Ich verstehe Deinen Gedankengang nicht ganz. 
- Wenn der Barcode die E-Mail-Adresse enthalten würde, brauche ich keine zentrale Stelle für irgendwas. Dann weiß der Händler quasi gleich, wer man ist. Der Händler verschickt die E-Mail also direkt an den Empfänger.
da gebe ich Dir Recht, nur, hier wäre auch nichts dagegen einzuwenden; die e-Rechnung(en) - so wie es Spar nennt - müssen
so gestaltet sein, dass diese auch z.B. für Blinde lesbar sind; d.h. der PDF muss als Text generiert werden, zum einem;
zum anderen müssen diese digital signiert (mit Zeitstempel) sein, um Manipulation(en)/Fälschung(en) vorzubeugen;
ABER: dem Händler unterstelle ich eher, dass der meine E-mail speichert und f. 'Newsletter' mißbraucht;
- Wenn der Barcode hingegen nur eine statische ID ("Key") der zentralen Stelle enthält, hat der Händler aber erst recht eine permanente eindeutige ID für Analysezwecke, die er später womöglich (halblegal) mit anderen Daten zusammenführt.
das ist richtig, aber das kannst Du per Gesetz verhindern; es braucht nur entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung geben;
Der Händler soll also die E-Mail-Adresse des Nutzers nicht direkt sehen, d.h. es läuft alles über einen zentralen Gateway des (staatlichen) Barcode-Ausstellers?
richtig; weil ja der Barcode von allen Händlern/Registrierkassen akzeptiert werden soll; und dieser Barcode darf auch ausgedruckt vorgezeigt werden;
sprich, es darf an kein Smartphone gebunden sein;
Deine Bedenken, dass die zentrale Stelle dann all Deine Einkäufe im Detail kennt; da würde ich mir weniger Sorgen machen,
zum einem handelt es sich um flüchtige Daten, welche nach der Erstellung des PDFs und dem korrekten Versand zu vernichten sind und zum anderen
besteht hier auch nur die Verbindung zur E-mail-Adresse;
aber ja es würde folgendes Szenario ebenfalls möglich sein:
der Barcode den die zentrale Stelle generiert, ist tatsächlich eine E-mail-Adresse, der Form: hausnummer@eRechnung.at¹
man kann dort zusätzlich zur E-mail-Adresse auch einen öffentlichen Schlüssel (s/mime) hinterlegen;
(ist kein öffentlicher Schlüssel hinterlegt, dann ist es natürlich auch nicht verschlüsselt)
¹ die 'hausnummer' kann z.B. einfach ein SHA256-Hash der realen E-Mail-Adresse sein;
dann gilt folgender 'Dialog'
Regstrierkassa scannt Deinen Barcode,
und fragt bei der zentralen Stelle in Abhängigkeit des Barcodes nach dem öffentlichen Schlüssel zu diesem Barcode
jetzt ist es in der Verantwortung jeder einzelnen Registrierkasse die 'e-Rechnung' sauber aufzubereiten,
und digital zu signieren und mit einem Zeitstempel zu versehen;
den erfragten öffentlichen Schlüssel dazu zu verwenden, die Mail zu verschlüsseln;
und an die Mail-Adresse (diese ist ja im Barcode) zu versenden;
die zentrale Stelle relayed die Mail an die in der Datenbank zum Barcode hinterlegte E-mail-Adresse;
ist halt die Frage, ob diese Funktion(en):
- PDF aufbereiten
- digital signieren und mit einem Zeitstempel versehen
- die Mail generieren (und verschlüsseln)
direkt in die Registrierkassen integriert werden sollen;
und eine Geschichte, siehe übernächsten Absatz ...
Ziel muss es sein die Kassezettel aus Papier einzudämmen aber glztg. bei der Digitaliserung der Kassazettel
niemanden auszugrenzen;
und es einfach zu halten, sprich nicht jeden Laden mit einer eigenen Lsg. antanzen zu lassen;
sondern eine zentrale;
die Datenbanken der jeweiligen zentralen Stellen können auch Länderweise getauscht werden;
angenommen Du machst Urlaub in Lissabon, dann würde die Variante mit der verschlüsselten E-mail
folgendes bedeuten ...
die Registrierkassa in Lissabon fragt die zentrale Stelle in Österreich,
würde dies aus unerfindlichen Gründen fehlschlagen, dann wäre es ebenfalls unverschlüsselt,
aber das 'Gateway' wäre dennoch die zentrale Stelle in Österreich;
bei der anderen Variante würde die Registrierkasse an seine eigene zentrale Stelle die Daten des Kassazettels senden,
diese dann den PDF aufbereiten, digital signieren und per E-mail an Dich senden;
der Unterschied wäre zum Absatz darüber folgender
der digitale Kassazettel hätte hier eine Signatur der zentralen Stelle des anderen Landes und
würde auch von dort an Dich per E-mail versendet werden;
im Absatz darüber hátte der digitale Kassazettel immer die digitale Signatur des jeweiligen Händlers
und als 'Gateway' fungiert immer die zentrale Stelle des eigenen Landes;
hat beides Pros und Contras;
im einem Fall muss ich die Datenbanken austauschen im anderen nicht;
in einem Fall skaliert der Aufwand nur bei den zentralen Stellen und im anderen Fall bei allen Registrierkassen;
egal welche Variante, eine Skalierung kann zum Bsp. in 2 Stufen zentralisiert werden:
Regstrierkasse sendet gescannten Barcode und die Daten des digitalen Kassazettels z.B. an den zentralen Rechner der Supermarktkette;
und erst dieser kommuniziert mit der zentralen Stelle der e-Rechnung;
KB19 wie Du siehst es läßt sich alles lösen;