Tja, wäre eine spanende rechtliche Frage: Darf der Postbote den Teil meiner Post entsorgen, den er z.B. für Werbung hält. So ohne weiteres sicher nicht, aber wie sieht es aus, wenn ich ihm das explizit erlaube? Das wäre dann praktisch das Analogon eines Schalters, mit dem der Kunde das hier gewünschte Verhalten aktivieren kann. Damit haftet dann der Empfänger allerdings auch für alle Schäden, die durch etwaige false positives entstehen können.
Naja, nur die 250 OK ist rechtlich als zugestellt zu betrachten. Wird der Mail Verkehr rejected gilt er als nicht zugestellt und der Absender wird darüber informiert. Das ist eine legitime Vorgehensweise. Nicht okay wäre Backscatter oder Black-Holeing. (Siehe Microsoft)
Hier kann ich die Resourcen von Peer Heinlein empfehlen.
Postscreen sollte hier nur ein Protokolltest durchführen und gegen die Spamhaus PBL prüfen, alles andere macht der Spam Daemon.
Ein Sieve Skript ist hier schon zu spät, da die SMTP Korrespondenz mit dem Absender abgeschlossen und quittiert wurde. Das ist eine ganz schlechte Idee.