Lohnt sich da eine Strafanzeige ? In Frage kommen meines nichtjuristischen Erachtens (versuchte) Erpressung und Noetigung.
Schöne Idee, aber: nein. Kannst die gerne anzeigen, eventuell schickt auch irgendein Staatsanwalt einen Brief an die, aber - beide Straftatbestände sind hier wohl kaum erfüllt.
Erklärung: Für eine Erpressung nach § 253 StGb ist erfoderlich dass man dich rechtswidrig [...] durch Drohung mit einem empflindlichen Übel zu einer Handlung [...] nötigt [...]. Eine etwaige, generelle Listung irgendwelcher IP-Adressbereiche in einer unbedeutenden Tabelle trifft darauf jedenfalls m.M.n. nicht zu.
Falls doch, denn das kann ja jeder Richter unterschiedlich beurteilen (habe gerade keinen Fischer/sonstige StGB-Kommentare zur Hand um zu sehen was da die Rspr. zu sagt) kann es sich hier objektiv gesehen tatsächlich sowohl um ein empfindliches Übel, als auch um eine Nötigung dazu handeln, jedenfalls ist die Rechtswidrigkeit hier m.M.n. nicht gegeben:
Das Auflisten von IP-Adressen oder IP-Adressbereichen ist immerhin Gang und Gäbe und seit Jahrzehnten so üblich.
TL;DR:
Empfindliches Übel iSv StGB ist allenfalls dann gegeben, wenn du dein Geld mit dem Versenden von E-Mails verdienst.
Eine rechtswidrige Nötigung zum Bezahlen ist aber schon deswegen nicht gegeben, weil es (leider) heutzutage üblich ist dass Provider Geld für das "Whitelisten" bestimmter IPs bezahlen. Das ist leider nicht ungewöhnlich.
Der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung liegt im Übrigen nur in der Bereicherungsabsicht, die hier offenbar gegeben ist, aber die ist ja an sich nicht strafbar.
Insofern, mein Tipp: Kannst die gerne anzeigen, wahrscheinlich wird bei denen eventuell sogar ein Brief irgendeiner Staatsanwaltschaft eintreffen - mehr wird aber leider nicht passieren. Also: probier's gerne aus, Anzeige kostet nichts, kannste sogar online machen - aber passieren wird da kaum etwas.
EDIT: Es ist gut möglich dass die h.L. oder ständige Rspr. das anders sieht - wie gesagt, habe gerade keinen StGB-Kommentar zur Hand. Aber das glaub ich, ehrlich gesagt, kaum. Das StGB ist gemacht um Straftäter zu bestrafen und nicht um Arschlöcher dubiose "Anbieter" zu bestrafen. WENN du denen wirklich etwas anhaben willst, ist das Wettbewerbsrecht dein Freund, aber dafür müsstest du erst mal selber eine Spamliste betreiben 