Wenn es darum geht, für dich nach deinem Ableben über dein Geld zu verfügen, um z.B. noch laufende Kosten zu begleichen, kann das mit einer Vollmacht geregelt werden. Infos z.B.:
https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/banking-tipps/bankvollmacht.html
Du solltest dich dazu aber professionell beraten lassen.
Wenn du Informationen nur dann zur Verfügung stellen möchtest, wenn eine Mindestanzahl von Vertrauenspersonen übereinstimmend der Meinung ist, dass der vorher festgelegte Fall eingetreten ist, geht das z.B. mit "Shamir's Secret Sharing". Man sollte sich dabei immer bewusst sein, dass kryptographische Methoden nicht für die Ewigkeit sind. Ein Zurückziehen der Information ist bei einer direkten Anwendung nicht möglich. Du solltest dir die Möglichkeit offenhalten, die Information zu zerstören, indem du nur einen Ablageort mitteilst, wo du bis zur Zusammenführung der geheimen Schlüssel exklusiven Zugriff hast. Dieser Ablageort sollte natürlich nicht verschwinden, wenn der Fall der Fälle eintritt, z.B. wenn dann eine Rechnung nicht bezahlt wird.