Hay,
Das hängt davon ab, welche "Gefahren" Dir wie bedrohlich erscheinen.
Nun, das ist der strafrechtliche Teil. Da kommt man gut Glück mit einem leichten Waterboarding davon und wenn man dabei stirbt, war man unschuldig (siehe die Wasserprobe bei Hexen). Und wer jetzt einen halben Herzinfarkt bekommen hat: Fünkchen Ironie dabei.
Theoretisch für mich als Privatperson, der auf dem Server nichts anderes am laufen hat außer einen Exit-Node, dürfte doch grundsätzlich nichts passieren?
Oder wäre es hilfreich, zumindest in irgendeiner Form abgesichert zu sein, z.B. durch eine Rechtschutzversicherung?
Es gibt dann allerdings noch den zivilrechtlichen Teil. Angenommen, es erwischt mit dem DDoS einen großen Onlinehändler, der für eine Stunde keine Geschäfte mehr machen konnte. Aus irgendeinem Zufall wurde nur diese eine IP-Adresse mitgeschnitten (wenn man eine Quadrillionen Pakete bekommt, sucht man sich halt nur ein paar heraus). Über den Umweg Strafbehörden und Staatsanwaltschaft bekommt die juristische Abteilung dieses Onlinehändlers auf Antrag Deine Kontaktdaten und nimmt Dich auf Schadensersatz ins Visir.
Zum Schadensersatz gehören die entfallene Geschäfte der Stunde, ein angenommener Imageschaden mit wirtschaftlichen Folgen, Schaden durch Bearbeiten des Ausfalls und Gegenmaßnahmen sowie der Schaden, der durch die eigenen Ermittlungen und die Anwaltskosten entstehen. Optimistisch 6-stelliger Euro-Betrag.
Es spielt jetzt interessanterweise keine Rolle, ob Du grundsätzlich STRAFRECHTLICH freigesprochen wirst. Denn Ausgangspunkt ist immer noch Dein Server und egal, von wem die Pakete ursprünglich kommen, Du hängst erstmal als direkter Verusacher drin. Zivilrechtlich funktioniert es nämlich so, dass Du dann Deinerseits Deinen Schaden (zB. das Begleichen des Schadensersatzes des Onlinehändlers) gegenüber dem echten Verusacher geltend machen kannst, so dass Du (rein theoretisch) komplett neutral dastehst. So, jetzt ist ein lautes SCH........SSSEEEEEEEE angesagt, denn wen willst Du Deinerseits in Regress nehmen? Und traust Du Dir zu, dass ein Zivilrichter sich wirklich über das Thema Tor-Exitnode informiert? Sobald er bei eigener Recherche zum ersten Mal über den Begriff Darknet stolpert, hilft Dir möglicherweise kein Sachverständiger der Welt mehr weiter.
Rechtsschutzversicherung übernimmt nur Deine Verteidigung, nicht die Begleichung des Schadens, letzterer wäre ein Fall für die Haftpflicht. Aber beide freuen sich darüber, für Dich trotz pünktlicher Gebührenzahlung nicht tätig werden zu müssen, denn grobe Fahrlässigkeit ist nicht versichert. Die Tatsache, dass sich ein Exit-Node nicht so einfach auf Deinem Rechner installiert, sondern Du das mit vollem Bewußtsein und dem Wissen darum getan hast, ist weit jenseits einfacher Fahrlässigkeit. Insofern bringt Dir eine Absicherung möglicherweise gar nichts.
CU, Peter