Beiträge von frank_m

    Ich weiß ja nicht, was ihr so raucht, aber habt ihr gelesen, was ihr da verlinkt?

    Zitat

    Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen.

    Woraus entnehmt ihr, dass die EULAs nicht gelten? Die Wirksamkeit KANN eingeschränkt sein. Nirgendwo steht, dass sie das wirklich ist. Wenn jetzt das Argument kommt, dass ihr die EULAs vor dem Kauf nicht kanntet, macht ihr euch lächerlich.

    Glaubst du, ich lasse mir von Microsoft vorschreiben, wofür ich den einsetze? Glaubst du, ich müsste das? Und genausowenig hat Microsoft auch zum Einsatz von Windows 11 Professional auf einer Netcup VM zu sagen.

    Noch mal dazu: Es gibt eine EULA, die du akzeptiert hast, d.h., du hast einen Vertrag mit Microsoft geschlossen. Vielleicht findest du ein Gericht, dass Passagen dieses Vertrages für ungültig erklärt, aber solange das nicht passiert ist, gilt das, was da steht. Und damit schreibt Microsoft dir vor, was du mit ihrer Software darfst, und was nicht. Punkt.

    Natürlich kannst du dich mit der EULA nicht einverstanden erklären. Aber das bedeutet dann, dass du das Produkt nicht nutzt.

    Der Fluch der schnellen Internetleitungen. ;) Ich hab ne 400/200 Leitung, die bekomme ich mit einem RS2000 und einem Raspi 4 in beide Richtungen ausgelastet.

    Für einen VPS finde ich das vom Bauchgefühl her schon sehr ordentlich. Die CPU Performance allein entscheidet ja nicht über die Bandbreite. Hast du einen RS zum gegentesten? Da könnte ich mir noch einen Unterschied vorstellen.

    Glaubst du, ich lasse mir von Microsoft vorschreiben, wofür ich den einsetze? Glaubst du, ich müsste das? Und genausowenig hat Microsoft auch zum Einsatz von Windows 11 Professional auf einer Netcup VM zu sagen.

    Die Einschätzung halte ich für optimistisch.

    Darauf bezieht sich der Heise Artikel und auch darauf, dass es nicht von Belang ist, was für Computer das sind.

    Falsch, das sagt der Heise Artikel eben nicht in dieser Deutlichkeit, denn der Anwendungsfall des Artikels ist lediglich eine VM auf einem Desktop PC. Auf Cloud Nutzung gehen sie nicht ein. Nur weil sie das nicht ausschließen, heißt es nicht automatisch, dass es möglich ist.

    Wie gesagt, kann alles sein, dass die Gerichte das so sehen, wie du. Aber gefestigte Rechtsprechung gibt es aktuell nicht dazu. Da bleibt ein Risiko. Ob man das eingehen will, sollte jeder für sich entscheiden.

    Es gibt einen Unterschied zwischen VM und Cloud. Zu Hause auf seinem Desktop in der VM ist es in Ordnung, in einem Rechenzentrum in der Cloud, wo zwangsläufig dann Serverdienste angeboten werden, ist das was anderes, und auch die Gerichte bewerten das unterschiedlich.

    Unabhängig davon: Wenn die Microsoft Lizenzabteilung anderer Meinung ist, dann bedeutet das im Zweifel, dass man sich vor Gericht wiederfindet. Natürlich ist es möglich, dass man da gewinnt. Ob man es drauf ankommen lassen will, muss am Ende jeder selber wissen.

    Als Beispiel:

    Davon betreiben wir einige bei Anbietern wie z.B. NC.

    Aber selbstverständlich alles hinter zusätzlichen Firewalls!

    Und mal in die Lizenzbedingungen geschaut? Die darfst du nur in deiner eigenen Premesis, also in DEINEM Rechenzentrum oder auf Desktop Hosts per HyperV in DEINEM Büro betreiben, oder als für die Enterprise S3 in der Microsoft Azure Cloud. Andere Cloud Dienstleister wie Netcup werden explizit ausgeschlossen.

    Unabhängig davon, dass es eine sehr dumme Idee ist, W10 auf einem VPS zu betreiben, ist es auch lizenzmäßig nicht erlaubt. Richtig clever ist es, das auch noch laut herauszuposaunen, sodass es alle - inkl. der Microsoft Lizenzabteilungen - lesen können. Bin gespannt, wann die Post vom Anwalt kommt.

    Ist der DNS Server dann nicht offen für das komplette Internet oder hast du durch das Gateway eine Art Authentifizierung?

    Der Port ist offen, wird von mir aber natürlich nicht in irgendeiner Form propagiert. Tatsächlich scheint der bei irgendwelchen Portscans auch nicht aufzufallen: Mein Monitoring bestätigt mir, dass der außer von mir nicht benutzt wird.

    Ist das Zertifikat schon aktiv oder wird noch das Standardzertifikat ausgeliefert? Hast du in der Konfiguration den Servernamen schon gesetzt?

    Das erklärt aber nicht die weiße Seite, wenn sonst alles in Ordnung wäre. Das würde allenfalls einen Zertifikatfehler zur Folge haben. Da stimmt also in der ganzen Konfiguration was nicht. Was nutzt du denn? WordPress?

    Das hatte in einem kleinen Test (beschränkt auf einen Dienst) leider zu Folge, dass der ganze Dienst über das Internet erreichbar war (ich war da wohl zu dumm für) - Firewall war eigentlich aufgesetzt und hätte alle anderen Anfragen (außer über IP 192.168.0.0/24) blockieren sollen - hat er aber nicht gemacht.

    Wenn du eine öffentliche Domain nutzt, auf der auch Lets Encrypt funktioniert, dann ist der Dienst natürlich auch aus dem Internet erreichbar. Lets Encrypt ohne öffentliche Erreichbarkeit gibt es nicht. Da wirst du dich entscheiden müssen: ausschließlich interne Nutzung, oder Lets Encrypt. Den VPS brauchst du dafür nicht, die Entscheidung kann auch sein, deine internen Dienste direkt extern verfügbar zu machen.

    The ultimate goal is to run .exe applications

    That is usually not the case, since the functionality, that is provided by the exe files, is very likely also as a Linux service available, in a more secure and sophisticated way.

    You can operate a Windows Server, but I would recommend putting a small Linux Server in front of it and use it as a firewall. So you have a very good control, which packets are arriving on the Windows interfaces, and you can sort out all the hacker attempts (around one per second).