Bud Ich kann auf diesen Beitrag von dir nicht antworten. Ich weiß nicht warum, ich bin neu hier, eventuell fehlt mir eine Berechtigung. Auf jeden Fall unterstützt die Nextcloud auch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: https://apps.nextcloud.com/apps/end_to_end_encryption
Beiträge von MaxiMus
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Wenn schon klar stellen, dann bitte richtig
Auch das von Dir genannte Verfahren ist keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sondern per SSL / TLS nur "Data in Transit Protection", also eine Transportverschlüsselung. Besser als eine Email mit potentiell speichernden Zwischenstellen, aber eben nicht mehr. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würde entsprechende Krypto-Verfahren auf Client und Server (inkl. Datenhaltung) erfordern...Aber prinzipiell hast Du natürlich recht!
Nein, das ist leider nicht die Definition von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Ich zitiere mal:
"Unter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (englisch „end-to-end encryption“, „E2EE“) versteht man die Verschlüsselung übertragener Daten über alle Übertragungsstationen hinweg." (Quelle: Wikipedia)
"Damit die Nachricht auf ihrem Weg nicht gelesen oder abgehört werden kann, ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu empfehlen." (Quelle: BSI)
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine reine Transportverschlüsselung. Sie hat nur die Bedingung, dass die Daten von Sender bis Empfänger verschlüsselt bleiben und nicht zwischendurch entschlüsselt werden können. Ob die Verschlüsselung nun durch TLS oder einfach mittels einfacher ZIP-Datei per Passwort geschieht, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Was du eventuell meinst, ist "Data At Rest Encryption", hat aber nichts mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu tun. Die Daten MÜSSEN ja beim Empfänger entschlüsselt werden, sonst kann der Empänger sie nicht lesen und in dem Moment ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorbei. Ob ich die Daten danach verschlüsselt ablege oder nicht, hat damit erst mal nichts zu tun, wäre aber natürlich wünschenswert, wird aber auch in Art. 32 DSGVO nur empfohlen und ist nicht verpflichtend.
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Naja gut, wenn der Kunde so datenschutzaffin ist und es dann selber verdaddelt ... wie war das mit den an den Haaren herbeigezogenen Argumenten?
Rein juristisch nicht. Ihr macht immer den Fehler, die technischen Aspekte der Übertragung zu betrachten. Darum geht es bei der DSGVO nicht.
Ich muss das gerade mal klar stellen. Das hat rein gar nichts mit selber verdaddeln zu tun. Bei E-Mails sind nur die Transportwege verschlüsselt. Die E-Mails werden nach Ankunft beim E-Mail-Provider entschlüsselt und für den Weiterversand neu verschlüsselt. Außerdem liegen sie auf dem E-Mail-Server und damit bei 90% der Kunden bei Google, Apple oder Microsoft unverschlüsselt im "gesendet" Ordner. Google und Co. oder auch ein deutscher Server-Anbieter hat damit theoretisch Zugriff darauf. Das ist keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Selbst, wenn man diese E-Mail sofort wieder löscht, hat sie damit zumindest zeitweise unverschlüsselt auf dem Server des E-Mail-Providers gelegen und kann zusätzlich auch in Backups gelandet sein oder kann durch automatisierte Datenverarbeitungssysteme analysiert worden sein.
All dies wäre bei einem SSL verschlüsselten Upload per Webseite auf einen dafür eingerichteten netcup Server nicht der Fall. Hier wären die Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt und kein dritter könnte sie Einsehen.