Beiträge von mburger

    Ich kann mich nur wiederholen: Wir erheben keine Daten aus dem Personalausweis. Dieser dient lediglich optional zur Verifizierung. Alles andere habe ich bereits versucht zu erklären.

    Hier geht unser Verständnis offensichtlich auseinander: Ich denke, es geht um das Kopieren des Ausweises. Sie denken, es geht um das Erheben der Daten. Nach meinem Kenntnisstand ist bereits das vorgelagerte Kopieren unzulässig, sodass sich die Frage, ob das spätere Erheben der Daten erlaubt ist, gar nicht mehr stellt.

    Das unsere Faxnummer bei Ihnen besetzt ist, kann ich nicht nachvollziehen. Unsere Faxnummer ist erreichbar. Hier können sogar mehrere Fax-Nachrichten zeitgleich eingehen. Ich denke andere Kunden können das bestätigen.

    Dann habe ich ancheindend wiederholt Pech gehabt. Wie dem auch sei, ich werde weiter via PayPal zahlen, auch wenn dann irgendwie unnötige Provision anfällt (die ich ja nicht unmittelbar zahlen muss).


    Zur Klarstellung: mir ging es zu keinem Zeitpunkt um ein "Anschwärzen" oder "Schlecht-Machen" von netcup - ich wollte vielmehr konstruktives Feedback geben.


    Viele Grüße


    Martin Burger

    Zusätzlich habe ich mir gerade einmal diesen Fall angeschaut um den es hier geht.


    Wir haben Ihnen bei diesem Fall 3 verschiedene Übertragungswege angeboten. Bei nur einem würden wir einen Personalausweis, oder ein anderes amtliches Dokument aus dem die hinterlegte Anschrift hervor geht benötigen. Dies ist jedoch dem Übertragungsweg geschuldet. Ihnen steht es frei, einen der anderen beiden Übertragungswege zu nutzen, wo wir kein solches Dokument benötigen.


    Daher kann ich an dieser Stelle auch keine Aufforderung erkennen, das wir Ihren Personalausweis zwingend benötigen.

    Mmh: "§ 14 [PAG] stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden." Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2008/0550-08.pdf


    Weiter: "Diese Klarstellung war u.a. deshalb erforderlich, weil im Falle einer künftigen Vervielfältigung des neuen Personalausweises zusätzliche Sicherheitsprobleme entstünden. Denn auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten." Quelle: Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur Vervielfältigung von Ausweisdokumenten


    Ausnahmen gelten im Rahmen des Geldwäschegesetzes (z.B. Banken) und des Telekommunikationsgesetzes (z.B. Handy-Vertrag).


    Das es sich hier weder um den Vorgang einer Bank, noch um das Abschließen eines Vertrages nach TKG handelt, ist das Verlangen einer Kopie zumindest sehr, sehr fragwürdig. Ich würde anstelle von netcup einfach darauf verzichten.


    Mir stehen drei Methoden für das Übersenden des Formulars zur Verfügung:

    • E-Mail mit Kopie des PAs
    • FAX
    • Brief

    Kopieren des PAs fällt für mich aus den oben genannten Gründen aus - ganz zu schweigen von der unsicheren Übertragung einer etwaigen Kopie via E-Mail; somit entfällt Option 1. Die Faxnummer von netcup ist immer besetzt; ich konnte nie durchkommen. Somit fällt Option 2 auch aus. Bleibt noch der Brief. Diese Option ist vergleichsweise (!) umständlich.


    Schade, dass der Prozess nicht kundenfreundlicher gestaltet wird - entweder durch Verzicht auf die Kopie des PAes, oder durch eine funktionierende Faxanbindung.


    Aus Anbietersicht kann ich es auch nicht verstehen, dass man die Hürde für das Erteilen einer Bankeinzugsermächtigung unnötig erhöht. Ich wäre über jede Bankeinzugsermächtigung froh.


    Schönes Wochenende


    Martin

    Hallo alle zusammen,


    ich wurde wiederholt von netcup aufgefordert, eine Kopie meines Personalausweises einzusenden. Diese Praxis erscheint mir sehr unseriös, da die Nutzung von Kopien von Personalausweisen im nicht-öffentlichen Bereich gesetzlich untersagt ist. In seinem Urteil vom 28. November 2013 hat das Verwaltungsgericht Hannover dieses "Kopierverbot" noch einmal bestätigt. Siehe auch Kopiereinschränkungen bei den Rechtsgrundlagen des Personalausweises in Deutschland.


    Ich denke, dass netcup diese Praxis im eigenen Interesse abstellen sollte. Sie verleiht netcup leider ein "Gschmäckle".


    Viele Grüße


    Martin