Du kannst auch bei Rot über eine Ampel gehen.
Das wird in der Regel nicht geduldet.
Das heißt aber nicht, dass du es darfst
In dem Fall ist die Unterlassung des Verbotes und die stillschweigende Duldung der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtlich gesehen eine Erlaubnis.
Wenn es in der Firma jahrelang Usus war, kann nicht von heute auf morgen die Nutzung verboten werden und Admins dürfen auch nicht den Traffic mitscheiden.
Gleiches gilt übrigens für privaten E-Mail Verkehr über die geschäftlichen Postfächer. Da gibt es sonst große Probleme mit dem Datenschutz und dem Fernmeldegeheimnis.
Das ist aktive Rechtssprechung und soll die Arbeitnehmer schützen.