Hallo eripek , wie auch aus deinem Beitrag hervorgeht, wird zwischen Blockchain Technologie und Mining Diensten unterschieden.
Blockchain Technologie halten wir für verschiedene Dinge, unter anderem jene die du anführst, für sinnvoll. Wir stehen jedoch weiterhin dazu, dass wir
auf unseren Servern keinerlei Crypto-Mining, ganz gleich in welchem Stadium, akzeptieren werden.
Hallo [netcup] Claudia H. wie aus Deiner Antwort hervorgeht, gibt es offenbar eine Informationskluft, denn Blockchain-Technologie bedarf meines Wissens stets einer Form von Governance über den jeweiligen Ledger. Diese wird üblicherweise über der jeweiligen Blockchain inhärente „Coins“, denen zum Teil auch Stimmrechte und Validationsmechanismen zukommen, abgewickelt, unabhängig davon, ob diese nun gehandelt würden oder nicht.
Somit hättest Du mir soeben im Schönsprech mitgeteilt, dass sich netcup gegenüber dem Konzept des Web3 und der Smartcontracts -also der Zukunft des Internets- gänzlich verschließt, obwohl dies ja „sinnvolle Dinge“ wären.
Solche sinnvollen Dinge wären also, wenn etwa jemand Speicherplatz im Filefs-Ledger anbieten würde, oder Social Media Content über eine Friends3-dApp oder Smart Contracts im Energiehandel über Powerledger oder Dienste über Internet Computer abstrahieren würde, o.ä., die aber aufgrund dessen, dass sie der Validation bedürfen, unter, wie Du es formulierst: „Crypto-Mining, ganz gleich in welchem Stadium“ fallen würden.
Unter Deine Interpretation würde dann auch das Hosten einer Tradingplattform fallen, wenn diese Kryptowährungen vermittelte und zum Staken anböte, denn auch das wäre dann streng genommen ein „Stadium“ des Cryptominings, obwohl das dafür relevante System selbst vielleicht gar nicht auf netcups Infrastruktur liefe.
Ebenso wie Du begrüße ich daher klare Positionen. Diese müssten mE dann aber auch differenziert, klar und verständlich kommuniziert werden.
Vielleicht ist es aber auch mein Fehler und ich verstehe das Konzept von Blockchains selber nicht richtig - dann bitte ich um diesbezügliche Aufklärung und eine Begründung, warum welcher Aspekt mit dem Hosting oder Housing anhand von Beispielen nicht vereinbar sein soll.
Auch sehe ich Abgrenzungsbedarf hinsichtlich Root Servern und Colocation: Immerhin garantiert ihr dem Kunden dort im einen Fall ja die exklusive Nutzung der Kerne, weswegen eine nicht gegen Gesetze verstoßende Nutzung auch legitim wäre, das vertragliche Verbot dann aber unverhältnismäßig, im Fall der Colocation werdet ihr wohl kaum Kontrollmöglichkeiten ausüben können, die das Verbot durchsetzbar machten - und es gibt ja dafür auch eine Gegenausnahme in den AGB, die aber wieder nicht auf alle Fälle passt.
Ich möchte auch gar nicht darüber weiter diskutieren, würde mir aber eine verständlichere Neufassung der Regelung einerseits, deutlichere Hinweise beim Vertragsabschluss und vor allem eine für alle Fälle logisch nachvollziehbare Begründung wünschen.
Und wenn wir schon dabei sind, unklare Bestimmungen neu zu bewerten, möchte ich anregen, auch darauf einen Blick zu werfen:
„Betreiben von Serverdiensten , die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern“
(Bei Rootservern ergibt die Ausnahme meines Erachtens ja Sinn, aber nicht bei VPS; beides sind aber virtuelle Server und der VPS hat es sogar im Namen... dort gibt es aber die besagte Grundregel des CPU-Steals von max. 10%, was mE schon rein logisch so nicht zusammenpasst.)
„massenhafter Versand von Emails“ (Felix ging seinerzeit im Grunde schon Empfängern davon aus, dass massenhafter Versand von Emails vertraglich vorläge, davon zu unterscheiden wären technische Limits (100)- am Beispiel mit Geschwindigkeit in der 30km/h Zone):
Auch meinte Felix seinerzeit -angesprochen auf Mailinglisten, die bei Webanwendungen heute fast üblich sind- und über das Geschäftsmodell einiger Freemail-Provider:
Also bei all dem gibt es valide und legitime Punkte warum was möglich oder nicht möglich ist, oder soundsoviel kosten soll, die dann aber nur in den Tiefen des Forums eventuell erklärt werden, aber in keinen AGB, in keiner Leistungsvereinbarung und keinem Entgeltblatt, an denen aber ebenso legitimes Interesse des Kunden besteht.
Vielleicht könnten wir acht Jahre später im Jahr 2024 das einmal überarbeiten? Ich würde es mir wünschen und stehe für Feedback natürlich zur Verfügung.