Beiträge von Win98SE4ever

    Was nutzt man denn da gerade so mit Raid und Verschlüsselungsunterstützung?

    Er hat RAID gesagt =O

    Bezüglich Deiner Frage kann ich leider keinen Beitrag leisten, bin aber selbst mit MX Linux (Xcfe) und LUKS ohne RAID sehr zufrieden und habe mir das Look & Feel funktional wie Win98SE eingerichtet (unter Android würde man Material Design sagen, clean, eckig, ohne Schnickschnack).

    Der Installer bietet meines Wissens keine RAID-Option und auch leider kein ZFS. Bei meiner Installation hatte ich mir LUKS & ZFS gewünscht, das gibt's so nicht. Die offizielle Root on ZFS Anleitung konnte ich damals bei der Installation leider nicht mit LUKS und MX Linux umsetzen. Für eine intensivere Einarbeitung fehlte mir leider die Zeit. :rolleyes:

    Teilweise Zustimmung, aber:

    diese teilen Strafen aus - mittlerweile vollautomatisiert - wegen irgendwelcher Verkehrsübertretungen, manche zu Recht, manche absolut sinnlos;

    => die Kassen sind leer, die Ausgaben steigen, die Autofahrer müssen das ausgleichen Beispiel Kirchseeon

    Aber dass sie damit auch die Verkehrsteilnehmer aufklären sollten, dass es einfach falsch ist,

    bei rot in die Kreuzung zu fahren
    vor Kindergärten, Schulen mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren
    ...

    wird dabei komplett weggelassen;

    => auf jedem Bußgeldbescheid steht das (Verkehrs-)vergehen, sonst wäre der nichtig.

    => ich stimme aber zu, dass ich den Bußgeldbescheid "38 km/h in der Hölderlinstraße bei erlaubten 30 km/h gefahren" nicht großartig einordnen kann (falls ich dort nur selten durchfahre).

    Der Hinweis "in unmittelbarer Nähe der neu errichteten Kita" wäre manchmal sicherlich angebracht.

    Leider wird absichtlich an Geschwindigkeitsschildern gespart, damit es auch ein paar Autofahrer erwischt. Besonders bei Baustellen ist oftmals nur eine einzelne Vorankündigung "Baustelle in 500 m" gefolgt von einer Geschwindigkeitsbegrenzung unmittelbar vor dem Blitzer beliebt. :wacko:

    damals half man einer älteren Person über die Straße,

    heute, läßt man diese links liegen, man will ja nicht durch einen Hinterhalt bestohlen

    => Obwohl ich kein Pfadfinder bin, konnte ich erst letzten Dienstag einer Omi ihren Rollator aus dem Bus heben (obwohl ich nicht aussteigen musste). Circa 10 andere Personen (zwischen ca. 16-55 Jahre alt) die vor mir saßen schauten nur gelangweilt zu :cursing:

    Wenn du dem Kind mit dem Kochlöffel auf die Finger klopfst, dann solltest du ihm auch beibringen, dass die Herdplatte und der Kochtopf heiß sein könnten.

    Der Vergleich hinkt... ;)

    aRaphael züchtigt hier nicht, sondern denkt wohl an die eigene Verantwortlichkeit...

    Wo wir also bei Vergleichen sind, denke ich dass das eher in dieser Richtung gemeint war:

    Denkt Ihr dass es eine gute Idee ist einem Kind einen Winkelschleifer in die Hand zu drücken?

    Die Gefahren sind hier (was ich als Laie kenne):

    • Funkenflug
    • Scheibenbruch mit fliegenden Bruchstücken
    • unerwartetes Drehmoment / Rückstoß
    • fehlende Kraft, körperliche und geistige Vorraussetzungen die Flex sicher zu führen
    • unerwartete Blockierung
    • Verkanten
    • fehlerhafte Klemmung der Scheibe
    • Abrutschen/Sicherheitsschalter
    • versehentliches Anflexen der Stromleitung
    • Verletzung Unbeteiligter
    • Folgen verlorener Finger für die Administration mit dem 10-Fingersystem (wobei mein linker Daumen ein Faulsack ist und die Spacetaste recht selten betätigt, der sieht sich wohl eher als Redundanz / Failover)

    Fazit:

    Kinder & Flex = Nein, never. Vielleicht ab 16 Jahren, je nach geistiger und körperlicher Reife. Never ever bei fremden Kindern/Jugendlichen

    Kinder & Dremel = nur unter Aufsicht, bei erwiesener Zuverlässigkeit, Reife und Aufmerksamkeit

    Das Problem ist, was im zweiten Absatz von Aritkel 2 steht. Dort sind die Außnahmen aufgeslitet, für die es "[...] Unabhängig von der Größe [...]" gilt

    Du hast Recht.

    Damit steht jeder private DNS-Serverbetreiber oder "dynDNS-Auflöser" voll in der Pflicht.

    Die Regulierungswut solcher inkompetenter (evtl. geschmierter) EU-Politiker ist langsam unerträglich.

    Wo kein Kläger

    Womöglich ist das tatsächlich ein Strohhalm nachdem Kleinstanwender wie ich greifen können:

    Außenstehende können nämlich nicht erkennen, ob ich selbst einen dynDNS-Server betreibe (damit bin ich in der Pflicht) oder ob ich lediglich bei netcup einen gebuchten dynDNS-Dienst für meinen Eintrag nutze (damit steht netcup in der Pflicht).

    Ob nun ein gemieteter VPS als eigenverantwortlich betriebener Dienst oder lediglich als "Mapping" angesehen werden kann und netcup als Verwalter des Hosts als der eigentliche Dienstanbieter gesehen werden muss, eröffnet wiederum eine philosophische Argumentationsspielwiese sondergleichen.

    Ich für mich gehe aktuell davon aus, dass ich damals den netcup-dynDNS-Service für 30 Pfennig gebucht hatte...

    Huch, das läuft jetzt auf meinem Debian? Wie kann das denn sein? Ich schreib' kurz ein Ticket, dann hab ich sicher flott eine Antwort :D

    Soo, habe das per fraenk jetzt angestoßen

    Fraenk ist meines Wissens der einzige günstige (10€) Anbieter ohne Schweiz-Kostenfalle.

    Für Oberschwaben und Alemannen sehr gut geeignet. Hab selbst einer 70-jährigen Hegauerin beim Wechsel zu fraenk geholfen.

    Die konnte es kaum fassen "dieses total gefährliche Roaming" nicht mehr beachten zu müssen ^^

    Telefonate aus der Schweiz nach Deutschland sind gratis (alle Netze), Datenroaming wird in der Schweiz wie in der EU gehandhabt (gratis mit dem vollen Datenvolumen), lediglich Telefonate aus Deutschland in die Schweiz kosten extra.

    wäre es da nicht besser gewesen mal auszusetzen?

    Ich will doch schwer hoffen, dass es am Dienstag 13 Cent de-Domains gibt. Die letzten Tage habe ich mehrere tolle freie Domains entdeckt.

    Server und Webhosting-Pakete kann man aber gerne beim nächsten Aktionstag aussetzen.

    Wie handelt ihr bezüglich der NIS2-Richtlinie?

    Ich (und vermutlich viele hier) betriebe einen kleinen DNS-Server.

    Na dann... gut dass man diese Angelegenheit dann im längsten Thema versteckt und keine separaten (sündhaft teuren) Thread dafür startet. :D

    damit sollte doch jede privat person raus sein oder nicht

    Zitate ohne Quelle sind immer irgendwie blöd.

    Auf die Meinung einer Consulting-Firma setze ich wenig. Mich interessieren immer die Ursprungsquellen.

    Meine Meinung zum Thema:

    Die Quelle - also die NIS 2 Richtlinie EU 2022/2555 selbst - definiert den Anwendungsbereich unter Artikel 2 wie folgt:

    Zitat

    Diese Richtlinie gilt für öffentliche oder private Einrichtungen der in den Anhang I oder II genannten Art, die nach Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG als mittlere Unternehmen gelten oder die Schwellenwerte für mittlere Unternehmen nach Absatz 1 jenes Artikels überschreiten und ihre Dienste in der Union erbringen oder ihre Tätigkeiten dort ausüben.

    Damit sind aus der Richtlinie alle Privatpersonen raus, die keine wirtschaftliche Tätigkeiten mit mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und 50 beschäftigten Personen beschäftigen (m.b.M.n. sind hier Vollzeitstellen gemeint, kann mich aber auch irren).

    Quelle: EU 2003/361/EG

    Als verkettete Bedingung (siehe Zitat) braucht man Anhang 1 & 2 der EU 2022/2555 übrigens gar nicht mehr lesen. Das ist nur interessant für Unternehmen über 50 MA & >10 Mio. Umsatz, welche die NIS 2 nicht umsetzen müssen, weil sie in einer nicht genannten Brache tätig sind.

    Für Privatpersonen also nicht relevant.


    Update Korrektur:

    julian-w hat es korrekt benannt:

    Durch die Ausnahmen in Artikel 2 betrifft die Richtlinie auch jede Privatperson welche einen popeligen DynDNS-Eintrag für die eigene Fritzbox betreibt.

    Artikel 6 Punkt 20 a) beschreibt das explizit:

    Zitat

    ...für Internet-Endnutzer öffentlich verfügbare rekursive Dienste zur Auflösung von Domänennamen anbietet...

    Genau das mache ich: Ich biete einen öffentlich verfügbaren rekursiven Dienst zur Auflösung meines Domainnamens fritzbox.meingeilerdnsserver.de an und stehe damit wohl schon mit einem Fuß im Knast.

    Leider sieht das der aktuelle Entwurf (November 2024) nicht vor:

    Du zitierst einen aktuell in Deutschland nicht rechtswirksamen Referentenentwurf einer zukünftig möglicherweise kommenden Rechtsnorm.

    Dein Zitat bzgl. § 2 Abs. 8 ist korrekt.

    Der zitierte Gesetzentwurf enthält jedoch lediglich Änderungen an anderen Gesetzen (z.B. Kompetenzerweiterung des BND oder auch Referenzierungskorrekturen im Atomgesetz).

    Kurz: Dein zitiertens Gesetz ist irrelevant fur Privatpersonen und ein rein formales Anpassungsgesetz.

    Es macht keinen Sinn aus einem Gesetz(-entwurf) zu zitieren, durch das man selbst gar nicht betroffen ist.

    Kurzum: NIS 2 interessiert mich als Privatperson nicht die Bohne. Ich werde weiterhin DynDNS-Domains für Familie und Freunde betreiben und auch weiterhin keinen öffentlichen zugänglichen DNS ins Netz stellen.

    Randbemerkung: In der technischen Normung werden Standards, RFCs und Richtlinien meist zurückgezogen und durch neue Normen (die schön formatiert und gut lesbar sind) ersetzt. Man nennt das wirtschaftliche Effizienz.

    In der Politik (Legislative) muss der Beamtenapparat beschäftigt werden, weshalb viele Rechtsnormen immer wieder geändert und ergänzt werden. Das ist ineffizient, sorgt aber für einen großen Beamtenapparat. Außerdem lassen sich dadurch die Einschränkungen von Rechten der Bürger und Unternehmen besser verschleiern. Ein Stichwort dazu ist 'Omnibusgesetz' welches zudem (durch Fraktionszwang) offenkundig undemokratisch ist. Ein echtes Demokratieförderungsgesetz würde solche Omnibusgesetzesabstimmungen verbieten.

    Wie dem auch sei, in der Wirtschaft wäre das nicht möglich, insbesondere weil beim DKE und VDE größtenteils ehrenamtliche (technische) Normungsarbeit geleistet wird.

    nicht jetzt mit Oszilloskop od. so kommen, des Zeug ist auch mit den USA verbündet

    Das würde man mit einem Oszi erkennen... ;)

    Im Ernst: In meinem Berufsleben hatte ich schon bei den verschiedensten Protokollen die Möglichkeit 'neue Standards' analysieren zu können, bevor die Messgerätehersteller Dekoder/Messgeräteoptionen anboten.

    Im Prinzip ist es immer ein Wettlauf wer nun schneller bzw. Erster ist: Rohde&Schwarz, Keysight, Lecroy, Tektronix oder andere.

    Nichts geht über rohe Abtastwerte die man selbst analysiert und verarbeitet (gilt ja auch für die Fotografie in RAW).

    In einen FPGA bzw. dessen verschlüsselten IP core (Hardwareprogrammierung) kann aber keiner komplett reinschauen.

    Das wirklich Beängstigende ist jedoch, dass die Synthesetools der Halbleiterhersteller inzwischen so komplex und proprietär sind, dass die genaue Funktionsweise (z.B. eines Speichercontrollers und dessen Hardware) nicht bekannt ist.

    Meltdown & Spectre dürfte für Technikaffine beeindruckender gewesen sein als alles was Eddi veröffentlicht hat. :rolleyes:

    ... da gibt es eine Masse an "Support-Finten" die den Support erhöht belasten...

    ...die, die nicht warten können und womöglich Support Bombing betreiben...

    Deshalb habe ich schon öfter eine Art Ranking vorgeschlagen.

    Wer im Forum aktiv ist, bekommt je nach Einsatz hier ein paar Bonuspunkte, wer hingegen offensichtlich nicht die vielfältigen Anleitungen & Co. gelesen hat oder den Support übermäßig belastet (eigenverschuldet), bekommt einen Abzug.

    Das Ganze soll natürlich nur auf die Priorität Einfluss haben. Selbstverständlich hat jeder zahlende Kunde Anspruch auf Support, aber halt nicht zwangsläufig in der Ticketreihenfolge.

    Dabei geht es mir gar nicht um 'Bestrafung'. Ein experimentierfreudiger Kunde (der seine Produkte killt) muss nur damit leben, dass ein anderer Kunde vielleicht auch mal zuerst bedient wird.

    Auf dem Community Event wurde doch über KI im Support gesprochen.

    Statt KI in der Problemlösung einzusetzen, wäre der erste Schritt ein Einsatz in der Ticketverteilung.

    Du mietest das alles ja mit einer „gewinnerzielungsabsicht“.Dass das jetzt gerade nicht klappt ist schade… 😅

    Macht drin Gewerbe halt Verlust und du zahlst weniger Steuern 😉

    Das Finanzamt wird eine 'Gewinnerzielungsabsicht' bei mehrjährigem Verlust jedoch nicht anerkennen.

    Die haben ihre Hebel, Anordnungen & Co um einem das Leben schwer zu machen.

    Es genügt schon wenn man ein einziges Mal etwas Geschäftliches vom Privatkonto zahlt, dann kann Dir die Offenlegung sämtlicher Kontoauszüge dieses privaten Girokontos auferlegt werden...

    Ohne eine solche Privat-Geschäftliche Zahlungstransaktion fehlt dem FA hingegen die Begründung für eine solche Verpflichtung. Daher ist es immer empfehlenswert sich über eine Trennung Gedanken zu machen.

    Und meine Freundin wird sich auch freuen, weil sie ... SPOILER

    Vermutlich trifft auch hier zu: "Gegensätze ziehen sich an" ;)

    Ich selbst habe nichts bekommen, bin aber auch froh drum und freue mich stattdessen für Euch.

    Sollte in den nächsten Jahren mal ein Schokofondue anstehen, bewerbe ich mich jetzt schon innigst dafür! :love: