Beiträge von Ndk

    Kam den die Abmahnung überhaupt auch als einschreiben?

    Bei mir auf der Arbeit von Kunden sind die nur per Brief angekommen. Wer sagt, dass der Brief überhaupt angekommen ist ;)

    :) War keine Abmahnung, wohl nur eine Zahlungsaufforderung für Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m analog 1004 BGB.

    Seelische Schäden sind auch Schäden.

    Schock fürs Leben.

    Angst ab jetzt über grüne Ampeln gehen zu können.

    Auslöser für eine Phobie...

    Das kann ganz schön teuer werden...

    Lieder ist die Rechtsauffassung da etwas zurückhaltender. Das Schaden ist, ist sehr eng umrissen definiert. Alles was nicht Messbar ist sehr schwierig.

    Das Rechtssystem ist halt auf den Ausgleich von Vermögensverschiebungen gerichtet und nicht wie das USA System auf Schadensersatz als Strafe.

    M. E. zahlt man bei einem Google Fonts Verstoß Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz.

    Schmerzensgeld umgangssprachlich ist = Zitat Wikipedia: "Als immaterieller Schaden (auch Nichtvermögensschaden) ist ein Schaden definiert, der kein Vermögensschaden ist, also nicht geldwerte Rechtsgüter, sondern beispielsweise Körper, Freiheit oder Ehre betrifft."


    Auch dieser Muss Messbar sein. Wer lust hat uns sadistisch veranlagt ist, hat mit der Rechtsprechung viel Spaß und sollte sich das mal als Nachtlektüre vornehmen.




    Nein, ist nicht an mir vorbei gegangen. Ändert aber nichts an der Frage nach dem Schaden. Wenn ich über eine Rote Ampel fahre, so verstoße ich gegen die StVO. Jemand der aus diesem Grund nicht über die für Ihn Grüne Ampel gehen kann, weil ich über Rot gefahren hat auch keinen Schaden. Die Person ist bestimmt sehr angefressen aber es fehlt am Schaden. Und das Thema Schaden hat wenig mit der DSGVO zu tun. Daher gelten die allgemeinen rechtlichen Grundsätze nach deutschen Recht. Auch wenn das Zivilgesetzbuch in Österreich BGB heißt, wie das in Deutschland, so haben sie nur den Namen gemeinsam.


    Wenn ich gegen die DSGVO verstoße, hafte ich für Schänden aus dem Verstoß. Nur dafür müsste wiederum ein ersatzfähiger Schaden vorliegen. Wie hoch ist also der Schaden, wenn Google meine IP Adresse hat, die vielleicht nur in diesem Moment mir zugeordnet ist.


    Richter sind nach deutschem Recht nur dem Gesetz unterworfen. Das irgend ein Richter, an irgendeinem Landgericht das so sieht mag richtig sein. Hat aber keinen Einfluss aber die anderen Richter. Es gibt viele merkwürdige Urteile von irgendwelchen Gerichten, die von Kollegen und in der Fachwelt nicht geteilt werden. Oft sind die auch fachlich Falsch und nichts vertretbar.


    In Bezug auf die Unterlassung und meine weiteren Ausführungen, ging es allein auf den wichtigen Unterschied aufmerksam zu machen. Der Rechtsanwalt könnte statt Schadensersatz auch umschwenken und eine Unterlassungsauforderung mit Kostennote versenden. Sowas kann je nach Verstoß von ein paar Hundert Euro bis ein paar Tausend Euro gehen.


    Auch ein Bußgeld einer Datenschutzbehörde ist möglich.


    Daher die Ausführungen, warum das Problem gelöst werden sollte, bevor sich Tuxi unnötig Probleme einhandelt. Das gilt natürlich nicht nur für Tuxi, sondern alle die sich mit diesen Problemen noch nicht befasst haben.


    Einen Server, eine Webseite oder einen anderen Dienst zu betreiben, setzt nicht nur solide technische Kenntnisse und Fähigkeiten voraus, sondern auch ein paar wichtige Rechtskenntnisse.

    Ist das denn tatsächlich so? Ich frage deswegen: Es gab ja einen gewissen Anwalt in Österreich, der mindestens 10.000 solcher Abmahnungen versendet hat, bei dem das Ganze aber nachweislich automatisiert ablief und der sich jetzt dem Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betrugs konfrontiert sieht, weil der angeblichen Mandantin (die im Privatleben seine Freundin ist), für die er einen Schadenersatz geltend machen wollte, kein Schaden entstanden ist. In dem Fall ist klar: Nicht zahlen, stattdessen als Privatbeteiligter der Strafanzeige gegen den Anwalt anschließen.

    Mag in Österreich so sein, sofern es aber um einen Sachverhalt in Deutschland geht, dürfte die Rechtslage anders sein. Ich würde hier nicht einmal eine strafbare Handlung sehen, wenn der Rechtsanwalt Schadensersatz fordert. Schadensersatz setzt immer einen ersatzfähigen Schaden voraus. Jetzt müsste man aber sehr viel Phantasie haben, um sich vorzustellen, wo der Schaden liegen könnte, wenn ich eine Webseite aufrufe die Google Fronts über Google Server einbindet.


    Ich bezweifle sehr stark, das bis auf eine Ausnahme!!!!, ein Gericht hier einen Schaden bejahen wird.


    Etwas anders wäre die Sache mit einer Unterlassungsaufforderung.

    Hier geht es aber nicht um einen Schaden, sondern um das wettbewerbswidrige Verhalten von Mitbewerbern. Einfach ausgedrückt, einer hält sich nicht an die Spielregeln und verschafft sich so ggf. unzulässigerweise Vorteile. Man könnte mit Phantasie (Kostenaufwand beim einbinden auf den eigenen Server) so etwas konstruieren aber auch hier ist es wenig wahrscheinlich, das dieses mit Erfolg gekrönt ist. Zu einen, wo ist der Wettbewerbsvorteil, bei der Nutzung von Google Fronts von Google Servern und zum anderen könnte es rechtsmissbräuchlich sein, gezielt ohne Zusammenhang Webseiten automatisiert zu prüfen um Kostennoten zu produzieren.


    Hier hier müsste allerdings genauer prüft werden.


    Allerdings liegt ein Verstoß vor, da zumindest die Einwilligung der Nutzer nicht vorliegt und durch das laden der Google Fronts von Google Servern, Google die Möglichkeit hat, Personen bezogene Daten zu erfassen.


    Allerdings können verstoße, vom jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder geahndet werden. Ist aber eher unwahrscheinlich.

    Sofern es Dir möglich ist,


    benutze ein Telefax mit Sendenachweis.


    Anwälte haben alle ein Telefax und Du kannst Dir damit Geld, Zeit und Ärger ersparen. Ersatzweise, Einschreiben mit Rückschein.


    Theoretisch würde es auch mit einer Brieftauben gehen. Wichtig ist immer nur, daß im Zweifel der Zugang der Erklärung nachgewiesen werden kann.