Whois-Privatsphäre bei Domains

  • das sag den vielen die es in den 2 Jahren 2016-2018 nicht geschafft haben DSGVO-konform zu sein ...

    Die DSGVO ist auch überschießend, realitätsfern und schlecht verständlich. Das fängt bei der Legaldefinition etwa der Organisation an und endet dort, wo man die Grundprinzipien der DSGVO derart gewichtet, dass sie den Zweck so mancher Datenanwendung soweit aushölen, sodass am Ende kein legitimer Rechtfertigungsgrund mehr besteht, überhaupt Daten zu erfassen oder zu veröffentlichen. Dem wiederum stehen dann nationalgesetzliche Verpflichtungen entgegen - wie etwa in .at nun bei der Simkartenregistrierung oder dem Quick-Freeze. Die größeren Unternehmen können die Kosten für solche Maßnahmen womöglich noch aufbringen, aber Kleinstunternehmen werden damit langfristig vom Markt verschwinden - schon allein wegen des Personalaufwandes, der mit der im Ausmaß erheblich gewachsenen Auskunftspflicht einhergeht - und dazu kommen dann eben die genannten Öffnungsklauseln, die bewirken, dass das Datenschutzrecht gerade nicht vollharmonisiert ist. Teilbereiche des Datenschutzes können so zu Ergebnissen führen, die „Maßnahmen gleicher Wirkung“ gleichkommen - also den Wettbewerb behindern.

    Anno 1994 hätte ich denjenigen, die vom „Europa der Banken Konzerne“ geschwafelt haben, noch den Vogel gezeigt... heute sehe ich das differenzierter.

  • Alle in Europa ansässigen NIC inklusive RIPE... das sind ca. 5 Handvoll.

    Dann jetzt mal bitte ein konkretes Beispiel, bei welchem die Ripe Daten liefert, welche sie deiner Meinung nach, nicht liefern dürfte.

    WH 4000 SE | VPS 1000 G8 Plus | VPS Karneval 2020

  • Ich freue mich jedenfalls, dass meine Daten nicht mehr bei meiner Domain zu finden sind, ich sie aber weiterhin dank Impressumspflicht, die ja für so gut wie jeden gilt, trotzdem auf meine Homepage packen muss.


    Das nenne ich gelungenen Datenschutz, da macht Bloggen über kritische Dinge wie Krankheit, Beruf, Spaß :).


    Da müssten halt die Datenschützer auch mal ansetzen, es kann nicht sein, dass ich alle meine Daten veröffentlichen muss, nur weil mein Blog zur Meinungsbildung beitragen könnte (das ist ja diese komische Formulierung, die auch nicht kommerzielle Seiten dann oft zum Impressum zwingt).


    Man kann nur froh sein, dass in Deutschland swatting usw. noch nicht so populär ist. Wenn ich mich mit Leuten in den USA unterhalte und denen sage, dass ich meine kompletten Adressdaten usw. veröffentlichen muss, dann schütteln die nur den Kopf und fragen, wie oft ich Besuch von der Polizei und ungewollte Bestellungen erhalte.

  • Dann jetzt mal bitte ein konkretes Beispiel, bei welchem die Ripe Daten liefert, welche sie deiner Meinung nach, nicht liefern dürfte.

    Such Dir einfache eine IP aus dem europäischen Nummernblock aus. Du wirst feststellen, dass auch im Fall juristischer Personen, wie auch bei Zuweisungsinhabern, die natürliche Personen sind, die Daten dem Zweck eines Whois entsprechend, nicht verborgen sind, wie es etwa bei nic.at nur für natürliche Personen gehandhabt wird. Von der Praxis der Einwilligung und dem verfolgten, legitimen Zweck abzugrenzen ist die Frage der Einwilligung in die (Re-)Publikation dieser personenbezogenen Daten, die grundsätzlich einmal schutzwürdig sind.

  • Cictani Dein Einwand ist korrekt, nur betrachte das Ganze aus Sicht der anderen Seite; würdest Du bei einem kleinen Online-Shop etwas bestellen,

    wenn Du kein Impressum hast und auch keinen Hinweis im WHOIS?


    zur Impressumpflicht in Dtl.: gilt diese auch f. Private Homepages ohne komerziellen Hintergedanken¹?


    ¹ sobald Dinge die Google Adwords udgl. zum Einsatz kommen besteht ein komerzieller Hintergedanke.

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • ¹ sobald Dinge die Google Adwords udgl. zum Einsatz kommen besteht ein komerzieller Hintergedanke.

    Mit kommerziellen Hintergedanken ist das so eine Sache - bewerten wir diese unternehmensrechtlich, gewerberechtlich oder USt/ESt-rechtlich?

    Gerade die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft mit Ausnahme der USt eines solchen Unterfangens darf für den Großteil der Hobbyhomepages wohl ernstlich in Zweifel gezogen werden. Zu den Impressumspflichten im Fernabsatz sind die Vorgaben europarechtlicher Natur, daher darf man von in wesentlichen Punkten einheitlichen Regelungen ausgehen - Womit wir wieder beim Whois wären, das ein Dienst der Informationsgesellschaft ist, für den Impressumspflichten mE zu gelten haben - dies umso mehr im Lichte der DSGVO, die eine Offenlegung des Auftraggebers der Datenverarbeitung und der Kategorieangabe erforderlich macht, nebst Aufklärungspflichten über Rechte und dem Erfordernis der Richtigkeit und Unverfälschtheit der Daten bei Einhaltung der Datenminimalität. Und das ist es, was hier nicht schlüssig eingehalten wird: es werden bei manchen Registries, Daten in einem Ausmaß verborgen, dass kein rechtfertigender Zweck vorliegt, sie überhaupt zu verarbeiten, während dort, wo eine Veröffentlichung ausdrücklich erwünscht wird, verfälschte Daten ausgegeben werden - so etwa bei der Vorgabe der nic.at, dass Privatpersonen, die aufscheinen möchten, als „organization“ geführt werden.

  • Mit kommerziellen Hintergedanken ist das so eine Sache - bewerten wir diese unternehmensrechtlich, gewerberechtlich oder USt/ESt-rechtlich?

    nein einzig aus der Tatsache, daß damit Einnahmen lukriert werden ...


    und ein weiterer Gedanke wieso diese Impressumpflicht Sinn macht und die Aussage von Cictani niederschmettert;

    es macht einen Unterschied, ob jemand die Mglkt. hat ohne eigenem Wissen auf die eigenen Daten zuzugreifen - WHOIS Abfragen sind außerhalb des eigenen Kontrollbereichs - oder ob jemand aktiv die eigene Website besuchen muss - und damit selbst Daten generiert: Apache log - und damit eine Kontrolle "wer" Zugriff auf diese Daten hat;

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Cictani Dein Einwand ist korrekt, nur betrachte das Ganze aus Sicht der anderen Seite; würdest Du bei einem kleinen Online-Shop etwas bestellen,

    wenn Du kein Impressum hast und auch keinen Hinweis im WHOIS?


    zur Impressumpflicht in Dtl.: gilt diese auch f. Private Homepages ohne komerziellen Hintergedanken¹?


    ¹ sobald Dinge die Google Adwords udgl. zum Einsatz kommen besteht ein komerzieller Hintergedanke.

    Es geht hier nicht um kommerzielle Webseiten, sondern um private, ohne kommerziellen Hintergrund, die auch keine AdWords beinhalten (wobei ich das auch einen Käse finde, dass man da auch bereits als kommerziell gilt, da man ja keine Geschäfte mit den Besuchern abschließt).


    Rein nicht kommerzielle Seiten benötigen auch ein Impressum, wenn sie zur Meinungsbildung beitragen können. Und so gut wie jeder Blog kann das wohl tun. Und genau das kritisiere ich. Hier mal ein Zitat von https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html


    Zitat

    Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft eine Impressumspflicht nach TMG für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte im Internet belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist und somit die Impressumspflicht gilt? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

  • Cictani haste den tatsächlichen Link zum richtigen paragraph 55 RStV ...

    wobei interessante Frage, was ist mit Websites mit der TLD .de aber von nicht Deutschen Staatsbürgern?

    welches Recht kommt zur Anwendung?

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • Such Dir einfache eine IP aus dem europäischen Nummernblock aus. Du wirst feststellen, dass auch im Fall juristischer Personen, wie auch bei Zuweisungsinhabern, die natürliche Personen sind, die Daten dem Zweck eines Whois entsprechend, nicht verborgen sind, wie es etwa bei nic.at nur für natürliche Personen gehandhabt wird. Von der Praxis der Einwilligung und dem verfolgten, legitimen Zweck abzugrenzen ist die Frage der Einwilligung in die (Re-)Publikation dieser personenbezogenen Daten, die grundsätzlich einmal schutzwürdig sind.

    Dir ist hier sicherlich klar, dass die Daten durch den entsprechenden LIR eingetragen werden.

    Und jetzt nochmals zu einem konkreten Beispiel und weg von dieser Metadiskussion. Mein privater Anschluß liegt in 91.32.0.0/13. Ein Server hier, befindet sich in 46.232.248.0/22. Mir fallen hier jetzt keine zu verbergenden Daten ins Auge.

    WH 4000 SE | VPS 1000 G8 Plus | VPS Karneval 2020

  • eripek

    und dieses sogenannte Privatvermögen ist Teil der Offline-Welt


    wir reden aber über Impressum-Pflicht auf Websites; das ist Teil der Online-Welt;


    wobei wennst es auf diverse Dinge überträgst, wenn Du nicht im Grundbuch stehst, gehört Dir die Immobilie nicht

    wenn Du nicht als Fahrzeughalter in der Datenbank stehst, dann hast Du auch keinen Anspruch auf das Fahrzeug;

    ...

    Grüße / Greetings

    Walter H.


    RS, VPS, Webhosting - was man halt so braucht;)

  • wobei wennst es auf diverse Dinge überträgst, wenn Du nicht im Grundbuch stehst, gehört Dir die Immobilie nicht

    Das stimmt so allgemein nicht. Ein sehr häufiger Fall, bei dem Du Eigentümer wirst, ohne dass Du im Grundbuch stehst, ist der Erbfall. Wenn Du Erbe wirst, geht sofort das gesamte Vermögen, auch die Grundstücke auf die Erben gemäß § 1922 I BGB. Dann wird das Grundbuch unrichtig und Du musst als Erbe sogar einen Antrag auf Grundbuchberichtigung gemäß § 82 1 GBO stellen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • :pinch:
    • 8|
    • :cursing:
    • :wacko:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip