Guten Morgen, an dir ist die DSGVO wohl vorbei gegangen. Die Rechtslage diesbezüglich sieht in Deutschland nicht wesentlich anders aus.
Da bist du bereits widerlegt. Der ganzen Thematik vorausgegangen war ein Urteil des Landesgerichts München. Auch wenn manche anderes behaupten, gehört Bayern zu Deutschland.
Weder in dem von mir angesprochenen Fall ging es um wettbewerbswidriges Verhalten noch erwähnte der Themenersteller hier irgendetwas dieser Art.
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Nein, ist nicht an mir vorbei gegangen. Ändert aber nichts an der Frage nach dem Schaden. Wenn ich über eine Rote Ampel fahre, so verstoße ich gegen die StVO. Jemand der aus diesem Grund nicht über die für Ihn Grüne Ampel gehen kann, weil ich über Rot gefahren hat auch keinen Schaden. Die Person ist bestimmt sehr angefressen aber es fehlt am Schaden. Und das Thema Schaden hat wenig mit der DSGVO zu tun. Daher gelten die allgemeinen rechtlichen Grundsätze nach deutschen Recht. Auch wenn das Zivilgesetzbuch in Österreich BGB heißt, wie das in Deutschland, so haben sie nur den Namen gemeinsam.
Wenn ich gegen die DSGVO verstoße, hafte ich für Schänden aus dem Verstoß. Nur dafür müsste wiederum ein ersatzfähiger Schaden vorliegen. Wie hoch ist also der Schaden, wenn Google meine IP Adresse hat, die vielleicht nur in diesem Moment mir zugeordnet ist.
Richter sind nach deutschem Recht nur dem Gesetz unterworfen. Das irgend ein Richter, an irgendeinem Landgericht das so sieht mag richtig sein. Hat aber keinen Einfluss aber die anderen Richter. Es gibt viele merkwürdige Urteile von irgendwelchen Gerichten, die von Kollegen und in der Fachwelt nicht geteilt werden. Oft sind die auch fachlich Falsch und nichts vertretbar.
In Bezug auf die Unterlassung und meine weiteren Ausführungen, ging es allein auf den wichtigen Unterschied aufmerksam zu machen. Der Rechtsanwalt könnte statt Schadensersatz auch umschwenken und eine Unterlassungsauforderung mit Kostennote versenden. Sowas kann je nach Verstoß von ein paar Hundert Euro bis ein paar Tausend Euro gehen.
Auch ein Bußgeld einer Datenschutzbehörde ist möglich.
Daher die Ausführungen, warum das Problem gelöst werden sollte, bevor sich Tuxi unnötig Probleme einhandelt. Das gilt natürlich nicht nur für Tuxi, sondern alle die sich mit diesen Problemen noch nicht befasst haben.
Einen Server, eine Webseite oder einen anderen Dienst zu betreiben, setzt nicht nur solide technische Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, sondern auch ein paar wichtige Rechtskenntnisse.