup im Rechenzentrum auf einer Node gehostet wird, dürfte nur ein Zugriff über ein Netzwerk möglich sein. Hier dürfe die konforme Nutzung der Windows Lizenz problematisch sein.

    Quelle: Nr. 2 Abs. b
    Zitat: In diesem Vertrag ist Gerät ein lokales Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet. Für die Zwecke dieses Vertrags umfasst der Begriff Gerät kein Hardwaresystem (ob physisch oder virtuell), auf dem die Software installiert ist oder auf das ausschließlich für die Fernnutzung über ein Netzwerk zugegriffen wird.

    Link zur Quelle:

    https://www.microsoft.com/content/dam/microsoft/usetm/documents/windows/11/oem-(pre-installed)/Useterms_OEM_Windows_11_German.pdf

  • Morgen,

    Hätte ein Shadow dafür nicht ausgereicht wenn die Software nur mehr oder weniger laufen soll und keine anderen User darauf Zugreifen?

    MfG

    Ich stehe für FIDO2, FOSS und strenges Copyleft – mit Offenheit über AGPL hinaus, Förderung freier Software und steuerlichen Nachteilen für proprietäre Abhängigkeiten.

  • Morgen,

    Hätte ein Shadow dafür nicht ausgereicht wenn die Software nur mehr oder weniger laufen soll und keine anderen User darauf Zugreifen?

    MfG

    Diese Systeme dürfen nur bei aktiver Nutzung durch die Interaktion durch den Nutzer verwendet werden. Das heißt, der Nutzer muss aktiv auf dem virtuellen PC sein, sonst wird das System nach einer kurzen Zeit heruntergefahren.

    Manipulationen, wie Software Clicks sind ausdrücklich verboten um das System aktiv zu halten.

    Auch ist man sehr eingeschränkt bei den Möglichen. Kommt es zur Fehlkonfiguration, kann man sich ggf. nicht mehr auf das System einloggen. Hier steht als alternative nur ein Reinstall an.

    Für Games ganz brauchbar aber für viele andere Dinge nicht.

    Nachtrag: Zumindest gibt es bei der Pro Version eine Always on Möglichkeit, die man mit dem Anbieter durch Kontaktaufnahme vereinbaren muss. Vermutung: Das wird nicht ganz günstig sein.