Beiträge von Win98SE4ever

    Macht es Sinn, abgesehen vom Smartphone, irgendein anders technisches Device dabei zu haben

    Also ich bringe mit:

    - Handy 1 (alt, D-Netz)

    - Handy 2 (neu, E-Netz)

    - Kopfhörer (für'n Zug)

    - Powerbank (netto 8000 mAh)

    - Laptop mit Modem

    Hoffentlich gibt's vor Ort eine freie TAE-Dose, damit ich mein 56k-PCMCIA-Modem anschließen und online gehen kann =O

    Falls nicht, muss ich noch schnell einen Raspi Zero W neu aufsetzen um diesen mit dem W-LAN zu koppeln und mit einem USB-Seriell-Wandler am Laptop das Ganze so einzurichten, dass ich damit vor dem Ausverkauf des RS Vincent van Bot noch in dieses Internet komme... :wacko:

    Außerdem hoffe ich, dass die Übertragungsdauer damit während des Logins kürzer ist als die Gültigkeitsdauer meines 2FA-Token... :/

    Vielleicht muss ich aber auch einfach doch nur auf jüngere Technik umstellen :rolleyes:

    Hab' ja sowieso Angst, dass da irgendein Scherzkeks "aus Spaß" bei meinem Laptop format c: eingibt :|

    Muss vielleicht noch ein Bildschirmschonerpasswort einrichten um das Ganze so richtig gut abzusichern. 8)

    Hat wer nen Tipp?

    Na, die Achse hat meist auf beiden Seiten gefederte 'Nadeln'.

    Der Einbau des Armbands geht mit bloßen Händen, einfach die Nadeln reindrücken und das Band einrasten lassen.

    (Achse vorher ins Loch am Armbandende stecken)

    Das Werkzeug dient zum reindrücken der Nadel(n) beim Wechsel / Tausch und Ausbau des Armbands. Mit einer Stecknadel ginge das auch, danach brauchst Du aber medizinische Unterstützung aus'm Rechenzentrum BUD-01 mit Pflastern.

    Mit dem Werkzeug geht es ohne Verletzungen.

    Ich würde dich niemals fragen ob du dumm bist - das würde man ja am Kontext erkennen. :D

    :/

    Zitat von Forrest Gump

    Mama sagt, dumm ist der, der Dummes tut.

    Zitat von @realBudSpencer

    Deswegen macht der Austausch mit IT'lern ja auch so viel Spaß. (Jedenfalls meistens)

    Das kommt (wie immer im Leben) auf's Gegenüber an.

    Beispiel:

    Vor vielen Jahren hatte ich mal am späten Abend in der Firma ein Problem mit einem Steuerungs-PC. Dazu brauchte man Windows Adminrechte. Unser Support-Desk war bereits ab 17 Uhr nicht mehr besetzt. Vom Sehen her kannte ich aber einen IT'ler der ausschließlich Datenbanken und so'n Zeug für's ERP macht und regelmäßig bis 21 Uhr da war.

    Also rief ich ihn an, fragte vorsichtig ob er sich das mal anschauen will und wenige Minuten später war er da (gegen 20 Uhr).

    Das Treiberproblem löste er in 2 Minuten (mit seinem Adminzugang).

    Danach redeten wir fast eine Stunde lang über verschiedenste IT-Themen, Backups, Mehrfachredundanz und ich konnte sehr viel lernen.

    Die freundliche Unterstützung konnte ich einige Jahre später zurückgeben, als in einem Projekt ein 'engangierter IT'ler' für ein paar Wochen benötigt wurde. Mein Chef meinte er wendet sich mal an den IT-Leiter. Ich hingegen schlug sofort den 'Datenbankler' vor und sagte dass ich ihn anrufe und frage.

    Ende vom Lied: Der Kollege wurde für ein paar Wochen von dessen Chef für das Projekt abgestellt und konnte (meinem Eindruck nach) sehr entspannt an einem für die Firma neuen Thema arbeiten, welches ihm sichtlich Spaß gemacht hat.

    (PS: Ich bin kein IT'ler

    PPS: Nein, auf dem Rechner lief nicht Win98SE)

    tl;dr Karma ist wie ein Bumerang: Es kommt immer zu dir zurück!

    Wir können uns ja alle Namensschilder mit unseren Forumsnamen basteln ^^

    ich gehe eher davon aus, dass wir die

    Spoiler anzeigen

    NennÖknesSalNelam


    Ach, da gibt es nichts? Dann werde ich mir vielleicht echt eins machen...

    Dich kennt man doch auf den ersten Blick. Verwechslungsgefahr gibt's (noch etwa 11 Monate) nur mit RAD750 der leider erst beim Event 2025 dabei sein kann (so zumindest das was ich gelesen hatte)

    Meine Druckerpatronen sind seit 2 Jahren eingetrocknet…

    Da hilft vielleicht eine vorsichtige Reinigung mit Isopropanol und Wattestäbchen, gefolgt von Testdrucken mit passenden Farbflächen.

    Also beide Namen?

    IPv4 und IPv6

    IP-Adressen sind für mich keine Namen... ;)

    Vielleicht meint Bud die beiden unglücklich eingezogenen Cupcup-Domainnamen

    [netcup] Alexander W.

    Vielleicht wollt Ihr ja im Sinne der Community dem Bud eine seiner durch ihn ersonnenen Cupcup-Domains zur Verfügung stellen, damit er das Online-Netcup-Tassenmuseum doch noch realisieren kann? Alternativ richtet Ihr das Tassenmuseum selbst ein und Bud bekommt das Angebot dort Moderator und Ehrenvorsitzender im Cup-Kuratorium zu werden.

    Das ist zwar keine 'Openinnovation' im engeren Sinne, auf jeden Fall aber ein Aushängeschild für eine eifrige & loyale Community. :)

    Müsst' Euch eh' gut mit ihm stellen, falls in Engpasszeiten mal Zusatzressourcen aus dem Rechenzentrum BUD-01 von ihm nötig werden...

    Ja, aber bei Erben gilt die Schenkung trotzdem ggf nachträglich als Bestandteil des Erbes.

    Andrerseits Ist das oben auch nur die Aussage der Rechtspflergerin, die vor 3 Wochen meinen letzten Erbscheinsantrag bearbeitet hat.

    Hab ich dann aber auch genau so ergoogled.

    Ich denke wir reden / schreiben teilweise aneinander vorbei - weshalb ich das hier jetzt gerne abbrechen möchte. War von mir ja nur als Ergänzung zur Diskussion gedacht.

    Nur noch soviel:

    Ja, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird natürlich alles gemäß der "Steuerzeiträume" zusammengerechnet und besteuert.

    Ich hatte von Risikolebensversicherungen geschrieben. Das Modell der Risiko-LV gefällt mir eigentlich ganz gut, zumindest wenn man in jüngeren Jahren überschaubare Einzahlungssummen bei vergleichsweise hohen Versicherungssummen sieht. Es geht hier ja um eine Absicherung von Hinterbliebenen (z.B. die dann alleinerziehende Mutter oder Kinder die noch mitten im Studium sind) und nicht um eine Geldanlage.

    Die Auszahlungsbeträge gehören (bezogen auf die Steuer) selbstverständlich zum Erbe addiert - die Person welche beschenkt und beerbt wurde hat natürlich Steuern ab Überschreitung der Freibeträge zu zahlen.

    Nein: Der Auszahlungsbetrag der Risikolebensversicherung gehört nicht zur Erbmasse um das sich die Erben streiten, denn die Versicherungssumme wurde ja bereits zu Lebzeiten dem Begünstigten zugesichert (was ja auch Sinn und Zweck der Risiko-LV ist).

    Ansonsten hat das Erbrecht mit Schenkungen vor dem Ableben wohl auch Stolperfallen und bietet einiges an (Recht-)Streitpotential.

    Das gilt m.W. nur dann, wenn eine einzelne Person als Begünstigter angegeben ist.

    Nein, man kann zu Lebzeiten an unbegrenzt viele (natürliche und juristische) Personen verschenken wie man will.

    Man kann auch Risikolebensversicherungen zu Gunsten beliebig vieler Personen abschließen. Insbesondere die Aufteilung (z.B. 40% an die Schwester, 40% an den Bruder und 20% an den Musikverein) wird beim Abschluss der Risiko-LV ja abgefragt. Es ist höchstens die Schenkungssteuer zu beachten (welche z.B. vom Verwandtschaftsgrad abhängt).

    Das können aber auch nachträglich die Erben tun.

    Das war m.b.M.n. nicht die Intention des Fragestellers (möchte viel im Vorfeld geregelt wissen).

    Außerdem können die Erben nach dem Ableben des Erblassers evtl. etwas schwieriger die Nutzung des KFZ durch den SFR-Übernehmer nachweisen, da der Erblasser selbst nicht mehr befragt werden kann. Die Regelung im Vorfeld dürfte daher etwas einfacher sein, ist ja auch nur ein einzelnes DIN A4 Formular das man ausfüllen muss. Noch mehr Durchsetzungserfolg hat man, wenn ein guter jahrelang bekannter Makler/Versicherungsvertreter mit dahinter steht, welcher das zu Lebzeiten bereits zur Kenntnis nahm.

    (Dieser kann auch auf Fallstricke hinweisen, wenn man z.B. einen günstigen "ich nutze mein KFZ ausschließlich allein"-Tarif hat => hier dürfte die Argumentation der Fremdnutzung durch Andere durchaus Fragen aufwerfen...)

    Mit der jetzt anstehenden Anpassung der Typ- und Regionalklassen für 2025 ist das für manche vielleicht eine gute Gelegenheit nachzufragen und sich das Formular zukommen lassen, wenn man sowieso mit der Versicherung Kontakt aufnimmt.

    ...Also nicht im Sinne von "wer bezahlt meine Beerdigung", sondern wie kommen die Hinterbliebenen schnell und unkompliziert an mein Geld? ...

    Unabhängig von den Antworten der Anderen, kannst Du Dir auch mal (je nach Deinem Alter) anschauen wieviel eine Risikolebensversicherung kostet.

    Nehmen wir an Du willst 4 Familienmitgliedern jeweils z.B. 5000 € zugewendet haben (unabhängig vom Erbe), dann schließt Du einfach eine Risikolebensversicherung zu je 25% für jede der 4 Personen ab. Möchtest Du teilweise abweichende Summen zuwenden, dann kannst Du auch mehrere Risiko-LV abschließen.

    Kleiner Vorteil einer Risiko-LV: Diese zählt nicht zum Erbe - da die Zuwendung bereits zu Lebzeiten vergeben wurde. Das eignet sich also auch gut für "fremde Begünstigte" (die einem an und zu ja teilweise sogar näher stehen als Verwandte).

    Den Versicherungsschein übergibst Du den Begünstigten gleich nach Abschluss. Für den Auszahlungsantrag benötigen diese dann nur den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde bzw. ein Äquivalent davon. Bei Aufteilung einer Risiko-LV auf mehrere Personen reicht es dann auch aus, wenn nur eine Person die Unterlagen hinschickt. Die Bankverbindungen der anderen kann man schon vorher erfassen lasen.

    Nachteil: Lebst Du länger als die Risko-Lebensversicherung läuft, dann ist das eingezahlte Geld weg (Unterschied zur normalen Lebensversicherung). Der Zahlbetrag ist aber auch wesentlich geringer. Außerdem kann man z.B. ab 70 kaum mehr eine Risiko-LV abschließen.

    Das hat uns der Bestatter auch so gesagt.. das Konto ist aber nach wie vor offen.. und so konnte ich per Onlinebanking und nach Rücksprache mit allen Geschwistern die Rechnung überweisen. Aber das ist ja nicht der Standardfall..

    Meines Wissens ist das Bezahlen der Beerdigung aus dem Erbvermögen lediglich eine Verwaltung und keine Erbaneignung, genauso wie wenn die Miete oder sonstige "reguläre Zahlungen" getätigt werden. Selbst ein durch Hagel zerstörtes Dachfenster müsste ja zur Vermeidung von Folgeschäden zumindest notdürftig repariert werden. Eine Internetrecherche liefert da aber recht viele Fachbegriffe, verzwickte Regulierungen und Fußangeln. =O

    Bei einem nennenswerten Vermögen lohnt sich vermutlich der Gang zu einem Fachanwalt für Erbrecht.

    Vor allem der Fiskus möchte ja später auch seinen Teil vom Kuchen haben ;).

    (weshalb z.B. eine Schenkung zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel, Nichten, Neffen durchaus auch Sinn machen kann)

    Eine weitere Idee zur Zahlung nach dem Tod (wobei ich nicht weiß ob das überhaupt geht), wäre das Erteilen von Lastschriftmandaten. Der Vermieter könnte so auch nach dem Tod abbuchen, das Bestattungsinstitut kann die Beerdigung abbuchen (und z.B. den vorher ausgewählten Grabstein, Bestattungsart u.ä.)...

    Um das etwas zu präzisieren, das Nachlassgericht klärt und teilt nur mit, wer was und wieviel erbt – ausführen sollte das dann der bestimmte Verwalter.

    ...das darf das Nachlassgericht aber erst machen, wenn der erste Erbscheinantrag eingeht. In diesem Verfahren ist KrisAusEU vermutlich schon. Bei einer bundesweit verstreuten Verwandtschaft ist eine solche Bürokratie sicher normal. Vermutlich muss jeder erstmal seine Geburtsurkunde & Co. einreichen. Könnte ja sonst jeder was behaupten.

    Unwichtig - Schadenfreiheitsrabatt

    Ach und noch was Unwichtiges aber dennoch jetzt schon Regelbares:

    Bist Du KFZ- oder Motorradhalter mit einem hohen Schadensfreiheitsrabatt, dann kannst Du jetzt bereits einen Verwandten beim Versicherungsmakler für die spätere Schadenfreiheitsrabattübertragung vormerken lassen. Das geht aber nur ab dem Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs. Hat z.B. Deine 22-jährige Nichte erst seit 4 Jahren den Führerschein, kann sie keine 30 schadenfreie Jahre übernehmen. Das Auto der Nichte sollte dann sinnvollerweise über die Eltern laufen, welche den SFR übernehmen können.

    Ist wie gesagt nicht ultra wichtig, aber ein paar hundert Euro KFZ-Versicherung im Jahr sparen, braucht man ja nicht verschenken.

    Voraussetzung ist, dass es dem SFR-Übernehmer auch tatsächlich möglich war, mit Deiner Gurke zu fahren.

    Bei meinem Schwager und dessen Bruder hat das geklappt und meine Nichte profitiert davon (ist der "Drittwagen" in der Family mit SFR30 auf'm Land mit schlechtem ÖPNV).

    Würdet ihr einen (externen) Laptop-Akku noch verwenden, wenn im Gehäuse ein ca. 2 cm langer Riss existiert? :/

    Eher nein.

    Ohne Foto schwer zu beurteilen.

    Zellen im Alubecher (z.B. 18650) blähen sich nicht auf wie LiPos, da ist meist ein Überdruckventil oder eine Sollbruchstelle am Pluspol integriert.

    Der Riss im Gehäuse kann auch durch spröden Kunststoff und Fehlkonstruktion entstanden sein.

    Ganz unabhängig davon stehe ich gebrauchten Akkus immer sehr skeptisch gegenüber. Sowohl mechanische Misshandlung als auch Lagerung auf'm Beifahrersitz im Hochsommer und ähnliches können den Akku stressen und insbesondere durch Beschädigung des Separators ein Sicherheitsrisiko begründen.

    Grundsätzlich würde ich ein gebrauchtes (wie auch nagelneues) Gerät zumindest in der ersten Zeit nie unbeaufsichtigt laden.

    Gab ja übrigens schon verschiedenste Rückrufe bei manchen Herstellern => die gelten oft unbefristet, einfach mal recherchieren, vielleicht hast Du Glück.

    (Ent-lich hatte ich die Gelegenheit, es zu posten :D)

    Wollte ich auch mal posten, aber erst nach Installation & Testbetrieb - was wegen Zeitmangels aber noch immer nicht erfolgt ist...

    Hoffe dass Dein Beitrag mindestens 15 Enten als Reaktion bekommt, sonst stimmt was mit der werten Forengemeinde nicht ;)

    Ich würde das nicht an der Staatsangehörigkeit festmachen, zumindest nicht bei Open Source Software...

    Richtig. Und jede Software läuft auf einer Hardware und diese ist faktisch immer Closed Source!

    Selbst wenn es kleine (Mikro-)Controller und CPU Firmen gibt die alles offen legen, so ist dann die Chipdesign-Software, die während der Hardwareentwicklung und Synthetisierung verwendet wird, dennoch (hochspezialisierte und sündhaft teure) Closed Source. Selbst die offenherzigsten Open Hardware Lieferanten haben keine Möglichkeit jede Kleinigkeit im endgültigen Chipdesign zu kontrollieren.

    Meltdown und Spectre waren da auch nur eine unbedeutende Kleinigkeit hinsichtlich Systemsicherheit... :wacko:

    Alternativ könnte man auch die Möglichkeit bieten, die Abrechnungsperiode von (einzelnen) Produkten kundenseitig freiwillig zu erhöhen...

    Bei einem anderen Hostinganbieter hatte ich das mal. Da bekam man sogar einen kleinen Rabatt, je nachdem ob man einen 1/3/6/12 Monatszeitraum wählte.

    Konnte man direkt im Bestellprozess auswählen (macht das Handling im Rahmen der Produktanlage vielleicht einfacher?).

    Dadurch könnte man auf beiden Seiten eine Win-Win-Situation schaffen. Die Nullzinspolitik ist ja inzwischen auch vorbei.

    Wenn man das mal weiterspinnt:

    Entfall des Standortpräferenzaufschlags bei 6-monatiger Vorauszahlung wäre für meine kleinen VPS durchaus akzeptabel.

    Nachdem das Thema immer wieder diskutiert wird und auch ich neulich eine komische Hin- & Herverrechnung hatte, sollte die Einführung (ggf. individuell auf Kundenwunsch im CCP) für eine Sammelrechnung beim Community Event angesprochen werden.

    Beim DSL-Vertrag klappt's ja auch für DSL + Handytarif + Mobilfunk-Flat-Option.

    Das sind drei verschiedene Produkte, individuell kündbar, monatlich gesammelt abgerechnet.