Wie geil: Ich entschuldige mich höflichst ;D
Kenne das deutsche BGB nicht wirklich, weiß nur wie es hier geregelt ist *peinlich wegschau*
Aber ist denn eine Anfechtung in der gegebenen Situation, wo die Bestellung 3 fach quasi bestätigt wurde tatsächlich möglich? (Also 3 fach wegen der Bestellung, des Anrufs und der manuellen Zahlung)
Kein Problem
(Meine Antwort war ebenfalls nicht sehr höflich formuliert, dafür möchte ich mich auch entschuldigen, hatte mich ein wenig angegriffen gefühlt
)
Eine Anfechtung ist immer möglich wenn das „Versehen“ erst nachträglich erkannt wurde. Der Kunde hat ja beim Bestätigen der Bestellung noch gedacht, es handele sich um das gewünschte Produkt, wie das jeweils bezeichnet wurde (Webhosting 4000, VPS1000 etc.) ist nicht wichtig. Dass der Betrag nicht stimmt ist auch egal wenn der Kunde den Betrag nicht abgeglichen hat - klingt komisch, aber wenn man den Betrag nicht prüft, fällt einem die Differenz halt auch nicht auf, das ist kein Hindernis für das Anfechtungsrecht 
Der Gesetzgeber ist da relativ großzügig, im Gegenzug hat der Anfechtungsgegner aber auch ein Recht auf Ersatz des „Vetrauensschadens“. Wenn netcup also glaubhaft machen kann dass die Rückabwicklung 20€ an „Schaden“ verursacht hat, so kann die Rückerstattung um diesen Betrag gekürzt/aufgerechnet werden, § 122 BGB 