Alles anzeigenOh man Leute, also echt.
Um für einen Abusefall haftbar gemacht zu werden, muss ein Schaden entstehen - dazu sollte man sich angucken, wie Short URLs in Abuse Fällen genutzt werden.
Ich als Phisher möchte deine Zugangsdaten haben, also baue ich eine Wordpress Seite unter phishing.example.net
Irgendwann bekommt jemand mit, dass unter phishing.example.net eine nette Sparkassen Seite läuft, also wird diese auf eine Blacklist gepackt.
Um nun als Phisher wieder vorne mitzuspielen, nehme ich mir einen Kurz URL Dienst, der auf phishing.example.net weiterleitet - Blacklist umgangen.
Eine schlaue Blacklist prüft natürlich bei den URL auf mögliche Redirects - nicht so schlaue Blacklisten tuen das nicht.
Durch einen KurzURL Dienst entsteht kein abmahnfähiger Schaden.
Lediglich Netcup Domains landen in einer URL Blacklist für das http Protokoll.
Hat das irgendetwas mit E-Mail Reputation von IP Subnetzen zu tun? Nein
Ist es ausreichend, dass der Domaininhaber dafür sorgt, dass die URL aus der Blacklist kommen indem die fraglichen Weiterleitungen gelöscht werden? Ja
Muss man deswegen einen ganzen Account sperren, oder reicht es nicht einfach die Abuse Meldung an den Kunden weiterzuleiten?
Ist das Einrichten von Checks gegen ReCaptcha, Safe Browsing List etc. nicht als zumutbare Abwehr ausreichend? Ja
Sind darüber hinausgehende Maßnahmen für den Kunden noch zumutbar verglichen mit dem Schaden der entsteht? Nein
Ich finde die Sperrpolitik hier dem Schaden nicht angemessen - KaptainKafka macht hier alles, was ihm zumutbar ist.
Wer sich darüber Echaufiert, sollte sich die Gerichtsurteile seit den 1990ern ansehen und den ganzen Sachverhalt sachtlich und nüchtern betrachten.
Endlich einer mit Hirn. Die Moralkeulen die hier teilweise geschwungen werden in letzter Zeit sind ja kaum auszuhalten…