Kündigung per E-Mail: Bald Pflicht?

  • Hallo liebe Netcup Kunden und Mitarbeiter,

    ich bin heute auf einen interessanten Artikel gestoßen, den ich euch nicht vorenthalten möchte.

    Kündigung per E-Mail muss möglich sein | heise resale

    Mir ist bekannt, dass dieses Thema bei Netcup hoch umstritten ist. Vielleicht liefert es ein paar neue Impulse. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen um einen eigenen Vorschlag einzubringen:

    Bei einer Bestellung ist es derzeit notwendig einmalig eine Einzugsermächtigung abzugeben (Sofern man diese Zahlungsform wünscht). Warum erlaubt man den Kunden nicht auf diesem Formblatt einen Kundenservice PIN anzugeben. Mithilfe dieser PIN soll es dann Kunden möglich sein telefonisch oder per Onlineformular zu kündigen. Zusätzlich kann man Klauseln in die AGB aufnehmen, welche Netcup aus der Haftung entlassen, wenn der Kunde seiner Pflicht nicht nachgekommen ist die PIN geheim zu halten.

    P.S.: Schön das Netcup nun duale Studiengänge bzw. Ausbildungen anbietet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Seo

  • Hallo,
    ich halte die Kündigung per Mail für sehr fragwürdig.
    Dabei geht es mir vor allem um 2 Aspekte und ich denke nicht, dass man eine Singlebörse mit einem Hoster vergleichen kann.

    1. Unsicher – Emails sind nach wie vor „unsicher“ es ist einfach zu leicht einen Mailaccount zu knacken bzw. einen falschen Absender vorzutäuschen.
    Das mag bei einem Singleprofil egal sein, da dies bei bedarf mit 2 Klicks wieder hergestellt wird und der „Schaden“ für den Kunden nicht messbar ist.

    Ganz anders bei einem Server – und wurde mal ein Server „aus versehen“ abgeschaltet (nicht Netcup) und wir standen ohne Daten da. Klar gibt es Backups aber der Schaden einer 2 Tage downtime ist einfach anders und die Arbeit die man reinsteckt um alles wieder zum laufen zu bekommen auch.

    2. Habe ich gerade vergessen, aber ich denke der Standpunkt ist relativ klar :)

  • Wir würden es sehr begrüßen, wenn hier einmal Rechtssicherheit geschaffen wird. Derzeit sieht das leider noch nicht so aus. Als Beispiel könnte man hier auf viele andere Gerichtsurteile verweisen aus denen hervor geht, dass E-Mails nicht rechtskräftig sind. Wir werden E-Mails als Kündigung akzeptieren, wenn diese eindeutig als rechtskräftig von Gerichten angesehen werden.

    Aufgrund der Entscheidung des LG Hamburgs wird es wohl weiterer Rechtsstreitigkeiten bedürfen bis hier Klarheit geschaffen wird. Schön wäre es, wenn der Gesetzgeber von sich aus hier Klarheit schafft. Leider kennt es sich mit der Materie E-Mail leider zu wenig aus, als dass er da Entscheidungen fällen kann...

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