Domain registrieren und dann keinen Inhalt hochladen?

  • Zuerst: Wenn die Kategorie falsch ist bitte verschieben, hab keine bessere gefunden ^^


    Jetzt meine Frage:
    Ich miete mir eine Domain die für Marketingzwecke anderer Firmen günstig sein könnte und lade dann aber keinen Inhalt hoch. Man sieht also nur eine weiße Seite.
    Jetzt kommt eine Firma die an der domain interessiert ist, kann diese aber natürlich nicht haben weil ich sie schon belegt habe.
    Dadurch bin ich bei guten Domainnamen in der Lage, relativ hohe Summen für die Übergabe der Domain zu verlangen.


    Ist es mir denn rechtlich erlaubt, eine Domain zu registrieren und dann ohne sinnvollen Inhalt "vergammeln" zu lassen?
    Der einzige Zweck für mich wäre ja dann, anderen die Domain "wegzuschnappen".
    Könnten andere Interessenten mich jetzt deswegen verklagen oder die Herausgabe der Domain fordern?


    Ist vielleicht ein bisschen doof erklärt, ich hoffe ihr versteht mich trotzdem ;)

  • Du hast die Domain gekauft für 1 Jahr da kann es doch den anderen egal sein was du damit machst. Bezüglich das wegschnappen, kann dir keiner was du warst einfach schneller. Vielleicht fügst du halt ein Banner ein Zu Verkaufen von balabala schicken sie eine email an balablaba

  • Und genau da bin ich mir halt unsicher, weil ich meine irgendwann mal gehört zu haben, dass eine Domain ohne sinnvollem Inhalt rechtlich nicht erlaubt ist.
    Aus dem Grund, um eben diese Leute die sofort mehrere hundert Domains registrieren zu bremsen.

  • Warum sollte denn das illegal sein ? da bräuchtest du mal eine sehr Guten Grund. du kannst normaler weiße wenn du das Geld hast 100 Domains anlegen. Vorallem wenn zu Verkaufen drin steht ist sie ja genutzt `=D

  • Ich hatte im letzten halben Jahr auch eine Domain brach liegen, die keinen Webserver-Content ausgeliefert hat. Mit Domain-Namen kannst du natürlich in Schwierigkeiten geraten. Stichwort eingetragene Marken.

  • Moin

    Ist es mir denn rechtlich erlaubt, eine Domain zu registrieren und dann ohne sinnvollen Inhalt "vergammeln" zu lassen?


    Die einzige Bedingung, die Dur erfüllen musst, ist ein gültiger DNS-Eintrag. Alles andere ist Deine Sache.
    Du kannst eine Domain auch ganz ohne Webserver verwenden (als Mail-, FTP-only-Domain, etc. ntuzen).


    Mordor

  • Probleme kann es durchaus bei Markennamen oder Namen von bekannten Firmen geben (auch wenn dies mittlerweile schwierig ist, da inzwischen eigentlich alle grossen Firmen ihre Domains registriert haben). Registriert man eine Domain mit dem Namen einer grossen/bekannten Firma, z.B. ferrari.de, ohne einen Bezug dazu zu haben, dann könnte man u.U. gerichtlich zu der Freigabe der Domain verdonnert werden, dies sogar ggf. kostenlos (ist vor vielen Jahren vielen Domain-Hamstern so passiert). Heisst man allerdings z.B. Lola Ferrari, und hat Inhalte hinterlegt (so das nachgewiesen werden kann das die Domain genutzt wird), dann könnte man einen Streit gewinnen. Es gab vor vielen Jahren auch einen Fall (ich erinnere mich nicht mehr an den Namen), da hat jemand seinen Nachnamen registriert, der genauso heißt wie der einer bekannten Firma. Dort war nur ein Steckbrief des betreffenden hinterlegt. In diesem Fall hat das Gericht (die Firma hat auf Herausgabe der Domain geklagt) entschieden der Inhaber der Domain solle sich gütlich mit der Firma einigen aber in jedem Fall die Domain herausgeben.


    Auch wenn solche Fälle Jahrelang zurückliegen, so glaube ich doch das ein solcher Fall (theoretisch) immer noch möglich wäre. Es kommt wohl im Zweifelsfall darauf an, welchen Namen/welche Domain du registriert hast und wer daran Interesse hat. Von illegal würde ich aber nicht sprechen, du kannst halt nur Pech haben das "ein grosser" sein Interesse bekundigt und du einen Streit verlierst.

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt, die letzte summt ständig die Melodie von Tetris.

  • Soweit ich das verstanden habe, muss die domain herausgegeben werden, wenn ein höheres wirtschaftliches Interesse daran besteht.


    Es ist für dich sicher von Vorteil, einen Inhalt zu Hinterlegen, denn dann kannst du nachweisen, dass du ein berechtigtes interesse hast.


    Also ich glaube, es geht um interessensabwägung. Somit solltest du im zweifel berechtigtes interesse an der domain nachweisen können. Was auch immer das juristisch gesehen ist.


    Definitive aussagen kann und darf ich aber nicht treffen, sondern nur ein anwalt.

  • Gut, dann lassen wir es jetzt mal so stehen.


    Ich darf alle Domains registrieren und auch ohne Inhalt belassen, solange ich keine Namens- oder Markenrechte verletze.
    Sollte aber eine Firma oder jemand anderes gerichtlich eine Herausgabe erzwingen wollen, würde ich wohl trotzdem den Kürzeren ziehen ;)

  • Möglich ist so etwas immer. Kritisch wird es eigentlich nur, wenn die Domain einem Markennamen oder allgemein bekannten Namen einer Firma (z.B. von einer Firma die den Familiennamen trägt) entspricht. Da könnte man leer ausgehen. Oder halt, als Beispiel, wenn in deinem Ort eine neue Firma eröffnet, und du just nach Bekanntwerden schnell mal deren Namen reservierst, ohne etwas mit dem Namen zu tun zu haben (kein wirtschaftliches Interesse zu verfolgen, außer dem offensichtlichen Handel mit der Domain). Im letzteren Fall kann eine Entscheidung in beide Richtungen kippen (gütliche Einigung oder doch eine sich lohnende Ablösesumme).


    Aber wie Mainboarder schon geschrieben hat, es kann dir keiner eine richtige Aussage dazu treffen. Das verhandeln im Zweifelsfall die Anwälte. Es kommt halt auch immer darauf an wer der Antragsteller auf Herausgabe der Domain ist.

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