Und jetzt noch eine sinnvolle Frage: Müssen solche Notizfelder bei einer DSGVO-Auskunft herausgegeben werden?
die selbe Frage stellt sich auch bei folgendem: bezahlt man mit Plastikkarte, dann kann ausgelesen werden,
was die letzten n Umsätze waren;
dass REWE in AT in Form von Billa, Merkur, Penny, Bipa, ... bei den beiden Supermarktketten Billa und Merkur
2mal die Karte hinhalten hatte müssen,
einmal zum angeblichen Auslesen, ob man Stammkunde ist, und dies war in grauer Vorzeit tatsächlich möglich
auf der Maestro-Karte zu speichern¹; und ein 2tes mal zum eigentlichen Bezahlen;
(ich hatte da immer beim 1ten mal meine NFC-taugliche Jahreskarte hingehalten)
Muss REWE die so auf die Art² gewonnen Daten bei er DSGVO-Auskunft herausgeben?
unserem Max Schrems sei Dank
,
der hat mit seinem Verein (http://www.noyb.eu) diesen Unfug von REWE einen Garaus gemacht;
¹ zu der Zeit hatte ich öfters mal eine Ersatzkarte gebraucht, weil der Magnetstreifen hinüber war;
² dass es echt nur die Info ist, ob Stammkunde, erzählen sie der Staumauer;