Kündigungsfrist für Businesskunden

  • [netcup] Christina R. sorry für den Doppelpost.


    Evtl. sollten die Texte im Bestätigungsmail nach einer Bestellung verbessert werden.

    Zitat von Ihre Bestellung bei netcup vom 21.10.2022

    Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um je einen weiteren Monat. Im Falle einer Abrechnungsperiode, die länger als 1 Monat ist, wird bei einer vorzeitigen Kündigung ein vorausgezahlter Betrag rückerstattet.

    Laut dem Text würde ich nämlich davon ausgehen, dass ich nach Ablauf der ersten 12 Monate monatlich kündigen kann.



    Bonus Bug:

    Es steht dort auch "Aufgrund Ihrer gemachten Angaben wird eine Mehrwertsteuer von 20% in unseren Produktpreisen berücksichtigt." was bei Geschäftskunden (außerhalb von DE) 0% sind.

    Matrix: @nan0:nan0.dev - IRC: nan0 on hackint.org - Discord? Nein danke!

    Einmal editiert, zuletzt von nan0 ()

    Danke 1
  • Da hab ich mich tatsächlich vertan: Wenn wir dein Beispiel von oben mit den 12 Monaten hernehmen, verlängert sich bei Geschäftskunden die Mindestvertragslaufzeit nach Ablauf nochmal um die Mindestvertragslaufzeit (also 12 Monate). Bei Privatkunden wird nach Ablauf nur immer um jeweils ein Monat verlängert. Ich hoffe das bringt nun Lichts ins Dunkel! ;)

    Nein, du hast dich nicht vertan, denn eure AGBs sind hier klar und deutlich:

    Zitat

    6. Vertragslaufzeit, Kündigung

    1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit, die für Verbraucher 24 Monate nicht überschreiten darf.

    Auch Geschäftskunden haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sollte diese unter 24 Monate sein (Siehe AGB 6.2)

    Hier gibt es auch kein "wenn und aber"

    Denn der Passus, dem JEDER zustimmen muss bei einem Vertragsabschluss ist:

    Zitat


    Hören wir bis 21 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit nichts von Ihnen, verlängert sich der Vertrag erneut um die angegebene Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate.

    Dieser Passus wird wohlgemerkt jedem, egal ob Privatkunde oder Geschäftskunde, eingeblendet und würde somit schon mal alleine gegen das relativ neue Verbraucherschutz Gesetz verstoßen (für Verbraucher).

    Ich schreibe an dieser Stelle würde, weil das absolut keine Rechtsgültige Formulierung ist.

    Was soll das denn überhaupt bedeuten? "Hören wir bis 21 Tage vor ... nichts von Ihnen"

    Das bedeutet, bin ich irgendwann mal in Kontakt mit Netcup gewesen, verlängert sich mein Vertrag nicht.


    Ich hatte auf diese Problematik schon vor 3.5 Jahren hingewiesen (hier: https://forum.netcup.de/inform…en-von-webhostingpaketen/) und finde es vollkommen absurd, dass diese Formulierung immer noch verwendet wird.


    Was bedeutet das de facto?

    Jeder Geschäftskunde hat nach den aktuell bei Netcup gültigen Abmachungen, also AGB und Sonderabmachungen, eine 1-Monatige Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Niemals im Leben würde Netcup mit diesen Formulierungen vor einem Gericht durchkommen - insofern ist nur die Frage: wieviel Ärger wäre es einem wert.


    Warum dies nach so langer Zeit noch nicht geändert wurde ist mir absolut schleierhaft, zumal in dem Thread vor über 3 Jahren ein Moderator aktiv war.



    Und nur mal so am Rande: Wer bitte bedankt sich für so ein Posting auch noch? Ein Unternehmen kann nicht nach gut Dünken Dinge einfordern die nicht korrekt abgemacht wurden. Möchte ich als Unternehmen Geschäftskunden keine monatliche Kündigungsfrist zusprechen, dann formuliere ich das klar und deutlich in meinen AGBs, sodass es zu keinerlei Missverständnissen kommen kann, ansonsten hab ich halt Pech gehabt und muss mit der 1-monatigen Kündigungsfrist leben.

  • Dieser Passus wird wohlgemerkt jedem, egal ob Privatkunde oder Geschäftskunde, eingeblendet und würde somit schon mal alleine gegen das relativ neue Verbraucherschutz Gesetz verstoßen (für Verbraucher).

    Ich schreibe an dieser Stelle würde, weil das absolut keine Rechtsgültige Formulierung ist.

    Naja Verbraucher Sind nur Privatverkäufe! Steht so auch im BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 13 Verbraucher

    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


    Wird hier auch einmal zusammengefasst:

    • Verbraucher kann nur eine natürliche Person (also eine Privatperson) sein. Demgegenüber fallen die juristischen Personen (wie z.B. GmbH, AG, KGaA) aus dem Verbraucherbegriff heraus. Die in der Praxis häufig vorkommende BGB-Gesellschaft ist keine juristische Person und kann daher auch Verbraucher sein. In der Regel wird sie jedoch zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken eingesetzt, so dass sie in den meisten Fällen unter den Unternehmerbegriff des § 14 BGBfallen wird.

    Das habe ich eben nur schnell Gegoogelt. Genauer kenne ich mich nicht damit aus.

  • Und das tut genau was zur Sache?

    Ich habe im übrigen darauf hingewiesen dass dieses Verbraucherschutzgesetz nur für Verbraucher gilt - falls du nach meinem Posting tatsächlich denkst ich kann nicht zwischen Verbraucher und Geschäftskunde differenzieren, kann ich dir leider auch nicht mehr weiterhelfen...


    Mit meinem Posting ist eigentlich alles gesagt, was zu diesem Thema zu sagen ist.

  • Woher nimmst du dann das die Verträge für Geschäftskunden auch nur 1 Monat Laufzeit haben?


    Der Punkt in den AGB 6.2:

    1. ...
    2. Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 24 Monaten, die mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Kunden geschlossen werden, verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

    Sagt ja nur aus das Verträge die Über 12 Monate - 24 Monate Laufzeit haben auf 12 Monate gekürzt werden!


    Woher nimmst du jetzt die Laufzeit von 1 Monat?

  • Mit dem Textverständnis ist es scheinbar nicht mehr so wie es früher einmal war.

    Les dir die Sachen vielleicht einfach nochmal in Ruhe durch und diesen sowie den von mir verlinkten Thread, dann sollte sich so eine Frage nicht mehr stellen.


    Das einzigste was hier jetzt wieder passiert ist, dass jeder seine unqualifizierte Meinung abgibt und der Thread komplett zugemüllt wird und das wiederum vom eigentlichen Thema ablenkt - und das nur, weil jemand einen simplen Satz nicht versteht.

    In Punkt 6.2 der AGBs geht es lediglich um Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate. Die ganzen Rootserver, VPS, Webhostings etc. haben jeweils für Privat- als auch Gweschäftskunden eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, dieser Punkt 6.2 ist demnach nicht anzuwenden und obsolet bei dieser Fragestellung.

  • Naja vielleicht verstehe ich es wirklich nicht Richtig, sehe es aber Trotzdem anders, da die Monatliche Laufzeit Geschichte eigentlich nur ein Neues Verbraucherschutz Gesetzt ist.


    Aber ich kenne mich nicht genau damit aus, deswegen halte ich mich Raus aus dem Thema. Viel Spaß ...

  • Es geht nicht um das Verbraucherschutzgesetz, es geht einzig und alleine darum was du als Verbraucher oder als Unternehmen mit einem anderen Unternehmen, in diesem Fall Netcup, vertraglich vereinbarst. [Dies muss natürlich im gesetzlichen Rahmen sein]

    Natürlich könnte Netcup eine automatische 12-Monatige Vertragsverlängerung mit einem anderen Unternehmen vertraglich vereinbaren. Mit einem Verbraucher geht das in dieser Form nicht mehr.

    Nur muss dies dann vertraglich auch genau in dieser Form vereinbart werden und genau das passiert bei Netcup nicht.

    Folge ich den AGBs verlängert sich ein 12 Monatsvertrag auch für Gewerbliche Kunden eben nicht um weitere 12 Monate nach den ersten 12 Monaten - und darum geht es.

    Der gesetzliche Rahmen muss ja nicht eingehalten werden, solange es zum Vorteil, also nicht zum Nachteil, des Kunden ist - sprich: ich kann immer bessere Konditionen anbieten als mindestens existieren müssen.

  • christianr du hast mit allem völlig Recht. Finde dich damit ab, dass einige Leute hier einfach zu blöd zum Lesen sind. Sorry für die harten Worte, aber TikTok & co. haben es nicht leichter gemacht, Texten zu folgen, die über einen Satz hinausgehen, aktiv über diese nachzudenken und sich eine fundierte Meinung zu bilden. Aber du kannst sie nicht alle hassen.


    Zum Thema: Wer meine (wenigen) Postings kennt, weiß, dass ich gerne mal Felix hinterhertrauere. In den letzten Wochen habe ich jedoch das Gefühl, dass [netcup] Alexander W. (sicher nicht alleine, aber er ist halt sehr verantwortlich :D) sehr aktiv daran arbeitet, die Problemchen von netcup auszumerzen. Ich denke, wir können positiv in die Zukunft blicken. Keine Ahnung, ob Alexander das so offen zugeben und Insights gewähren möchte, aber es ist ja relativ offensichtlich, dass es über einen Zeitraum von mehreren Jahren an einer klaren Linie gemangelt hat - da wir die Hintergründe von Felix' Austritt jedoch nicht in Gänze kennen, können wir auch nicht beurteilen, ob das vermeidbar gewesen wäre. Ich würde, obgleich ich gerne mal "rumhate", nicht unbedingt davon ausgehen. Manchmal geht es einfach nicht besser und Aufwände addieren sich nicht nur, sondern multiplizieren sich, und schon streichen Monate für vermeintlich einfache Dinge ins Land.

  • Naja vielleicht verstehe ich es wirklich nicht Richtig, sehe es aber Trotzdem anders, da die Monatliche Laufzeit Geschichte eigentlich nur ein Neues Verbraucherschutz Gesetzt ist.


    Aber ich kenne mich nicht genau damit aus, deswegen halte ich mich Raus aus dem Thema. Viel Spaß ...

    Verträge sind das Eine, Allgemeine Geschäftsbedingungen das Andere, Erklärungsinhalte wieder etwas ganz etwas Anderes und Rechtskonformität wieder ein eigenes Thema.

    Ich weiß ja nicht, wie die Deutschen das handhaben, aber dt. HGB und österreichisches UGB sind in gewisser Weise immer noch artverwandt, wenn wir nun auch seit bald sechzehn Jahren kein HGB mehr haben... Wenn die Erklärung, respektive der Inhalt einer Erklärung eines Vertragspartners, der sich noch dazu eigener AGB bedient, von diesen abweicht, wird er wohl in diesem Punkt von seinen AGB auch abweichen haben wollen. Mentalvorbehalte wird man dann eher nicht annehmen dürfen, denn er selbst ist ja auch Unternehmer. Selbst, wenn man vermuten wollte, dass er sich die geringere Last aufbinden wollte, so kann man das bei einer Laufzeit wohl eher nicht vermuten. Wenn in AGB darüber hinaus steht, dass man von diesen nicht abweichen dürfe, oder das Nebenvereinbarungen, falls überhaupt welche nach diesen AGB vorgesehen wären, nur im Fall der Schriftlichkeit gelten sollten, dann ist eine Kündigung über ein Selfcare-Tool dem vermutlich auch gleichzuhalten. Und überhaupt findet die Vereinbarung stets auf derselben Rechtssetzungsebene statt, wie schon der Vertragsabschluss. Von solchen Nebenvereinbarungsausschlussklauseln ist daher nicht viel zu halten.

    Insofern sehe ich das schon als problematisch an, wenn der Erklärungsinhalt im CCP, auf den ja dann auch noch eine Kündigungsbestätigung automatisch ergehen sollte, im Erklärungsinhalt abweicht. Dann haben wir nämlich sich widersprechende Erklärungen, die auch auf widersprechender Vertragswillensbildung beruhen und somit Dissens. Den habt Ihr in den §§ 154 und 155 BGB geregelt. Ich würde sogar meinen, dass hier offener Dissens im Punkt der Vertragslaufzeiten nach Ablauf der ersten MVD vorläge. Versteckten Dissens würde ich deshalb nicht vermuten, weil einer der Vertragspartner unklar und missverständlich geäußert hat. Wenn ihr jetzt mit dem ordentlichen Kaufmann kommt, der weiß, was er unterschreibt... es weiß ja noch nicht einmal der Verkäufer, was er möchte, wenn er es widersprechend erklärt - wie also soll der Käufer dann in den Punkt überhaupt einwilligen können?

  • Also melde mich nochmal Kurz.

    Habe mir vorhin die Punkte in den AGB nochmal angesehen und verstehe was christianr meint.

    Stimmt schon alles. Habe es Gestern Abend wohl einfach falsch verstanden. Sorry.


    Wie gesagt bin raus aus dem Thema und bin gespannt was von Netcup dazu kommt.

  • [...]

    Zum Thema: Wer meine (wenigen) Postings kennt, weiß, dass ich gerne mal Felix hinterhertrauere. In den letzten Wochen habe ich jedoch das Gefühl, dass [netcup] Alexander W. (sicher nicht alleine, aber er ist halt sehr verantwortlich :D) sehr aktiv daran arbeitet, die Problemchen von netcup auszumerzen. Ich denke, wir können positiv in die Zukunft blicken. Keine Ahnung, ob Alexander das so offen zugeben und Insights gewähren möchte, aber es ist ja relativ offensichtlich, dass es über einen Zeitraum von mehreren Jahren an einer klaren Linie gemangelt hat - da wir die Hintergründe von Felix' Austritt jedoch nicht in Gänze kennen, können wir auch nicht beurteilen, ob das vermeidbar gewesen wäre. Ich würde, obgleich ich gerne mal "rumhate", nicht unbedingt davon ausgehen. Manchmal geht es einfach nicht besser und Aufwände addieren sich nicht nur, sondern multiplizieren sich, und schon streichen Monate für vermeintlich einfache Dinge ins Land.

    Ich erinnere mich an den Fall, dass ein Geschäftsführer eines deutschen Hostingproviders einem österreichischen Unternehmer mit Sitz in Österreich und keiner Niederlassung, der seine Rechtsform nach österreichischem Recht geändert hat, wobei es zu einer klaren und eindeutigen Rechtsnachfolge (unter Verzicht auf die Liquidation, wie das bei Umwandlungen eben so üblich ist...) gekommen ist, einmal erklärt hat, dass er auf der Fortsetzung der Verträge mit dem im Firmenbuch aufgrund der rechtsgültigen Umwandlung bereits gelöschten Unternehmen bestehe (sic!).

    Anlass für die oben zitierte Äußerung war, dass der die Löschung ausweisende Firmenbuchauszug, nebst dem zugrundeliegenden Umwandlungsbeschluss des zuständigen österreichischen Handelsgerichts mit der Bitte um Richtigstellung der Kundendaten (nach DSG - wie es auch juristischen Personen zusteht...) geschickt worden war. Den Beschluss wollte der Geschäftsführer nicht akzeptieren, da er ja von keinem deutschen Gericht stammte...wie denn auch, wenn Gründungsrecht in der EU gemeinhin dem Sitzstatut folgt?


    Das sind so die Momente, in denen Du Dich fragst, warum Du Dir eine Firma antust, die Kunden an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten laut deren eigener AGB, hindert... Fun fact: Durch das Beharren auf den Verträgen hätte die Firma des Hostingproviders dann falsch deklarierte Provisionsrechnungen ausgestellt.


    Leider hat es dieselbe Firma bislang auch bei anderen Gelegenheiten, etwa bei einer GmbH, die ihre Firma ändert, bisher nicht geschafft, die Daten des Unternehmers richtig zu stellen. Das ist besonders „lustig“ wenn das eine Marketingfirma ist, die Provisionen für Vertragsabschlüsse erhält und von einem Tag auf den anderen wohl erworbene Provisionsansprüche nicht mehr erhalten soll, obwohl sie nicht einmal „Rechtsnachfolger“, sondern sogar derselbe Rechtsträger mit exakt derselben Firmenbuchnummer und exakt derselben Steuernummer ist. Auch da fragt man sich, ob man sich als Konzernunternehmen einen solchen „Partner“ antun soll.