habt ihr nicht die berühmteste aller Enten vergessen?
Calimero ![]()
KB19 ich hab gar keinen Zugriff auf Dein Bild ![]()
habt ihr nicht die berühmteste aller Enten vergessen?
Calimero ![]()
KB19 ich hab gar keinen Zugriff auf Dein Bild ![]()
Und was viel wichtiger ist: Ist das eine Mandarin-, oder Brautente?
eine Presseente ![]()
mfnalex musst Du immer solche extremen Beispiele nehmen?
nimm einfach folgendes: ich klaue aus deiner Wohnung, deinem Auto, ... etwas wertvolles;
Du bemerkst das nicht innerhalb der Verjährungsfrist: kann ich es dann danach legal verwerten auch wenn der Diebstahl nicht legal war?![]()
@julian_w doch der Satz macht schon Sinn; die Pflicht ist höherrangig als das Recht; ![]()
doch man hat immer das Recht eine Leistung zu verweigern,
nur wenn man dazu verpflichtet ist, nützt das nichts;![]()
ich würd sagen "Leistungsverweigerungsrecht" ist der falsche Terminus;
sprechen wir lieber von nicht mehr bestehender "Leistungspflicht"![]()
das ist aber eine sehr gewagte Aussage von dem komischen "Wolfhausen" - der Wolf im Schafspelz?
"Unseren Tests zufolge schaffen es seriöse Provider nicht, im
UCEPROTECT-Level 3 gelistet zu werden, die meisten bleiben deutlich
unter 0.05% pro Woche."
Falsch (ging doch um die DSGVO/Datenschutz/Impressumspflicht, soweit ich dem hier folgen konnte)
und das ist nicht Teil des Zivilrechts?
und Dein falsch zum Leistungsverweigerungsrecht stimmt; weil was Du meinst Leistungspflicht, die entfällt nach Verjährung;
mfnalex erkärt des einfach besser![]()
macht es einfach keinen Sinn, "fachlich" zu diskutieren.
sachlich zu bleiben wäre mal ein Anfang ...; und wenn Dinge dann durch Herausreißen aus dem Kontext, damit etwas anders meinend auf einem eingehackt werden,
hast das mit "sachlich" nix zu tun.
mfnalex wenn Du das Wort "Verfolgbarkeit" verwendest, sprichst Du hier von Strafrecht, oder; weil hier gehts ja doch nur um Zivilrecht;
Die Verjährung hat im Zivilprozess die Rechtsfolge, dass der Beklagte ein Leistungsverweigerungsrecht hat,
und um sachlich zu bleiben, und mir zu unterstellen mit Begriffen um sich zu werfen; tu ich das mal bei Dir hier nicht;
aber das Leistungsverweigerungsrecht hat man IMMER.
aber es gibt schon Unterschiede zwischen einer Referenz und einem Pointer
genau das macht Programmiersprachen, welche hier syntaktisch nicht unterscheiden eigentlich wieder gefährlich;![]()
Du musst ja nicht gleich beleidigend werden.
Nein, und mich durch Kommentare hinten rum f. einen Idioten hinzustellen braucht auch keiner (@julian_w);
es gilt immer noch der Grundsatz: "Wahr ist nicht was Du sagst, wahr ist was der andere versteht"
Ich wollte deine Aussage nur (richtig) verstehen ;).
der langen Rede kurzer Sinn, durch Verjährung wird illegales legalisiert; das ist der Rechtsstaat¹;
bei manchen gilt ajs Verjährung eigentlich nur ein paar Monate, und bei manchem x Jahre;
z.B. ein Radarblitzer welcher nicht innerhalb dieser Frist geahndet wird, verfällt;
(hier sprechen wir von einer Verwaltungsstrafe)
davon bin ich ausgegangen, dass dies bekannt ist,
vor allem wenn irgendwelche Rechtsvorschriften genannt werden;
darum auch mein sarkastisicher Kommentar zur Regelung der Schweizer "Impressumpflicht",
sowas ist einfach unklug, wenn man es nicht eindeutig formuliert;
und zurück zu UCEprotect; es kann denen an Hand der Sachlage heute keiner juristisch an;
auch wenn Du mit der Feststellung dass es sich um pers. Daten handelt richtig liegst,
sind es dennoch keine geheimen Daten, welche öffentlich gemacht wurden;
den "Beschwerdeführern" war dies sehr wohl damals bereits bewußt, und wenn
hätten sie damals - innerhalb der Verjährungsfrist - dagegen vorgehen müssen;
in AT gilt z.B. eine Frist von 3 Jahren f. nicht gelegte Rechnungen;
d.h. vergisst der Installateur eine Rechnung zu schicken, und fällt es ihm nach den 3 Jahren erst ein
dass da was war, hat er Pech gehabt;
¹ zur Info: in den USA geht es sogar einen Schritt weiter, dass ein Freispruch wirklich frei heißt,
d.h. man darf wegen des selben Delikts kein 2tes mal angeklagt werden;
hierzulande bedeutet ein Freispruch innerhalb der Verjährungsfrist nur bedingt 'frei';
sollten neue Beweise auftauchen, kann es innerhalb dieser Frist immer noch zu einen Schuldspruch kommen;
in den Medien schlug damals der Prozess um O J Simpson ja gewaltig ein: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafproz…n_O._J._Simpson
er ist ein freier Mann, jetzt ist es halt ¼ Jh, her;
die Entschädigungszahlungen würde ich bei den Verhältnissen salopp einfach mal mit Portokasse bezeichnen,
hat also auch nicht weh getan;
darum wär ich dafür dass jeder Mailserver - nur die welche als MX dienen - eine Art "Paywall" davor hat;
Mails die man kennt kann man durchlassen, alles andere wird mit einem freundlichen
"Bitte innherhalb 48 Stunden den Betrag ... bezahlen,
nachdem Einlangen der Zahlung wird die Mail zugestellt;
jedeoch spätestens nach 72 Stunden kommentarlos gelöscht"
automatisch beantwortet;
wer will kann hier eine "Waage" einbauen, und z.B. f. jedes angefangene kByte zusätzlich 0,001 EUR berechnen;
SPAM gibt es dann sicher keinen mehr;
natürlich die Sachen wie SPF, DKIM, DMARC bleiben weiterhin bestehen;
aber Blacklisten würde man nicht mehr brauchen;
julian-w dein doofer Kommentar der kompletter Quark ist, war nicht anders zu erwarten;
und cltrmx Quatsch; schon mal der Gedanke gekommen, dass die Dinger so alt sind, dass sie (a) verjährt -> auch f. DIch doofer @julian_w mal ein Tipp: Klappe halten wenn man keine Ahnung hat;
und (b) es da noch gar keine DSGVO gegeben hat, welche f. ein Nicht-EU Mitglied ohnehin nur freiwillig gewesen wäre, und (c) was war denn damals die Rechtslage?
und ich klink mich jetzt raus; weil auf dem Layer zu diskutieren ist unter dem Niveau einer Demenzheilanstalt;
Was, wenn allerdings der Provider 'dauerhaft' auf L3 gelistet ist und man dennoch eine einzelne IP daraus ausgenommen haben möchte. In dem Fall sehe ich keine wirkliche Alternative als sich freizukaufen, wodurch es sich nicht mehr um 'Priority Mail' handeln würde.
stimmt, aber logisch betrachtet sinnfrei, denn wie soll das denn funktionieren;
Beispiel: ein Mailserver nutzt tatsächlich die L3-Blacklist;
bei Postfix in etwas so: reject_rbl_client l3.uceprotect.de
ich halt es f. ein Gerücht dass diese Blacklist f. den Fall du machst das,
exakt bei Deiner IP ein OK liefert und sonst f. das gesamte AS ein BAD ...
mal ehrlich, wenn jetzt wirklich jemand diese Blacklist bei seinem Mailserver einsetzt,
dann setzt der keine Whitelist des selben 'Providers' ein;
(zumindest ich, weil das würde den Sinn dieser L3-Blacklist aufweichen, und f. sinnfrei erklären)
darum ja mein Gedankenexperiment, das niemand gesehen hat, od. haben will;
weil wenn das jeder Mailserver macht, dann bekommt das in einer Form auch eine Ökonote;
auf meinem Mailserver habe ich diese Blacklists in Verwendung und so eingestellt
smtpd_client_restrictions = ..., reject_rbl_client cbl.abuseat.org,
reject_rbl_client ix.dnsbl.manitu.net,
reject_rbl_client noptr.spamrats.com,
reject_rbl_client dyna.spamrats.com,
reject_rbl_client dnsbl.sorbs.net,
reject_rbl_client dnsbl.justspam.org,
reject_rbl_client zen.spamhaus.org,
reject_rbl_client bl.spamcop.net
Lies z.B. mal https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-mit-e-…nwilligung.html. Stichwort UWG.
Gegenfrage: was hat das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" mit der DSGVO zu tun zum einem; und hier
eindeutig:
DSGVO f. Dummies.
Ich habe für meine Telefonverträge nichts zur Veröffentlichung unterschrieben und weder meine Mobilnummer, noch meine Festnetznummern stehen in irgendeinem Telefonbuch.
so soll es auch sein;
hierzulande wurde mit der DSGVO ein Geschäftsmodell abgegraben: hier musstest, f. die Nichteintragung ins Telephonbuch jährl. rund 15 EUR bezahlen;
zum Thema UCEProtect, Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, alles was die machen ist legal;
sonst hätten die sich schon längst wegeliminiert, indem sie mit Klagen eingedeckt werden;
es hat mit abstrusen Beispielen konstruieren rein gar nichts zu tun;
bei dieser Geschichte gilt: es kann nur der Betroffene selbst dagegen vorgehen, tut er es nicht;
ist das (a) seine Angelegenheit und (b) wird es damit legalisiert;
ich weiß es gibt hier einige, welche das als illegal betrachten was die machen; ist nur leider falsch;
man muss das zur Kenntnis nehmen;
und nein ich habe auch keine Freude mit so einem Unternehmen, sehe es aber als dringend notwendig an,
den SPAM-Sendern mal kräftig eins d'rüberzubraten;
und zum Thema legithimer Newsletter hin- od. her; das entscheidet der Empfänger, nicht der Absender;
ebenso was als SPAM klassifiziert wird od. nicht;
Nicht jede:r hat den eigenen Namen inkl. Anschrift im Telefonbuch stehen. Die Veröffentlichung ist und bleibt ein persönliches Datum.
dann stell ich mal die Zwischenfrage: Du gehst in einen Phoneshop, meldest einen neuen Handyvertrag an, mit neuer Nummer;
stehst Du damit dann im Telephonbuch oder nicht?
ohne dass etwas entsprechendes gesagt wird, was ist die Standardvorgehensweise, soll heissen, dass Du damit das Telephonbuch in irgendeiner Form anprangerst, weil ich bezweifle dass die Gesamtheit jemals expl,izit eine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hatte,
es wurde einfach stillschweigend veröffentlicht;
die DSGVO hat schon was;![]()
Das hat dann aber auch nichts mit legitimen Newslettern zu tun.
doch, nicht jeder hat das Verständnis von legithim und nicht legithim;
Mainziman sprach von legitimen Newslettern, die er bei Spamcop als Spam meldet.
auch legithime Newsletter, jage ich zu spamcop bevor ich mich abmelde; ich setz einfach voraus:
"man hat den lesen zu können, ohne x 1000 Dinge aus dem Netz nachladen zu müssen"
Fun Fact: Spamcop sendet auch "Bestätigung E-Mails" raus (in Form eines initialen Passwortes), bevor man reporten kann.
damit kannst aber noch gar nix reporten; Du musst erst dein System anmelden;
da gehts um a bissi mehr mittlerweile;
Anschrift, Klarname
derartiges erwartet man doch von einem Telephonbuch, im 3ten Jahrtausend halt im Internet ![]()
(dass Beschwerdeführer da jetzt auch mit der IP-Adresse public sind, wussten die bereits zuvor, also legal)
Was hat das denn für einen Sinn, legitime Newsletter - für die man sich angemeldet hat - als Spam zu melden?!
ganz einfach, es haben manche - im Jahr x nach dem scharf werden der DSGVO - immer noch nicht kapiert,
dass es untersagt ist, z.B. bei einem Shop, sich mit der Bestellung automatisch an einem Newsletter anmelden zu müssen;
die Zustimmung zu den AGBs darf derartiges ebenfalls nicht implizieren;
soviel zum Thema Opt-in ...
Was nützt das, wenn die Absenderdomain gar kein SPF/DKIM/DMARC hat?
es ist legithim dem SPAM-Filter bei Fehlen von derartigem die Mail rejecten zu lassen;
und dazu
Was hindert die BL daran, selber solche Anmelde-Mails abzuschicken?
hier gibts tatsächlich etwas, womit sich die BL selbst eleminieren würde, genau das hindert die/ihn/sie daran;
der Straftatbestand der Täuschung¹ ist hier sehr einfach nachverfolgbar;
¹ klar, wenn ich mich bei einem newsletter anmelden würde und die E-mail von wem anderen eingebe, würde ich das ja auch machen,
aber der 3te löscht die Mail und das wars, und sonst kein Schaden; bei BLs sieht das anders aus, und darum tun sie das auch auch;
darum sagte ich ja, Anmeldung zum Newsletter ausschließlich per E-mail und SPAM-Traps sind ausgeschlossen;![]()
wer das was Du KB19 als realitätsfernen Topfen bezeichnest - ja, es gibt die freie Meinungsäußerung - links liegen läßt,
kann im worst case bald keinem mehr ein Mail schicken, weil er nur noch auf Blacklists landet;![]()
auch legithime Newsletter, jage ich zu spamcop bevor ich mich abmelde; ich setz einfach voraus:
"man hat den lesen zu können, ohne x 1000 Dinge aus dem Netz nachladen zu müssen"
Was hindert die BL daran, selber solche Anmelde-Mails abzuschicken?
denke nicht daran ..., die Feuerwehr als Brandstifter zu bezeichnen ist dann auch nicht weit her geholt;![]()
My1 siehe hier: https://forum.netcup.de/netcup-intern/…tet/#post158127
Wie soll dann die Registrierung oder Bestellung in einem Onlineshop ablaufen?
so wie es die meisten handhaben mal definrtiiv nicht;
es gibt keinen vernünftigen Grund ein Kundenkonto anlegen zu MÜSSEN;
ebenso gibt keinen vernünftigen Grund irrelevante Daten abzufragen, nur des Datensammeln willens;