ich bin bedauerlicherweise gezwungen einem Mitglied/Kunde von Netcup Hausverbot zu erteilen und mein Hausrecht auch mit einer einstweiligen Verfügung anzustoßen, aber dieses Mitglied besitzt für einen gut gefüllten Chat mit Außenwerbung in Google und Bewertungen kein Impressum
Auch wenn bereits korrekte Antworten gegeben wurden, hier noch meine Vorschläge:
Ersetze bitte die obige Beschreibung "Mitglied / Kunde von Netcup" sowie "Mitglied" durch das, was Du auch der Polizei (vermutlich meinst Du eher die Staatsanwaltschaft) und Deinem Anwalt sagen wirst müssen => "Webseitenbetreiber"
Es spielt nämlich keine Rolle ob dieser eine Webseite bei netcup, 1*2 oder Metzger betreibt (wie bereits erwähnt wurde). Ein Hoster darf m.b.M. nach sowieso nur bei Abuse tätigt werden und eben auf die von Dir zu erwirkende richterliche Anordnung.
Solltest Du gute Gründe dafür haben, kannst Du mit Deinem Anwalt die Konsequenzen eines Eilverfahrens klären.
dieses Mitglied besitzt für einen gut gefüllten Chat mit Außenwerbung in Google und Bewertungen kein Impressum.
Tja, ob das für Google ein Problem darstellt oder nicht - dürfte Dir egal sein.
Ein Anwalt, Staatsanwalt und die Polizei wird sich bei Dir höchstens auf eine Unterlassungsklage einlassen, eher unwahrscheinlich dürfte Dein Erfolg sein rückwirkend entgangene Werbeeinnahmen von Google einklagen können und auch sonst nichts mit dieser "Außenwerbung in Google und Bewertungen" erreichen.
Nach meinem Verständnis muss jeder Kunde ein Impressum besitzen.
Nein, Kunden brauchen kein Impressum. Ich bin z.B. Kunde bei Rewe, Edeka, Tom Tailor und auch Kunde bei einer Social Media Plattform auf der ich ab und an aktiv bin. Überall dort habe ich im Rahmen meiner Kundenbeziehung kein Impressum!
Die Pflicht für das Führen eines Impressums gilt für manche (aber nicht alle) Webseitenbetreiber.
Eine Datenschutzerklärungspflicht (gemäß DSGVO) gilt für deutschen Webseitenbetreiber (ist aber aus meiner Sicht nicht vergleichbar mit einem Impressum).
Außerdem fühle ich mich durch dessen Mitglieder aus diesem Chat genervt, da sie trotz Hausverbot auch in meinen Chats flooden.
Sorry, da komme ich nicht mehr mit.
Du hast einen Chat, nennen wir ihn mal "Mein schöner Chat mit Impressum punkt de".
Dort hast Du viele nette Chat-Mitglieder und auch Spammer die Deinen Chat flooden.
Es erschließt sich mir nicht, wie Du durch die (wie auch immer erwirkte) Sperrung des "Bösen fremden Chat ohne Impressum punkt de" manche dessen Chat-Mitglieder von Deinem eigenen Chat fern halten willst.
Was ist das für eine Webanwendung die das Sperren bzw. dei kontrollierte Anmeldung neuer Mitglieder nicht zur Verfügung stellt?
Dein "Hausrecht" kannst Du doch in "Mein schöner Chat mit Impressum punkt de" problemlos ohne Polizei und Anwälte per Mausklick durchsetzen => alle User anklicken => sperren => neue Mitglieder strikter während des Anmeldevorgangs prüfen.
Nein, weitere Vorschläge habe ich auch nicht.
Dein Klagebegehren und Deine Rechtsposition sind klar:
Du kannst rechtliche Schritte einleiten, dass der Webseitenbetreiber ohne Impressum zukünftig seinen Chat mit Impressum weiter betreibt und möglicherweise wird der Webseitenbetreiber an den Vater Staat noch eine Ordnungswidrigkeit zahlen müssen.
Du wirst nicht erreichen, dass der andere "gut gefüllte Chat" nur wegen eines fehlenden Impressums komplett gelöscht wird und der dortige Webseitenbetreiber in Sibirien in einem Steinbruch inhaftiert wird, wo er bis zum Sankt Nimmerleinstag vor sich hin vegetiert.
Dein Erfolg am Ende wird möglicherweise sein:
- Der "Böse fremde Chat ohne impressum punkt de" wird zukünftig ein Impressum haben und wohl auch Google-Werbeeinnahmen vereinnamen
- Der Webseitenbetreiber wird vielleicht an den Staat (nicht an Dich!) eine Geldstrafe zahlen
- Der Webseitenbetreiber wird möglicherweise vom Gericht dazu verurteilt berechtigte Forderungen von Dir zu begleichen (welche das sein können, sollte Dir Dein Anwalt erklären, am besten auch gleich mit Erfolgswahrscheinlichkeit - vielleicht macht der Anwalt auch sein Honorar davon abhängig - Stichwort Streitwert)
- Die nervenden Chat-Mitglieder werden Dich in Deinem Chat auch weiterhin nerven - denn daran kann der Webseitenbetreiber des "Bösen fremden Chats
ohne inzwischen mit Impressum punkt de" nichts ändern