Mindestvertragslaufzeit 1 Monat aber 3 Monate Abrechnungszeitraum?

  • Hallo, wollte mir gerade einen Root-Server M SSD bestellen.
    Nun steht dort: Vertragslaufzeit: 1 Monate Abrechnungszeitraum: alle 3 Monate
    Das müsste mir dann mal einer erklären. Wenn ich das jetzt bestelle, werden mir dann 3*8.99 abgebucht und ich kann dann kündigen, habe aber dennoch immer wieder drei Monate gebucht? Das macht ja irgendwie keinen Sinn.
    Besten Dank schonmal

  • Hallo,


    in deinen Augen macht es keinen Sinn, jedoch macht erst ab diesen Betrag für netcup das ganze Sinn, da auch jede durchgeführte Buchung Gebühren/Aufwendungen für netcup entstehen.
    Du bekommst tatsächlich einen Vertrag mit einem Monat Laufzeit bezahlst jedoch drei Monate im Voraus. Solltest du dich entschließen nun irgendwann zu Kündigen, werden dir zu viel bezahlte Beträge erstattet.

  • Guten Morgen,



    genau so ist es. Auch ist es im Interesse vieler Kunden, wenn Rechnungen erst ab einem gewissen Mindestbetrag ausgestellt werden. Schließlich hat man auch als Kunden einen Aufwand je Rechnung.


    Bei einer Kündigung wird ein Restguthaben zurück erstattet.



    Mit freundlichen Grüßen


    Felix Preuß

  • Moin moin,


    also generell ist es etwas missverständlich. Wenn ich mich für ein einmonatiges Modell entscheide, dann möchte ich ja eigentlich genau eins nicht: mehrere Monate im voraus zahlen. Genau dafür gibt es ja die 6 Monats Option, die auch noch weniger kostet. Vielleicht sollte man dann einfach 3 Monats Modell hinschreiben und eine einmonatige Kündigungsfrist anbieten. So wirkt es eher wie 'Mal die Leute locken, irgendwer liest es schon nicht' und sorgt direkt für einen faden Beigeschmack. Zumindest bei mir. Allerdings kann ich auch nachvollziehen das man erstmal 3 Monate abdecken möchte um den eventuell anfallenden Aufwand zum start zu kompensieren.
    Sei es drum, gibt es denn - wenn ich die drei Monate bezahlt habe - eine Möglichkeit es dann auf ein monatliches Abrechnungsmodell umzustellen?
    Bei anderen Modellen geht es ja auch, und ich zahle lieber 3* 11 als 1*33 und muss dann im Endeffekt auch noch meinem Geld hinterherlaufen, wenn ich es denn dann nicht mehr nutzen möchte.
    Also folgendes: Ich zahle jetzt drei Monate im voraus, eventuell bleibe ich dann dabei, und falls ja würde dann auf monatliche Abbuchung umgestellt?
    Wäre schade wenn es hier an dem komischen Bezahlmodell scheitern würde :)


    Beste Grüsse und vielen Dank für die Hilfe

  • Guten Tag,



    Abrechnungszeitraum und Mindestvertragslaufzeit sind zwei verschiedene Zeitperioden.


    Wie zu Anfangs gesagt, dient eine längere Abrechnungsperiode bei einem kleinen Tarif dazu, keine Rechnungen über 3,99 Euro ausstellen zu müssen. Dieser Umstand ändern sich auch in der Zukunft nicht.


    Wenn Sie größere Tarife mit einer höheren Grundgebühr buchen, stellen wir auch monatlich Rechnungen aus.



    Mit freundlichen Grüßen


    Felix Preuß

  • Wenn ich mich für ein einmonatiges Modell entscheide, dann möchte ich ja eigentlich genau eins nicht: mehrere Monate im voraus zahlen. Genau dafür gibt es ja die 6 Monats Option, die auch noch weniger kostet.


    Nein, das ist es nicht. Wenn man sich für kurze Vertragslaufzeiten entscheidet, dann weil man flexibel kündigen möchte. Und diese Flexibilität ist es, die dem Anbieter die Planungssicherheit nimmt, sodass längere Vertragslaufzeiten letztlich für den Kunden preiswerter sind. Wie häufig das Geld eingezogen wird hat damit ja nichts zu tun.


    Also folgendes: Ich zahle jetzt drei Monate im voraus, eventuell bleibe ich dann dabei, und falls ja würde dann auf monatliche Abbuchung umgestellt?


    Der Abrechnungszeitraum bleibt für die gesamte Vertragsdauer identisch, also bei 3 Monaten. Damit werden Transaktionsgebühren und Aufwände eingespart. Wenn du kündigst, obwohl du bereits für noch folgende Monate bezahlt hast, werden dir die verbleibenden "Monatsmieten" zurückerstattet. Wo hier der fade Beigeschmack sein soll kann ich nicht erkennen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • :pinch:
    • 8|
    • :cursing:
    • :wacko:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip