Webhosting-Rechnung trotz Kündigung

  • Ich habe am 03. April 2024, nachdem ich ein besseres Angebot an Ostern ergattert habe, mein Webhosting gekündigt.


    Dieses hat eine Kündigungsfrist von 31 Tage und muss immer 12 Monate im Voraus bezahlt werden. Dazu habe ich heute die Rechnung erhalten, weil die 31 Tage um ein paar Tage nicht eingehalten wurden.


    In einer Mail von netcup wird allerdings erwähnt, dass am 08. Mai 2024 das Produkt (Webhosting + Inklusivdomain) abgeschaltet wird.


    Wenn ich diese Rechnung bezahle und alles im Mai abgeschaltet wird, bekomme ich dann für den nicht genutzten Zeitraum eine Gutschrift oder verstehe ich hier das Wort "abschalten" falsch und das Webhosting läuft dann noch ein Jahr lang?


    Danke im Voraus! :)

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  • ...weil die 31 Tage um ein paar Tage nicht eingehalten wurden.

    Tja, da sind alle Provider gleichermaßen unkulant. Das Webhosting dürfte nun noch ein Jahr weiterlaufen.

    In einer Mail von netcup wird allerdings erwähnt, dass am 08. Mai 2024 das Produkt (Webhosting + Inklusivdomain) abgeschaltet wird.

    Sicher, dass da 2024 steht und nicht etwas 2025?


    EDIT:

    Es kann aber auch sehr gut sein, dass dieses Produkt nun (nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) monatliche Kündigungsfrist hat.

    Dann musst du die Rechnung zwar zahlen, bekommst aber dann im Mai das zuviel gezahlte Geld zurück.

  • Domvnxk

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • und um die Eingangsfrage zu beantworten.

    Ja du bekommst eine Gutschrift ;)

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    Danke 1
  • Meines Wissens dürfen seit dem damaligen BGH Urteil Verbraucherverträge (also nicht geschäftliche Verträge) nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr pauschal um 1- oder gar 2-Jahreslaufzeiten verlängert werden.


    Das geht nur mit expliziter Erneuerung / separater Vereinbarung.


    Ob Handyvertrag, DSL, Kabel, Fitnessstudio oder Netflix, Zeitschriften, Hosting & Co dürfte da keine Rolle spielen.

  • Meines Wissens dürfen seit dem damaligen BGH Urteil Verbraucherverträge (also nicht geschäftliche Verträge) nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr pauschal um 1- oder gar 2-Jahreslaufzeiten verlängert werden.

    Ich habe lustigerweise heute dazu etwas auf X gelesen. Wird aber dann wohl so sein wie oben beschrieben und ich erhalten dann eine Gutschrift! :)