Und dass ein Vertrag innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden muss wenn man damit nicht einverstanden ist... ich frage mich, inwiefern das rechtlich gedeckt ist, denn in den AGB, die ich damals akzeptiert habe bei Abschluss des Vertrags, stand das so nicht drin. Zumindest ist mir nichts dergleichen aufgefallen.
Laut AGB hast du sogar nur 4 Wochen:
Zitatnetcup behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird netcup den Kunden ausdrücklich hinweisen.