zu Punkt 1: Wer einen Internethandel betreibt gilt nicht als Privat, und somit ist auch keine Betrugsgefahr, weil ja nur f. Privatpersonen die Daten nicht angezeigt werden;
Das ist nicht präzise differenziert. Die nic.at als österreichische Domainvergabestelle richtet Ihre Dienste an natürliche wie auch an juristische Personen. Die Unterscheidung von juristischen und natürlichen Personen, also dem Träger von Rechten und Pflichten hat zunächst einmal nicht mit der Unternehmereigenschaft nach dem Unternehmensgesetzbuch zu tun. § 1 UGB: Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. (Ähnlich § 1 (1) dt. HGB: Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.Es stellt dann in § 2 UGB die Fiktion auf, dass bestimmte juristische Personen aufgrund ihrer Rechtsform als Unternehmer gelten und weiters definiert es in § 3, dass zu Unrecht im Firmenbuch eingetragene Nichtunternehmer kraft dieser Eintragung als Unternehmer gelten.
Das Konsumentenschutzgesetz grenzt demgegenüber Private von Unternehmen ab, hinsichtlich Ihrer Teilnahme an einem Rechtsgeschäft ab: Unternehmer ist nach § 1 Abs 1 Z 1 KSChG derjenige für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, während alle anderen Konsumenten sind (Abs 1 Z 2). Aber auch hier gibt es eine Grenze in Abs 3:Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gehören noch nicht im Sinn des Abs. 1 Z 1 zu diesem Betrieb.
Das Whois erfasst zwar Rechtsträger mit der Unterscheidung Organisation oder Person, nicht aber die Unternehmereigenschaft. Das wäre auch zu weit gegriffen.
Und an dieser Stelle ist die Behauptung „keine Betrugsgefahr, weil ja nur f. Privatpersonen die Daten nicht angezeigt werden;“ völlig verfehlt, weil die Unterscheidung einer Privatperson von einem Unternehmer gerade nicht regelmäßig im Whois ersichtlich ist. So auch beim Vorbereitungsgeschäft, beim nicht im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmer (kann eine Bezeichnung im Whois angeben, soweit vorgesehen, muss aber nicht), und für freiberufliche Tätigkeiten sind wir sowieso wieder aus diesem Schema draussen. Leider machen auch langjährige Unternehmer immer wieder den Fehler von Verwechslungen mit der steuerrechtlichen und der gewerberechtlichen Betrachtung, die aber für die Rechtsfähigkeit und die Rechtspersönlichkeit wahrlich nicht maßgeblich ist.
zu Punkt 2: Steht doch im Widerspruch zu Deinem Punkt 1 zum einem und zum anderen haste eben gerade nicht berücksichtigt, daß nur die wenigsten WHOIS-Einträge überhaupt brauchbar sind ...
Ich kann hier keinen Widerspruch erkennen - siehe Differenzierung nach rechtlich maßgeblichen Gesichtspunkten. Das Whois knüpft an der Person, sei sie nun juristisch oder natürlich als Inhaber, wobei Organisationseinheiten berücksichtigbar sind, an, nicht jedoch an der Unternehmereigenschaft, die damit nicht zwangsläufig ident ist.
Dass Datensammlungen zeitweise veraltete oder unrichtig gewordene Daten vorhalten, ist ein anderes Thema, für das im Österreichischen Recht auch bisher eine Verpflichtung bestand, die offensichtlich unrichtigen Daten zu korrigieren oder zu löschen, da das Vorhalten unrichtiger Daten kein rechtmäßiger Zweck im Sinne des DSG darstellt.
Die DSGVO bietet ähnliche Instrumente - siehe Art 6 Abs 1 lit f, 13 - 21 DSGVO.
zu Punkt 3: der klassische Spammer den gibt es kaum noch, es geht mittlerweile in eine andere Richtung, und zu meinen daß die "Daten am Schwarzen Brett" hier förderlich sind ist mehr als realitätsfern;
Eben. Also warum die Aufregung über Daten, die im Impressum Deiner Website, in Footer Deiner Mails, mit denen Du schon einmal in einem Mailingslistenarchiv aufscheinst, und, die im Firmen-/Gewerberegister stehen und die eben auch im Whois sowieso öffentlich einsehbar sind?
Viel mehr Sorgen machen mir da etwa Immobilienmakler, die öffentliche Bücher systematisch nach Grundstücksinhabern abfragen, und dann die Eigentümer regelmäßig mit Kaufangeboten bombardieren - ein Fall, dem man wegen Ausnahmen zur DSGVO und dem Fehlen des Anbringens einer Verzichtserklärung auf Angebote nichts entgegenzusetzen ist. Das Whois hat mir da übrigens in 20 Jahren weniger Probleme mit Spam bereitet, als die Registrierung einer OID-Nummer...