Vermutlich stellt sich darüberhinaus auch die Frage, ob so ein Guthabensystem nicht sogar mit Negativzinsen kommen wird, wenn es denn überhaupt kommt . Ich kann mir vorstellen, dass das gerade aus diesem Punkt momentan nicht mehr so einfach ist.
Ich denke, dass das ein untergeordnetes Problem ist, denn, wenn ein Provisionsanspruch besteht, wird dieser bei netcup als Vorschuss auf sogenannte„garantierte Posten“ gewährt, der im Falle der Kündigung, des Widerrufs oder der Ausübung der Zufriedenheitsgarantie keineswegs „garantiert“ im Wortsinn sind.
Es wäre einfach, auf den Vorschuss vertraglich (via AGB) zu verzichten und nur „garantierte“ Summen, die dem Wort auch gerecht werden, als Guthaben zu gewähren. Buchhalterisch sind das Rückstellungen, wobei die Höhe in dieser Art während die Anwardschaft darauf entsteht, nur eine bestimmte Schwankungsbreite hätte.
Umgekehrt könnte man auch Kunden Guthaben einzahlen lassen, sodass Kleinstbetragsforderungen von diesem -gleichsam als Puffer- bedient werden. Alternativ könnte man ein Postponing der Rechnungslegung einbauen, wenn die zu erwartenden Forderungen einen Betrag von -Hausnummer- 5 Euro unterschreiten.
Alles andere finanziert die Haus- und Geschäftsbanken der Beteiligten (Entgelt für Buchungszeilen).
Und schon wieder werden Angebote auf netcup-sonderangebote.de als "verpasst" markiert, obwohl sie noch verfügbar sind. Finde das an einem Black-Friday nicht besonders förderlich.
Hab dem Support schon geschrieben...
Dürfte beim 30 Euro-Wechselrabatt auch so sein. Offiziell wurde der nie widerrufen und im Shop wird der Gutschein noch akzeptiert.
Wahrscheinlich kommt dann hinterher wieder ein Mail vom Support, das inhaltlich aussagt: „Aber das war doch so nicht gemeint.“
Auch hier gäbe es Verbesserungsbedarf: Aktionsprodukte, die nicht mit Gutscheinen kombinierbar sind (umgekehrt wird es ja gesondert angekündigt), sollten auch in der Produktbeschreibung als solche erkennbar gekennzeichnet sein - Bsp. Neukundengutschein und Best Price Classic sollen nicht funktionieren, weil BPC ein Aktionsprodukt sei. In dessen Beschreibung steht nichts darüber. Der Gutschein wird beschrieben als „Neukunden, ausgenommen Domains“. Nach der Bestellung kommt das „haben wir ja nicht so gemeint“ - gerade gestern bei einem Freund, so erlebt, den ich geworben habe.