also es gibt hier in den Vertragswerken zwischen Registrie und Registrar abhängig von der TLD Regeln, von denen sich kein Registrar befreien kann. Kommt es z.B. zu einer unberechtigten Löschung einer de-Domain, kann es passieren das die Denic die Mitgliedschaft mit dem Registrar kündigt.
Da kann ich natürlich nicht mitreden. Ich kann nur von meinen Erfahrungen mit anderen Anbietern sprechen. Nehmen wir z.B. die Firma ZwischenNetzwerkX (auf englisch natürlich, haben eine Domain mit vier Buchstaben), dort kann sich jeder einen Account erstellen, Domains registrieren und sämtliche Aktionen eine Domain betreffend in Echtzeit durchführen.
Das ein Reseller dieses eigenständig, ohne Zustimmung des Domaininhabers, durchführt, ist bei keiner mir bekannten TLD möglich.
Das natürlich nicht, aber der Reseller muss seinem Registrar gegenüber nicht jedesmal den schriftlichen Auftrag des Domaininhabers vorlegen und auf die manuelle Überprüfung warten. In Domain-Reseller-Verträgen, die ich bisher gesehen habe, steht sinngemäß immer so etwas wie drin wie "Der Kunde versichert, Aktionen die Domains betreffend nur mit Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers vorzunehmen. Auf Verlangen wird der Kunde der [Firma] gegenüber innerhalb von 24 Stunden einen entsprechenden Nachweis erbringen. Der Kunde stellt die [Firma] von jeglichen Haftungsansprüchen [der Domaininhaber] frei." Ok, das ist jetzt nur aus dem Kopf und vermutlich etwas unglücklich formuliert, aber inhaltlich sollte der Sinn klar sein. Letztlich haben Sie doch vor Ihrer DENIC-Mitgliedschaft .de-Domains auch über einen Reseller bezogen, richtig? Dort müsste das ja genauso gehandhabt worden sein.