Beiträge von eripek

    Der Konsument-Artikel stammt aus dem Jahr 2011, in Bezug auf das TKG und die Mitteilungsverordnung somit veraltet.

    Aber nicht hinsichtlich allgemeiner Rechtsgrundsätze - und um die ging es. Das Beispiel TKG und MitteilungsVO kam ja von Dir.

    Es ging um einseitige Vertragsänderungen, wie diese auszusehen haben und Schweigen als Zustimmung.


    zu was zählt das kommentarlose schliesen des Ticket?
    nach wiedereröffnen, erneutes schliesen...

    Da fragste mal am besten nen deutschen Juristen.

    eripek nein eigentlich nicht, ich wollt H6G nur erklären, dass nur weil er keinen direkten Zugriff auf die TLD-Zone hat

    er es deswegen nicht kann;


    oder anders erklärt im DNS Editor im CCP darfst bei @ kein CNAME angeben, in der darübergeordneten Zone aber sehr wohl auf den Domainnamen, macht dann die ganze Zone obsolete; davon war aber keine Rede

    So, das belegst Du bitte mit Beispielen und einem RFC. Danke!

    an, und Du wirst merken, dass du in dieser Zone sehr wohl die Root einer Zone per CNAME als alias auf einen anderen Host definieren kannst;

    Verwechselst Du gerade was? Alias, Cname, A, AAAA?


    probiers nocheinmal mit „dig -t SOA“ etc...

    Finde ich auch. Bei mir kamen alle freiwillig wieder ans Leben

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    Auf die Schnelle - rein akademisch:


    Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (=EG 593/2008) - Kurz: es gelten die Mindeststandards des Konsumentenschutzrechts des Heimatstaats des Verbrauchers, u.z. unabhängig von der Rechtswahl. Soweit das TKG konsumentenschutzrechtliche Mindeststandards definiert, binden die auch den Unternehmer im anderen Mitgliedsstaat.


    In .at ganz allgemein gilt zudem die Erklärungsfiktion des § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG im Verbraucherrecht - und die setzt voraus, dass man auch wahrnehmbar verständigt worden ist. Ich würde das als Mindeststandard sehen.


    Allgemein Grundsätze fasst der Konsument-Artikel hier zusammen: https://www.konsument.at/geld-recht/vertragsaenderungen


    Keine Ahnung, wie das in .de ist.

    Gibt es sogar gratis, wenn du noch einen älteren Notebookakku herumliegen hast. Bei toten Akkus ist die Wiederherstellungschance der Akkus sogar sehr hoch. (Laden, einfrieren, laden, einfrieren - irgendwann halten die die Ladung auch und kommen über 2,5V =D )

    Gerade bei Li-Ionen-Akkus scheint mir diese Vorgangsweise nicht gangbar.

    Nicht nur, dass Sparer praktisch enteignet werden. Der (angeblich) mit den Niedrigzinsen angestrebte Effekt funktioniert noch nicht mal.

    Aber wieso denn? Er macht ja das, was die sozialistische Maxime von ihm fordert: Geld zerstören. Eine bürgerliche Gesellschaft kann nur mit Wohlstand funktionieren. Vernichtet man den Wohlstand, hat man Nährboden für Klassenkampf. Durch Negativzinsen wird das „geldheckende Geld“, wie es bei Marx heisst, zumindest einmal bei den Kleinstkapitalisten (also jeder, der ein Sparbuch hätte, um einen Notgroschen zu haben) abgeschafft.


    Wäre den Obrigkeiten am Wohlergehen der Wirtschaft gelegen, würden sie die Theorien von Hayek und Mises und nicht von Keynes verfolgen.

    Das Prinzip, Preisstabilität über (künstlich zu schaffende) Inflation erreichen zu wollen, geht sowieso nicht auf. 1. Kostet das Ankämpfen gegen die (notwendige, da marktbereinigende) Rezession ihrerseits Geld (und würde faule Kredite schaffen, wenn Unternehmen denn überhaupt nach den Baselkriterien welche bekämen - d.h. es bekommen nur diejenigen Kredite, die sie gar nicht bräuchten), 2. ist die Schlussfolgerung, dass die Menschen während der Deflation mit Käufen zuwarten würden, völlig aus der Luft gegriffen - Menschen kaufen dann, wenn ihre Bedürfnisse es erfordern und sie es sich leisten können.

    Glaube das waren um die 45€ (zumindest bei einer IPv4-Adresse).

    Das ist leider auch so ein Fall von „Kulanz“, zu dem es keine offizielle Preisliste gibt.

    Andererseits, wenn es in der Produktbeschreibung steht, kann es doch keine „Kulanz“ sein? (Sondern eine ungültige Nebenabrede, da zwar die Leistung, nicht aber der Preis bestimmt ist). Wozu steht es dann drinnen? Zum Verwirren von Neukunden? Ich weiß, ich wiederhole meine Kritik und die Forderung nach mehr Transparenz, und ich mache mich gerade sehr unbeliebt.

    Wenn sich also eine ähnliche Klausel auch in Deinem Vertrag befindet, dann ist die Vorgangsweise des Anbieters rechtlich grundsätzlich gedeckt, du hast dies bei Vertragsabschluss so akzeptiert


    Soweit ich es noch in Erinnerung habe - rein akademisch:


    Das mag für ausschließlich begünstigende Änderungen gelten. Sofern das Synallagma gestört ist, wird eine ausdrückliche Verständigung, die auch erkennen lässt, dass hier eine zusätzliche Verpflichtung eingegangen wird, vonnöten sein.


    Zumindest in .at ist es gegenüber Konsumenten so. Schweigen als Zustimmung gibt es hier sowieso grundsätzlich nicht. Je nach Wohnsitz des Konsumenten wird auch Kollisionsrecht zu prüfen sein. Trotz Rechtswahlklauseln im Vertrag sind da meist Mindeststandards einzuhalten, d.h. das Rechtsschutzniveau des Wohnsitzstaates darf in aller Regel nicht unterschritten werden.


    Ob das noch die geltende Rechtslage ist und in diesem Fall zutrifft werden „Verbraucherzentralen“, Anwälte und andere zur Rechtsberatung berufene Institutionen sicher gerne beauskunften. Die Frage ist nur: ist es das wert?

    Gab es meines Wissens noch nie (zumindest nicht zu meiner Lebzeit hier) und im News-Artikel wurde es auch nicht aufgelistet.

    Es ist tatsächlich schon länger her. Als Plesk vor einigen Jahren die Lizenzgebühren angehoben hat, war auch schnell Schluss damit:


    https://www.netcup-sonderangeb…-12-web-host-edition-oem/

    https://www.netcup-news.de/201…nzen-einfuehrungsangebot/

    https://www.netcup-news.de/2014/04/20/frohe-ostern-2014/ - der Hinweis auf „Software“ = Plesk, denn andere gibt es ja nicht.

    https://www.netcup-news.de/2013/12/01/adventskalender-2013/ - Softwarelizenzen

    https://www.netcup-news.de/2016/11/30/adventskalender-2016/ - Software


    Also ja, es gab das schon einmal. Und nein, ich würde auch heuer nicht mehr damit rechnen.


    Für heuer ist angekündigt: „Der netcup Adventskalender beinhaltet Sonderangebote aus mehreren Produkt-Kategorien wie Webhosting, Root-Server, VPS und Domains. Zusätzlich wird es Produkterweiterungen wie Cloud vLANs oder IP-Adressen zu erwerben geben.“

    https://www.netcup-news.de/2019/11/30/adventskalender-2019/


    Auch Merchandising fehlt in dieser Liste, rechnen würde ich damit aber fix.

    Weißt du zufälligerweise ob es ein Upgrade zwischen den Lizenzen möglich ist? Also wenn ich mir jetzt die Lizenz für 5,95€ hole und dann später doch lieber die für 13,91€ und da ist dann die Frage wäre es möglich die Lizenz zu Upgraden bei Netcup?


    https://support.plesk.com/hc/e…e-between-Plesk-editions-

    Bei den Bahnkarten klappt es doch auch. Jahreskarte mit Vorauszahlung gibt Rabatt in der Form „pay 10, get 12 and bonus x%“. Ist halt nur doof für die Leute, die sich das nicht leisten können und dann monatlich zahlen müssen.

    Womit ich wieder zum Thema „12-Monats-Bonus“ bei monatlich kündbaren Produkten kommen wollte.

    Der Mobilfunkanbieter HoT macht das bei mobilem Internet inzwischen so, dass Kunden, die das Paket 11 Monate lang (zum einzig möglichen Tarif) genützt haben, das 12. Paket gratis bekommen. Offensichtlich ist die Vorgehensweise administrativ gut zu stemmen, sonst müssten die auch teurer werden.

    Kann sich an diese beiden Marken überhaupt noch jemand erinnern? Eine davon habe ich glaube ich bei Cosmos gekauft. Irgendein anderes IDE/USB Gehäuse (NoName) auch mal beim Birg.

    Gericom... da hatte ich mal einen Laptop dreimal in Reparatur. Birg - ist trotz meiner unzähligen Einkäufe dort eingegangen. Beim Cosmos konnte man noch gut feilschen - zu gut, wie es aussieht. Chiligreen gibt's eh noch!



    ps: Hat garkeiner ne Anmerkung zum heutigen Weihnachtstürchen? Ist das so Schlecht?


    https://twitter.com/netcup


    Schaut nicht danach aus, als ob die letzten beiden Tage etwas nachgefüllt werden musste.