Ich empfehle gängige Anleitungen aus dem Internet. Lese sie, verstehe sie und passe sie an deine Bedürfnisse an. Das geht schneller, als wenn wir hier alles abtippen. Am Ende steht doch das gleiche drin, wie in vorhandenen Anleitungen.
Beiträge von frank_m
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Das kann man überhaupt nicht vergleichen. Das eine ist ein fertig konfiguriertes Image, das andere ein Installationsmedium, wo man durch die Konfiguration noch komplett durchmuss. Wie gesagt, nicht vergleichbar.
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Kein Problem. Im Moment nutze ich noch ipset, da nftables unter Ubuntu 22.04 noch ein Problem mit doppelten Einträgen hat*), aber testweise hab ich das schon mit über 200k Einträgen benutzt. Ist grundsätzlich kein Problem. Performance Einbußen sind nicht spürbar.
*)Besonders, wenn man exakte IPs in der Liste hat, die auch durch einen Subnetz-Eintrag abgedeckt sind. Ich hab für den Versuch die nftables Version von Ubuntu 22.04 händisch aktualisiert.
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Meine Kollegen wissen Bescheid: Morgens um 8 ist der gefährlichste Ort der Welt zwischen mir und der Kaffeemaschine. Von daher gibt es solche Diskussionen bei uns nicht.
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Nur bei HWE, sonst ist es 5.15.
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Ein gutes OS mit Nutzersouveränität blendet nach dem Herunterfahren eine orangene Schrift auf schwarzem Hintergrund ein 'Sie können den Computer jetzt ausschalten'...

Das fände ich übergriffig. Woher will das Betriebssystem wissen, dass ich das kann?
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Da mtrs mit verbindungslosen Daten arbeiten, würde ein Problem auch in eingehender Richtung sofort auffallen. Die Traces oben sind sauber, da gibt es kein Problem. Allerdings sind 100 Pakete auch nicht viel.
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Das Setzen der preferred_lft hat für mich immer noch am besten funktioniert. Ist auch in den anderen Threads beschrieben
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Konkret geht es darum möglichst mit einem Gerät 2,5 Stockwerke (Erdgeschoss, Obergeschoss und etwas Keller) abzudecken.
Ganz ehrlich: Vergiss es. Mir ist kein Produkt bekannt, mit dem das sinnvoll möglich wäre, auch aus dem hochpreisigen Segment. Du wirst immer Stellen haben - auch mitten im freien Raum - wo der Empfang schlecht ist. Einige der Stellen werden an Orten sein, wo man das WLAN regelmäßig nutzen will.
Eine Verbindung über LAN-Kabel ist nicht möglich, da (wie immer) keine baulichen Maßnahmen geschehen sollen und natürlich auch keine LAN-Kabel oder Leerrohre vorhanden sind.
Das geht ja auch ggf. auch ohne bauliche Maßnahme. Ich sehe dazu auf Dauer keine Alternative.
Eventuell kann man mit einer Basis und zwei Repeatern eine mehr oder weniger zufriedenstellende Lösung hinbekommen, wenn man die Repeater wirklich unmittelbar über und unter der Basis platzieren kann. Aber spätestens, wenn wir über Streaming reden, wird es problematisch. Auch wenn die Bandbreiten da nicht so hoch sind: Der Bedarf für permanente, gleichmäßige Versorgung wird zum Problem.
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Oh bitte. Hast du Interesse an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema, oder nicht? Du bist wahrhaftig nicht in der Situation, dir solche Scherze erlauben zu können.
Das müssten Sie dann selber herausfinden.
Da reicht ja schon ein einfaches netstat mit vulscan Scripten.
Aber wir sollten auch die Bezahlung/Aufwandsentschädigung klären, welche ich Ihnen bei Erfolg zukommenlassen würde.
Wie wäre es mit dem Versprechen, die Kiste offline zu nehmen bei Erfolg?
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Rein juristisch betrachtet ist Transportverschlüsselung die absolute Mindestmaßnahme um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Richtig. Im Sinne der DSGVO aber nur im Einflussbereich des Diensteanbieters.
Und man kann es auf so einfache Weise so viel besser machen, ganz ohne Zwischenparteien, warum das Schöngerede hier?
Dass man es besser machen kann, bezweifelt ja niemand. Aber noch mal: Darum geht es bei der DSGVO nicht. Es geht darum, einen Prozess zu definieren, der die DSGVO erfüllt. Darin können Ausweisfotos genauso vorkommen, wie E-Mails, das ist überhaupt kein Problem, wie ich dir aus eigener Erfahrung sagen kann. Nur aus dem Umstand, dass die Fotos per Mail angefordert werden, kann man überhaupt nicht ableiten, dass es datenschutzrechtlich in irgendeiner Form bedenklich ist. Es kommt ausschließlich darauf an, wie damit umgegangen wird.
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Und Kunden müssen nicht immer erfahrene ITler sein, es kann auch vorkommen dass das private Postfach bei einem Freemailanbieter liegt, dann werden die entsprechenden Daten darüber übertragen, ggf. mit dem ganzen Trackingspaß, denn solche Anbieter wollen das beste des Kunden: seine Daten.
Naja gut, wenn der Kunde so datenschutzaffin ist und es dann selber verdaddelt ... wie war das mit den an den Haaren herbeigezogenen Argumenten?
Bisschen Äpfel mit Birnen Vergleich an der Stelle.
Rein juristisch nicht. Ihr macht immer den Fehler, die technischen Aspekte der Übertragung zu betrachten. Darum geht es bei der DSGVO nicht.
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Die Einträge sind veraltet und können prinzipiell nach einem Softwareupdate plötzlich ungültig sein. Die solltest du durch die aktuellen Aufrufe ersetzen.
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Du solltest die Warnings beachten. Die stehen nicht umsonst da.
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Foto+Adresse ist mehr als Adresse.
Beim digitalen Ausweis ist es aber nicht nur die Adresse. Und wenn man sich an die Datenschutzerklärung hält, ist es bei Foto+Adresse am Ende auch nur die Adresse.
Was ist denn das für ein albernes Getrolle?
Wieso Getrolle? Was an dem Einwand ist Getrolle? Ob ich nun eine verschlüsselte eMail verschicke oder einen anderen Upload-Pfad wähle, wie oben gefordert, ist das Ergebnis am Ende das Gleiche. Das war als absolut valider technischer Einwand gedacht.
Noch mal: Argumente an den Haaren herbeiziehen, ist nicht zielführend.
Rechtlich gesehen, muss natürlich bei beiden Lösungen sichergestellt werden, dass die Daten ordnungsgemäß gespeichert werden - aber weniger Daten = weniger Risiko.
Das ist ausschließlich eine Frage des Prozesses, und der muss - das fordert die DSGVO auf jeden Fall - sauber dokumentiert und nachvollziehbar durchgeführt werden. Das ist Sache des Datenschutzbeauftragten, und diesbezüglich verstehen die Datenschutzbehörden der Länder wenig Spaß.
Wieso sollte der "Informationsgehalt" beim Zertifikat höher sein?
Wegen der Nachvollziehbarkeit.
Dazu kommt, dass Missbrauch potenzial ist bei der E Ausweis Variante wesentlich geringer - mit einem Foto, auf dem du deine Perso hochhältst, kann viel Unsinn getrieben werden.
Ok, Missbrauchsvorwürfe sind strafrechtlich relevant, das ist eine ganz andere Hausnummer. Bislang ging es um Datenschutz. Wenn es danach geht, dann bieten sämtliche Identifizierungspflichen ein erhebliches Missbrauchspotential, wenn man dem Vertragspartner kriminelle Absichten unterstellt. Aber hier wäre ich vorsichtig, denn damit ist man schnell bei Verleumdung - und man wird selber zum Straftäter. In die Richtung sollte die Diskussion besser nicht abdriften.
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Weniger Daten sind unbedenklicher als mehr Daten.
Sind es denn weniger Daten? Das Resultat, welches am Ende bleibt, ist exakt das gleiche. Es geht nur darum, ob im Prozess ein einzelnes Foto oder eine zertifikatsbasierte Identifizierung stattfindet. Der Informationsgehalt ist identisch, wenn nicht beim Zertifikat sogar größer.
Und den Kunden zu zwingen, persönliche Daten über einen unverschlüsselten Kommunikationsweg zu übermitteln,
Mail ist bei dir unverschlüsselt?
Ich kann ja verstehen, wenn man gegen so ein Foto Vorbehalte hat. Rein rechtlich lassen die sich aber nicht halten, und man sollte aufhören, Argumente an den Haaren herbeizuziehen. Das ist nämlich das erste, was im Zweifel vor Gericht zusammenbricht.
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Ja, es ist datenschutzmäßig unbedenklicher, genau dafür ist der elektronische Personalausweis gedacht.
Das ist aber eine technische Beschreibung, keine juristische Beurteilung. Gegen wir davon aus, dass man sich entweder an die Datenschutzregeln hält, oder auch nicht: Wo ist (rechtlich) der Unterschied zwischen beiden Verfahren?
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Eine Erklärung die man abgibt um die DSGVO einzuhalten und entsprechend extreme Bußgelder abzuwehren ist nutzlos, wenn man den Versand von persönlichen Bildern samt Personalausweis über E-Mails anfordert und zugleich unterlässt auf die Schwärzungsmöglichkeit hinzuweisen, eine (nach Stand der Technik) sichere Uploadfunktion anzubieten und den Kunden (im Fall der E-Mail) auf Zugriffsmöglichkeiten von Dritten hinzuweisen.
Die Datenschutzerklärung gilt unabhängig vom Kommunikationsweg. Speicherzeiten gelten bei Mail genauso, wie bei anderen Uploadmöglichkeiten. Beispiele sind Bewerbungsadressen oder Newsletter.