Mag in Österreich so sein, sofern es aber um einen Sachverhalt in Deutschland geht, dürfte die Rechtslage anders sein. Ich würde hier nicht einmal eine strafbare Handlung sehen, wenn der Rechtsanwalt Schadensersatz fordert. Schadensersatz setzt immer einen ersatzfähigen Schaden voraus. Jetzt müsste man aber sehr viel Phantasie haben, um sich vorzustellen, wo der Schaden liegen könnte, wenn ich eine Webseite aufrufe die Google Fronts über Google Server einbindet.
Guten Morgen, an dir ist die DSGVO wohl vorbei gegangen. Die Rechtslage diesbezüglich sieht in Deutschland nicht wesentlich anders aus.
Ich bezweifle sehr stark, das bis auf eine Ausnahme!!!!, ein Gericht hier einen Schaden bejahen wird.
Da bist du bereits widerlegt. Der ganzen Thematik vorausgegangen war ein Urteil des Landesgerichts München. Auch wenn manche anderes behaupten, gehört Bayern zu Deutschland. Und nein, das ist nicht die eine Ausnahme. Die aktuelle Rechtsprechung tendiert absolut in die Richtung, dass die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellt.
Hier geht es aber nicht um einen Schaden, sondern um das wettbewerbswidrige Verhalten von Mitbewerbern.
Weder in dem von mir angesprochenen Fall ging es um wettbewerbswidriges Verhalten noch erwähnte der Themenersteller hier irgendetwas dieser Art. Keine Ahnung, wie du also meinst, behaupten zu können, hier ginge es um was anderes.