Weißt du auch wie es mit "gesperrten" Domains aussieht? Muss da auch DSVGO und Impressum drauf? Andere Dinge die man beachten sollte?
Gesperrte Domains sind nicht für die Allgemeinheit zugänglich, haben also keine Zielgruppe und können somit nicht eindeutig dem "nicht privaten Verwendungszweck" zugeordnet werden.
Bei geparkten Domains werden die Infos ja nicht von dir, sondern von z.B. Netcup bereitgestellt - daher ist es dir nicht zumutbar dort irgendwelche Adressen und Datenschutzinfos zu hinterlegen.
Wenn du mit gesperrt meinst, dass dort ein htaccess Passwortschutz davor ist, ist es die gleiche Sache: die Seite ist nicht für die Öffenlichkeit zugänglich, braucht daher kein Impressum und keine Datenschutzerklärung.
Generell ist die Betrachtung bei "privaten" Webseiten so: für wen ist diese gedacht, und für wen ist diese zugänglich.
Wenn du eine Website nur für deine Familie bastelst, dann ist es idR vollständig privat. z.B. Fotoalben mit Passwortschutz etc.
Informierst du über dich als Person oder über deine Familie, lässt sich da schon wieder kein privater Rahmen entdecken - weil die Zielgruppe die Öffentlichkeit ist, dann solltest du ein Impressum reinsetzen.
Wenn man die Sache mal betrachtet: wer ist eigentlich bei diesen Rechten ausführende Gewalt, sieht es ein wenig anders aus.
Stress wegen fehlenden Impressums bekommt man eigentlich nur über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von Mitbewerbern, die einen Wettbewerbsnachteil dadurch haben, dass du kein Impressum hast - diese können dich abmahnen, ebenso Wettbewerbszentralen oder Abmahnanwälte, die für einen "Verbraucherschutzverband" tätig sind. Andere Stressmacher sind hier die Landesmedienanstallten - hier wird es im Bereich der Influenzer interessant.
Bei der DS-GVO wird es interessant, wenn du Post von den Landesdatenschutzbeauftragten bekommst - sofern deine Seite rein privat ist. Hier gibt es paar Absurde sachen, aber Stress bekommt man eigentlich nur, wenn du personenbeziehbare Daten veröffentlichst. An der Verarbeitung stören die sich im privaten Rahmen eigentlich nicht. Also du würdest bspw. Stress bekommen, wenn du deine Überwachungskamera ins Netz streamen würdest oder Fotos von Einbrechern veröffentlichen würdest. Von Anwälten sollte da nix kommen im privaten Bereich.
Das alles ändert sich, wenn du den privaten Bereich verlässt. Oftmals tut man das mit einer Gewinnerzielungsabsicht, das muss aber kein Kriterium sein. Auch Influenzer ohne Gewinnerzielungsabsicht können plötzlich als Gewerblich eingestuft werden.