Sry für's Crossposting, aber der "Welche Auflösung benutzt ihr"-Threat hat nichts mit der Thematik zu tun und sollte nicht missbraucht werden:
Zitat von LGS93Piwik oder Google Analytics können das aber auch sehr zuverlässig ermitteln
Zitat von AlexDem bin ich mir bewusst, ich finde eine Umfrage jedoch menschlicher
Zitat von ArtimisGoogle Analytics ist in Deutschland strengstens verboten und kann hohe Bußgelder zur Folge haben.
Niemand darf speichern, was mein Browser so von sich gibt, ohne, dass eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt.
Selbst das bloße Loggen der IP-Adressen ist rechtswidrig, wird aber oft geduldet. Webhoster jedoch dürfen dies nicht. Da haben 1und1 und Strato auch schon einen auf den Deckel für bekommen.
Zitat von Alexnur zur Info: GoogleAnalytics wird hier nicht eingesetzt
Zitat von LGS93Wie Google Analytics soll verboten sein? Dann müssten wir ja die meisten deutschen Seiten schließen. Und solange der Staat alles mitloggen will/kann/darf werde ich wohl die Freiwiligen die meine Seite besuchen loggen dürfen was die so haben?
Außerdem kann man das IP loggen ja garnicht wirklich umgehen... Sicher das du das richtig weißt?
EDIT: Grad kurz was gelesen, aber Piwik wäre nach dem Artikel ok, da so nur der Betreiber die Daten sieht. Wie soll man denn sonst ohne den Besucher nerven zu müssen die Seite für diese richtig anpassen? Hört sich für mich nach großem Stuss an, sowas zu verbieten...
Zitat von ArtimisAlles anzeigenJa, GoogleAnalytics ist verboten.
Nach §4 BDSG ist Datenerhebung nur erlaubt, wenn eine Einwilligung vorliegt oder es technisch notwendig ist. Das dauerhafte Speichern von IP-Adressen und Analysieren (vgl. Google ANALYTICS) ist daher verboten.
Die Daten des Benutzers werden vor dem Laden der Seite gespeichert und ausgewertet, es ist also technisch nicht möglich, um erlaubnis zu fragen.
Das IP-Loggen kann man mit einem Einzeler im Apachen abschalten. Das muss man eig. auch, aber was das angeht, ist da eine Grauzone: Die IP-Adressen gelten nur bedingt als personenbezogene Daten und das Logging zur Sicherung des Servers vor Missbrauch gilt bedingt als für den betrieb notwendig (vgl. §9 BDSG). Alles darüber hinaus ist jedoch streng untersagt.
2007 traf das amtsgericht Berlin gar eine Entscheidung, die das schlichte Loggen der IP-Adressen und die Server-Logdateien generell verbot. Allerdings wird dieses Urteil nicht sonderlich gewissenhaft durchgesetzt, zumal der Verwendungszweck der Daten nicht unerheblich ist.
selbst das BKA darf Besucher der Seite nicht loggen, so viel zum Staat.
Was der Staat darf, ist eine andere Sache, aber du kannst nicht von Besuchern deiner Seite erwarten, dass sie mit dem Besuch sämtliche Persönlichkeitsrechte aufgeben.
Zitat von wejherowo112aber mal zu dem mit dem loggen der IP adresse eines Users. So ist dies erlaubt wenn deutlich darauf hingewiesen wird. Forenbetreiber sind gar stellenweise dazu verpflichtet um beispielsweise bei Verstößen gegen das Deutsche Gesetz handeln zu können. Spreche da aus erfahrung da ich damit leider schon mal stress hatte.
Das Thema ist noch recht umstritten weswegen ich bei meinen Foren und auch bei Foren die ich einrichte darauf Achte das IP Adressen geloggt werden. Dazu muss ein Forenbetreiber Natürlich AUSDRÜCKLICH darauf hinweisen. Selbige gilt für Shopbetreiber. Um auf nummer sicher zugehen sollte jeder der ein Forum oder einen Shop oder auch Ähnliches betreibt, Ausdrücklich darauf Hinweisen das IP Adressen mitgeloggt werden und das wenn man nicht damit einverstanden ist den Dienst nicht nutzen darf.
Somit geht man auf nummer sicher.Des weiteren ist ein Forenbetreiber sogar verpflichtet IP Adressen zu Speichern. Warum?
Sollte ein User in einem Forum Straftaten Planen (Mord, Amok, Einbruch etc) so ist dieser Verpflichtet nach § 138 des StGBs << ist ein link zum auszug, Strafanzeige zu stellen. Sollte die Person die Kenntnis darüber hat nicht reagieren so macht sich diese selbst strafbar. Bei Foren geht das dann aber nur mit einer IP Adresse da diese dann zu 75% ca. (ist ne schätzung jetzt) zum Mutmaslichen Täter führt.dieser § gilt übrigens für alle Bürger
Zitat von ElradonIch steh auf die Diskussion über Analytics und Co^^
Wenn Probleme mit der Speicherung von IPs auftreten, dann doch nur im Zusammenhang IP - Datum - Uhrzeit, weil sonst ist es doch auch nur eine Nummer. Weiterhin müsste man feststellen, dass diese Kombination personenbezogenen ist; das ist meines Wissens nach noch umstritten, also nicht vom BGH geklärt.
Und wenn wir jetzt einfach nur die Auflösung der Besucher speichern ohne überhaupt irgendeine der drei Angaben, ja dann haben wir nichts was man im entferntesten irgendeiner Person zuordnen könnte - wie auch? und was soll dann an der Speicherung verboten sein?
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