Alles anzeigenJa gut, verständlich - da muss man dann sehr genau prüfen:
1. Hat der Kunde sich überhaupt Gedanken über den Endbetrag gemacht?
2. Hat er auf der Bezahlwebsite den Betrag abgeglichen?
Selbst wenn man dann zum Ergebnis kommt dass er den Fehler bereits da gemerkt hat, hat er genau ab diesem Zeitpunkt 14 Tage (das Gesetz nennt das "unverzüglich") Zeit, die Anfechtung zu erklären. Dass er vielleicht "zunächst erst mal" bezahlt hat, ist kein Grund das Anfechtungsrecht zu verweigern.
Natürlich wird niemand wegen 72€ vor Gericht gehen, aber ich bin mir doch sehr sehr sehr sehr sicher dass kein Richter hier das Vorliegen eines Irrtums i.S.v. § 119 BGB anzweifeln würde Finde es daher auch ein wenig schade dass netcup so sehr auf dem Vertrag beharrt - ich kann dem Kunden daher nur noch mal nahe legen: Einfach eine E-Mail schicken mit der Formulierung "Ich fechte die Annahme des Vertrags an da ich mich beim Bestellvorgang verklickt habe".
War hyped und las mich ein https://opus4.kobv.de/opus4-eu…/Mouhsen_Dissertation.pdf