Ich betreibe als IT-Sicherheitsdienstleister autorisierte Sicherheitsüberprüfungen für Auftraggeber. Geplant ist ein VPS ausschließlich als WireGuard-Egress-Gateway und mit lokalen Analysetools; der ausgehende Verkehr richtet sich ausschließlich an vertraglich vereinbarte Zielsysteme meiner Auftraggeber, für die mir schriftliche Beauftragungen vorliegen. Kein Scannen fremder Adressbereiche, keine Massenscans, definierte Zeitfenster.
Konkret: Ist dieser Einsatz nach Ihren Nutzungsbedingungen zulässig? Falls ja, unter welchen Auflagen?
Ich stelle rDNS auf der IP bereit, hinterlege einen Abuse-Ansprechpartner und kann Beauftragungen auf Anfrage kurzfristig vorlegen.
Autorisierte Pentests über Netcup-Server?
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wobafs2 -
26. August 2026 um 11:46 -
Erledigt
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[netcup] Sarah G.
26. August 2026 um 12:04 Hat das Thema freigeschaltet. -
Was soll das Forum jetzt dazu sagen,
und was denkst Du wie Verbindlich das dann ist ?
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Nach dem aktuellen Wortlaut der Netcup-AGB sind autorisierte Portscans oder Penetrationstests nicht ausdrücklich verboten. Zulässig ist die Nutzung aber nur, solange sie gesetzeskonform erfolgt und den Betrieb der netcup-Infrastruktur nicht beeinträchtigt. Bei einem konkreten Verdacht oder einer begründeten Abuse-Meldung kann Netcup den Server vorübergehend sperren.
Hinzu kommt, dass du dich hier als Gast unter „wobafs2“ ohne erkennbare geschäftliche Identität, Webseite oder Kontaktadresse meldest. Damit kann weder deine Tätigkeit, noch die behaupteten Beauftragungen überprüft werden. Das ist noch kein Beleg für einen Täuschungsversuch, begründet aber Zurückhaltung bei der Veröffentlichung konkreter Informationen über Erkennungsmethoden oder interne Abuse-Abläufe.
Die Beauftragungen solltest du wegen möglicher Kundendaten natürlich nicht öffentlich einstellen. Ich würde aber erwarten, dass du Netcup gegenüber deine Identität, dein Unternehmen und den jeweiligen Prüfauftrag vertraulich nachweisen kannst. Auch rDNS und ein Abuse-Kontakt ersetzen diese Prüfung nicht.
Eine verlässliche Freigabe kann daher nur Netcup selbst erteilen, am besten nach einer Identitätsprüfung und mit einer individuellen, schriftlichen Vereinbarung über Zielsysteme, Prüfmethoden, Zeitfenster und zulässige Belastungsgrenzen.
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