Kundenkonto bei Inhaberwechsel wegen Änderung der Gesellschaftsform

  • Moin,

    wegen "Änderung der Firmenbezeichnung in andere Gesellschaftsform (z.B. UG zu GmbH)" steht bei mir ein Inhaberwechsel meines bisherigen Firmenaccounts an (vgl. https://helpcenter.netcup.com/de/wiki/general/inhaberwechsel).

    Jetzt ist es offenbar so, dass ich für den Inhaberwechsel ein neues Kundenkonto benötige.

    Gibt es die Möglichkeit ein Kundenkonto unter der neuen Firmierung anzulegen ohne dass ich eine Bestellung auslösen muss? Ich habe unter https://www.netcup.de/ nichts bzgl. "Kundenkonto anlegen" entdeckt (lediglich im Bestellprozess scheint das möglich).

    Hat jemand eine Idee oder einen direkt Link? ;)

    Danke und Gruß

    rz

  • Hat jemand eine Idee oder einen direkt Link?

    Irgendwo gibt es ein leeres Produkt, mit dem du dir ein Kundenkonto erstellen kannst.

    Bevor ich das aber raussuche eine Frage:

    Ist ein Inhaberwechsel notwendig?

    IdR reicht es ja, den Vertrag auf den alten Namen weiterlaufen zu lassen - weil es rechtlich gesehen die gleiche Gesellschaft bzw. Vorgängergesellschaft ist.

  • Danke Euch für die Rückmeldungen. Das Anlegen hat geklappt; allerdings ist der CCP Inhaberwechsel für eine Latte an Produkten eher mühsam bzw. kaputt ;)

    Habe jetzt einen Meta-Zustand, wo alle Vertragsdaten im alten CCP liegen und Teile der VMs aus dem SCP des alten Kontos in das neue Konto verschwunden sind.

    Gut ist, dass man dann mehrere Mails bekommt mit "Inhaberwechsel fehlgeschlagen" und "Inhaberwechsel erfolgreich" ;)

    Mal sehen, wann der Support das Problem behebt, dass jetzt VMs in einem SCP hängen, wo sie eigentlich gar nicht sein sollten, weil der Vertrag noch im anderen CCP hängt.

  • Ach... das alte Problem mal wieder. Es ist übrigens auch bei rechtsformwahrender und identitätswahrender (gleiche Firmenbuchnummer) Umfirmierung dasselbe.

    Noch ärgerlicher ist es, wenn man Freiberufler ist, und eben keine "Firma". Es gibt nur "Gewerbliche" Accounts, wo man als "Firma" angeredet wird, oder private; dann halt Herr/Frau/Divers ...

    Letztes ist aber halt ein Verbraucher-Account; das ist gegenüber NetCup falsch angegeben. Und u.A. auch Steuer- und Standesrechtlich schwierig, weil man keine Tätigkeitsbezeichnung "(Fach)Anwalt, (Fach)Arzt oder Architekt ..." angeben kann. Weil es eben nicht teil des Namen ist, man aber bei Privataccounts keine zweite Zeile angeben kann.

    Aber Firma "Manfred Mustermann" "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist halt auch irgendwie komisch.

  • Noch ärgerlicher ist es, wenn man Freiberufler ist, und eben keine "Firma". Es gibt nur "Gewerbliche" Accounts, wo man als "Firma" angeredet wird, oder private; dann halt Herr/Frau/Divers ...

    Zumindest in Deutschland musst du dem Finanzamt gegenüber deinen Firmennamen mitteilen und eine Branchenbezeichnung. Der Firmenname kann identisch zu deinem sein und sogar die Branchenbezeichnung führen.

    Das ist dann der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" Zeile 67 Unternehmensbezeichnung.

  • Genau da ist der Punk; Ein Freiberufler als sogenannter Katalogberuf gemäß Par. 18 Abs. 1, 1. ist keine Firma, sondern ein Freiberufler, welcher auf Boden seiner, in der Regel akademischen Ausbildung, eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.

    Und da ist das Problem: Bei einem gewerblichen Account wird bei Netcup eine Firma angeredet; bei Privat Account ist die Tätigkeitsbeschreibung nicht hinzuzufügen, sondern lediglich der Name, welche im Bundespersonalausweis eingetragen ist.

    Es ist halt einfach nicht korrekt abbildbar, da kann es noch so ein niederschwierigen Inhaberwechsel zu geben.

    Kompliziert wird es dann, wenn der Freiberufler als solcher auftreten muss, jedoch gleichzeit darstellen muss, dass er kein Gewerbe betreibt. Also er darf sich nicht Firma nennen; das ist unter anderem in der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen Lippe beispielsweise festgelegt

  • Exakt. Und genau dort ist das Problem: Man ist als Index-Beruf gemäß Paragraph 18 Abs. 1, erster Satz Einkommensteuergesetz als Freiberufler eine Person, welche auf dem Boden der regelhaft akademischen Ausbildung, ohne Gewerbetreibender respektive Firma zu sein, eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Und damit kein (End)Verbraucher oder Privatperson ist.

    Im Detail ist dann in den selbst erlassenen Berufsordnungen (durch SelbstverwaltungKörperschaften öffentlichen Rechtes und Kraft Gesetz per Verordnungsblatt erlassen) festgelegt, dass die Tätigkeit so anzuzeigen ist, dass sie nach außen erkennbar, jedoch fern einer gewerblichen Tätigkeit ist.

    Und das lässt sich bei Netcup schlicht nicht so richtig abbilden, weil es nichts zwischen Firma und Privatpersonen gibt. Egal wie oft man den Vertrag auf einem anderen Account zieht.

    Hat man auch ein Gewerbe, und führt zwei EÜR, kann man das intern verrechnen und nach außen trennen. Als „nur Freiberufler“ ist das schwierig; Handwerker haben es da etwas einfacher, da sie keine Berufsordnung haben, und durchaus gewerblich tätig werden dürfen.

  • ohne Gewerbetreibender respektive Firma zu sein

    Als Freiberufler ist man trotzdem Firma, ohne Gewerbe zu sein - und hat damit die Unternehmereigenschaft inne.

    Entsprechend bist du auch verpflichtet dich einer Einschätzung des Finanzamtes zu unterziehen und dabei wählst du eine Unternehmensbezeichnung.

    Hast du das nicht getan, entspricht die Unternehmensbezeichnung deinem Vor- und Nachnamen.

    Entsprechend trägst du bei Netcup Firma: Vor- und Nachname ein.

    Du machst dir viel zu viele Gedanken darüber; bzw. schaffst ein Problem wo keines ist.

    Du bist entweder §13 BGB Verbraucher oder §14 BGB Unternehmer. Dazwischen gibt es nix. Mehr will Netcup auch nicht wissen; entweder du bist Verbraucher oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von H6G (1. Februar 2025 um 15:57)

  • Leider kein Link aber etwas besseres als eine Idee:
    Wende dich DIREKT an den Support, möglichst direkt an die Buchhaltung.

    Das Problem kenne ich und es lässt sich am einfachsten, mit den nötigen Nachweisen, mit der Buchhaltung von Netcup lösen.

    Ist leider einiges an Papierkram nötig, da Gesetze es vorschreiben.

    Gruß H

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